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Schweiz reicht der IAEA den Bericht zum internationalen Uebereinkommen über die nukleare Sicherheit ein


MEDIENMITTEILUNGSchweiz reicht der IAEA den Bericht zum internationalen Übereinkommen 
über die nukleare Sicherheit einDas Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie 
und Kommunikation (UVEK) hat dem Sekretariat der Internationalen Atomenergie Agentur 
(IAEA) in Wien den ersten Statusbericht der Schweiz zum internationalen Übereinkommen 
über die nukleare Sicherheit eingereicht. Der in englischer Sprache verfasste Bericht 
wurde durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erstellt. 
Das Sekretariat der IAEA wird den Schweizer Bericht zusammen mit den weiteren 35 
Berichten den Vertragsstaaten verteilen. Diese treffen sich im Oktober, um die Überprüfung 
der Berichte zu organisieren. Das Sekretariat der IAEA erwartet bis Ende September 
36 nationale Statusberichte aus denjenigen Staaten, die - wie die Schweiz - das 
internationale Übereinkommen über die nukleare Sicherheit ("Convention on Nuclear 
Safety") unterschrieben respektive ratifiziert haben. Laut IAEA sei der Schweizer 
Bericht der erste, der bei ihr eingetroffen ist. Ziel dieses Übereinkommens ist, 
einen hohen Stand an nuklearer Sicherheit zu erreichen und beizubehalten, um Mensch 
und Umwelt vor Strahlenschäden zu schützen und Unfälle mit Austritt von Radioaktivität 
zu verhüten. Das Übereinkommen hat für die Vertragsparteien verbindlichen Charakter 
und bezieht sich auf zivile Kernkraftwerke. Forschungsreaktoren, Wiederaufarbeitungsanlagen 
sowie Zwischen- und Endlager sind darin nicht enthalten. Von den Vertragspartnern 
wird verlangt, dass sie in ihren Ländern die grundsätzlichen Sicherheitsregeln respektieren. 
In den Berichten wird darlegt, wie die Inhalte respektive Zielvereinbarungen in 
den jeweiligen Hoheitsgebieten umgesetzt und erfüllt werden. Falls bestimmte Pflichten 
noch nicht erfüllt werden können, sollte dargelegt werden, wie und wann die Umsetzung 
erfolgen kann. Vor der Einführung der Konvention bestanden keine völkerrechtlich 
verbindlichen Sicherheits-standards für zivile Kernkraftwerke. Die Ausarbeitung 
des Übereinkommens kam zustande, nachdem nach der Katastrophe von Tschernobyl im 
Jahre 1986 deutlich wurde, dass in einigen Ländern, vor allem in Osteuropa, ein 
grosses Manko an Sicherheit und Sicherheitskultur besteht. Das Übereinkommen bringt 
einen grossen Fortschritt im Hinblick auf die Vereinheitlichung notwendiger Bestimmungen 
und die Kodifizierung allgemeiner Grundsätze im Bereich der nuklearen Sicherheit. 
Das UVEK wies in seinem Begleitschreiben zur Übergabe des Berichtes an den Generaldirektor 
der IAEA darauf hin, dass es mit Befriedigung feststelle, dass die Schweiz die Inhalte 
des Überein-kommens vollumfänglich erfülle. Im weiteren versicherte es, dass die 
Schweiz auch in Zukunft die Ziele der Konvention mit Nachdruck verfolgen werde. 
Die Schweiz bleibe auch im Sicherheits-bereich lernfähig, erarbeite deshalb gestützt 
auf den Stand von Wissenschaft und Technik Verbesserungsvorschläge und habe aktuell 
weitere Verbesserungen in Bearbeitung. Anfang Oktober werden sich die Vertragsparteien 
in Wien treffen, um die Bearbeitung der Berichte zu organisieren. Es ist vorgesehen, 
im April 1999 die Inhalte der Berichte anlässlich der ersten Überprüfungstagung 
zu diskutieren. Um das Vorgehen zu erleichtern, werden Arbeitsgruppen gebildet, 
in denen als Vorbereitung für das Plenum in erster Linie die Berichte der Gruppenmitglieder 
studiert und gegenseitig überprüft werden müssen. In der Schweiz soll die HSK die 
anderen nationalen Berichte studieren und sie muss in der Zeit von Oktober 98 bis 
Februar 99 mindestens die Berichte ihrer Gruppe behandeln und dabei auftauchende 
Fragen bzw. Kommentare formulieren und weiterleiten. Der schweizerische Statusbericht 
zur Convention on Nuclear Safety ist auch auf Internet verfügbar und kann unter 
der Homepage der HSK (www.hsk.psi.ch) aufgerufen werden.Bern, 23. September 1998	Eidgenössisches 
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstAuskünfte: 
 Claudine Godat Saladin, Pressedienst UVEK, Tel. 031/322 55 10