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Bundesrat genehmigt Aufteilung der Drogengelder

Pressemitteilung

Bundesrat genehmigt Aufteilung der Drogengelder

Der Bundesrat hat am Montag die von Bundesrat Arnold  Koller mit
Regierungsvertretern der Kantone Waadt und Zürich ausgehandelte
Aufteilung der Drogengelder aus dem Fall "Arana de Nasser" gutgeheissen.
Aus dem Abkommen, das auch noch von der Zürcher Regierung und dem
Waadtländer Staatsrat genehmigt werden muss, werden dem Bund rund 25
Millionen Franken zufliessen.

Diese Summe entspricht 20% des Sharing-Anteils von rund 125 Millionen,
den die USA  der Schweiz aus den seinerzeit auf Schweizer Banken
konfiszierten Drogenerlösen (insgesamt nach heutigem Wert rund 250
Millionen Franken) angeboten hat. Bundesrat Koller, der Vorsteher des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, kam am 17. September
mit dem Waadtländer Staatsrat Claude Mermoud und dem Zürcher
Regierungsrat Markus Notter überein, den schweizerischen Anteil nach
einem Schlüssel von 20-40-40% aufzuteilen.

Die politische Einigung zwischen dem Bund und den beiden Kantonen, die
nur für den speziellen Fall "Arana de Nasser" gilt und kein Präjudiz für
künftige Fälle darstellt, konnte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die
Rechtslage unbefriedigend ist. Bundesrat Koller wird daher in den
nächsten Tagen eine Expertenkommission unter der Leitung von
Vizedirektor Peter Müller vom Bundesamt für Justiz einsetzen. Aufgabe
dieses Gremiums, in dem auch die Kantone vertreten sein sollen, wird es
sein, eine gesetzliche Regelung für die nationale und internationale
Aufteilung von eingezogenen Vermögenswerten auszuarbeiten. Geprüft
werden soll auch, ob eingezogene Mittel allenfalls zweckgebunden
verwendet werden können.

21. September 1998
EIGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst