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Ausreisefrist für abgewiesene Asylsuchende aus dem Kosovo bis nächsten Frühling verlängert

Pressemitteilung

Ausreisefrist für abgewiesene Asylsuchende aus dem Kosovo bis nächsten
Frühling verlängert

Die abgewiesenen Asylsuchenden aus der Provinz Kosovo können bis
nächsten  Frühling in der Schweiz bleiben. Aufgrund der aktuellen
Situation und der Einschätzung der Lage in dieser Krisenregion der
Bundesrepublik Jugoslawien hat Bundesrat Arnold Koller entschieden, die
Ausreisefrist bis Ende April 1999 zu verlängern. Straffällige bleiben
von dieser Regelung weiterhin ausgenommen.

In den letzten Wochen vertrieben die serbischen Sicherheitskräfte im
Rahmen einer grossangelegten Offensive die Befreiungsarmee des Kosovo
(UCK) weitgehend aus den von ihr kontrollierten Gebieten. Die UCK hat
hierauf verkündet, sie werde zur Guerillataktik übergehen. Trotz
wiederholten internationalen diplomatischen Bemühungen ist nicht von
einer raschen Befriedung der Lage auszugehen. Die erheblichen
Fluchtbewegungen in die angrenzenden Staaten und Regionen werden
anhalten, solange sich die Lage nicht verbessert. Deshalb hat der
Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
entschieden, einer möglichen Gefährdung der Rückkehrenden Rechnung zu
tragen und die Ausreisefrist angesichts des bevorstehenden Winters bis
Ende April 1999 zu verlängern.

Seit Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens mit der Bundesrepublik
Jugoslawien am 1. September 1997 wurde die Wegweisung von rund 1300
abgewiesenen Asylsuchenden vollzogen. Es handelt sich mehrheitlich um
Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind und deren
Wegweisung die Kantone als prioritär gemeldet haben.

Die Verlängerung betrifft 7'607 Personen mit bereits abgelaufener Frist.
Bis Ende April 1999 kommen dazu weitere 6'457 Personen, deren Ausreise
erst nach dem 30. September fällig geworden worden wäre.

16. September 1998
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte: 	Informationsdienst des Bundesamtes für
Flüchtlinge (BFF) Tel. 031 / 325'93'50