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Bürgerliche und politische Rechte: Wo steht die Schweiz? Bundesrat verabschiedet den zweiten Bericht über die Verwirklichung des Uno-Paktes

Pressemitteilung

Bürgerliche und politische Rechte: Wo steht die Schweiz?

Bundesrat verabschiedet den zweiten Bericht über die Verwirklichung des
Uno-Paktes

Der Bundesrat hat am Mittwoch seinen zweiten periodischen Bericht über
die Verwirklichung des Paktes der Vereinten Nationen über die
bürgerlichen und politischen Rechte verabschiedet. Die Mission der
Schweiz bei den Internationalen   Organisationen in Genf wird diesen
Bericht morgen Donnerstag dem Sekretariat des Menschenrechtsausschusses
überreichen.

Die Schweiz ratifizierte den Pakt am 18. Juni 1992. Er trat für unser
Land am 18. September 1992 in Kraft. Gemäss Art. 40 des Paktes und der
Praxis des Ausschusses sind die Mitgliedstaaten gehalten, regelmässig
einen Bericht über die Massnahmen einzureichen, die sie zur
Verwirklichung der aufgrund des Paktes eingegangenen Verpflichtungen
getroffen haben.

Im Februar 1995 legte die Schweiz ihren Erstbericht vor. Die mündliche
Präsentation fand im Oktober 1996 statt. Am 8. November desselben Jahres
gab der Ausschuss seine Schlussfolgerungen zu diesem Erstbericht
bekannt. Die Schweizer Regierung wurde in der Folge aufgefordert, ihren
zweiten periodischen Bericht bis zum 17. September 1998 schriftlich zu
unterbreiten.

Inhalt des zweiten Berichts

Der zweite Bericht vervollständigt und aktualisiert den Erstbericht wie
auch die mündlichen Ausführungen. Um Lektüre und Verständnis zu
erleichtern, wurde der vorliegende Bericht in drei Teile gegliedert:

- Der erste Teil enthält verschiedene Bemerkungen zur allgemeinen
Entwicklung des schweizerischen Rechts seit der mündlichen Präsentation
des Erstberichts (insbesondere Verfassungsreform sowie  Revisionen des
Zivilgesetzbuches, des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches und des
Asylgesetzes) und zur Entwicklung der Politik unseres Landes in den
durch den Pakt geregelten Bereichen (u.a. der Wille, der UNO und dem
Fakultativprotokoll zum Pakt beizutreten, die Ratifikation des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes sowie
die Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau).

- Der zweite Teil stellt diese Entwicklungen im Zusammenhang mit jedem
einzelnen Artikel des Paktes dar.

- Im dritten Teil wird zu den Bereichen Stellung genommen, zu denen der
Ausschuss in seinen Schlussfolgerungen aus dem Erstbericht der Schweiz
seine Besorgnis geäussert hat (insbesondere zur Gleichstellung von Mann
und Frau, zur schlechten Behandlung von Personen bei der Festnahme und
im Polizeigewahrsam sowie zu den Verfahrensgarantien im Falle der Haft).

Dieser zweite periodische Bericht wird dem Menschenrechtsausschuss im
Laufe des nächsten Jahres präsentiert.

16. September 1998
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Anmerkung: Der in französischer Sprache abgefasste Bericht kann beim
Informations- und Pressedienst des EJPD bezogen werden (Tel. 031/ 323 51
29)

Zustäzliche Informationen: Françoise König, Bundesamt für Justiz, 031/
322 47 69 (d), Alexandre von Kessel, BJ, 031/ 322 47 71 (f)