Endlager Wellenberg: technische und volkswirtschaftliche Aspekte
MEDIENMITTEILUNG
Technische und volkswirtschaftliche Aspekte eines Endlagers für
kurzlebige schwach- und mittelradioaktive Abfälle Wellenberg
Aus technischer Sicht ist der Standort Wellenberg weiterzuverfolgen. Bau und Betrieb
eines allfälligen Endlagers Wellenberg würden in der Standortregion über eine
Zeitdauer von 40 Jahren Umsätze von jährlich 23 Millionen Franken bewirken und eine
beträchtliche Anzahl Arbeitsplätze schaffen. Zu diesen Schlussfolgerungen kommen
zwei Arbeitsgruppen, die sich mit technischen und volkswirtschaftlichen Fragen im
Zusammenhang mit einem Endlager für kurzlebige schwach- mittelradioaktive Abfälle
(SMA) befasst haben. Ein politischer Steuerungsausschuss hat Folgerungen aus den
Berichten der beiden Arbeitsgruppen gezogen und sich zum weiteren Vorgehen
geäussert. Ein Entscheid des Eidg. Departementes für Umwelt Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) wird erst nach Beendigung des Energie-Dialogs Entsorgung
fallen.
Basierend auf den Berichten der beiden Arbeitsgruppen hat der Steuerungsausschuss
erste
Folgerungen zum weiteren Vorgehen gezogen. Er geht davon aus, dass für die Entsorgung
der radioaktiven Abfälle eine Lösung in der Schweiz gefunden werden muss. Aufgrund
der
heutigen Kenntnisse sprechen sowohl technische als auch wirtschaftliche Gründe für
den
Wellenberg. Vor dem Lagerentscheid sind jedoch zusätzliche Untersuchungen mit einem
Sondierstollen und eine ergänzende Erkundung des Grundwasserstroms im Abschnitt
Wolfenschiessen-Dallenwil durchzuführen sowie rechtliche Fragen im Zusammenhang
mit
dem Verschluss eines Endlagers und der Haftung zu beantworten. Im Falle des Baus
des
Endlagers ist die Abgeltungsregelung anzupassen.
Es ist nun Sache des UVEK zu entscheiden, ob der Standort Wellenberg weiterverfolgt
wird.
Ein diesbezüglicher Entscheid wird erst fallen, wenn die Resultate aus dem Entsorgungs-
Dialog vorliegen. In diesem Dialog werden im Hinblick auf die Totalrevision des
Atomgesetzes seit Februar 1998 konzeptionelle Fragen der Entsorgung radioaktiver
Abfälle
diskutiert. Im Dialog vertreten sind die Betreiber der Kernkraftwerke, Umweltorganisationen,
die betroffenen Bundesämter sowie weitere Fachleute.
1993 hatte die Nagra den Wellenberg als Standort für ein Endlager SMA bekanntgegeben.
Ein Jahr später wurde die Genossenschaft für Nukleare Entsorgung Wellenberg gegründet
und am 17. Juni das Rahmenbewilligungsgesuch eingereicht. Am 25. Juni 1995 wurden
im
Kanton Nidwalden die beiden Wellenberg-Vorlagen - die Stellungnahme der Nidwaldner
Regierung zum Rahmenbewilligungsgesuch und die Erteilung der Konzession zur Nutzung
des Untergrundes - knapp abgelehnt.
Im August 1996 hat sich der Bundesrat zum weiteren Vorgehen im Hinblick auf die
Realisierung eines Endlagers SMA geäussert. Er hat eine weitere Volksabstimmung
zu einem
späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen und im Hinblick auf die Entsorgung der radioaktiven
Abfälle die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung durch die Wiederaufnahme des
Gesprächs mit allen Beteiligten vorgeschlagen. Dabei sollten insbesondere offene
Fragen
bezüglich Kontrollierbarkeit und Verschluss eines Endlagers, Rückholbarkeit von
Abfällen
und der Erdbebengefährdung geklärt werden.
Nach einem Gespräch von Bundesrat Leuenberger mit einer Delegation der Nidwaldner
Regierung wurde ein Ausschuss bestehend aus Vertretern von Obwalden, Nidwalden und
dem Bundesamt für Energie (BFE) zur Behandlung der hängigen Fragen eingesetzt. Dieser
hat eine technische Arbeitsgruppe und eine Arbeitsgruppe Volkswirtschaft mit den
erforderlichen Abklärungen beauftragt.
Heute liegen die Schlussberichte der beiden Arbeitsgruppen sowie die Stellungnahme
des
Steuerungsausschusses vor.
Technische Arbeitsgruppe Wellenberg (TAG)
Die TAG hat die im Vorfeld der Abstimmung gestellten technischen Fragen beantwortet
und
äussert sich zur Standortwahl. Sie kommt aufgrund ihrer Abklärungen zum Schluss,
dass aus
technischer Sicht der Standort Wellenberg weiterzuverfolgen ist. In einer nächsten
Etappe
sollen mit einem Sondierstollen weitere Untersuchungen durchgeführt und die noch
offenen
Fragen geklärt werden. Der Entscheid über den allfälligen Bau des Lagers und dessen
genaue
Lage ist erst zu treffen, wenn die Resultate aus dem Sondierstollen vorliegen.
Arbeitsgruppe Volkswirtschaft (AGV)
Die AGV kommt aufgrund einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse zum Schluss, dass
die
Vorteile des Baus und Betriebs eines allfälligen Endlagers Wellenberg für die Standortregion
als Ganzes die Nachteile erheblich überwiegen. Die direkt und indirekt bewirkten
Umsätze
ohne Abgeltungen würden sich während 40 Jahren auf jährlich durchschnittlich 16,3
Millionen Franken belaufen und direkt und indirekt, d.h. über Vorleistungsnachfrage
und
Einkommenseffekte, rund 100 Arbeitsplätze schaffen. Auf der anderen Seite stehen
volkswirtschaftliche Kosten, die zu entgelten sind. Die AGV schlägt dafür eine neue
Abgeltungsregelung vor. Zählt man den zukünftigen Nutzen der Investition und die
Wirkungen der Abgeltungszahlungen zusammen, werden jährlich total Umsätze von 23
Millionen Franken sowie direkt und indirekt rund 130 Arbeitsplätze geschaffen.
Bern, 17. September 1998
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskunft: Dr. Beat Wieland, Bundesamt für Energie, Tel. 031 / 322 56 47
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