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Botschaft über die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Tessin

Pressemitteilung

Botschaft über die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Tessin

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, der neuen Verfassung des Kantons
Tessin die eidgenössische Gewährleistung zu erteilen. Die
Kantonsverfassung wurde in der Volksabstimmung vom 14. Dezember 1997
gutgeheissen und ist am 1. Januar 1998 in Kraft getreten. Sie ersetzt
die alte Verfassung vom 4. Juli 1830, die als letzte noch aus der
Regenerationszeit verblieben ist.

Die neue Verfassung ist ein modernes Grundgesetz. Sie verankert
ausdrücklich die wichtigsten Grundprinzipien des heutigen
Verfassungsrechtes wie diejenigen der Staatsziele, der Garantie der
Grundrechte und Sozialrechte, der Gewaltenteilung sowie der Überprüfung
der Verfassungsmässigkeit staatlicher Handlungen. Im Titel über die
politischen Rechte sieht sie folgendes vor: das Initiativrecht auf
Gesetzes- und Verfassungsebene, das fakultative Gesetzes- und
Finanzreferendum, das Verfassungsreferendum und das Recht auf Abberufung
des Regierungsrates. Die neue Verfassung führt ausserdem die
Gesetzesinitiative, das Gesetzesreferendum und das Finanzreferendum für
einen Fünftel der Gemeinden ein und sieht das System der
Variantenabstimmungen für das Verfahren der Partialrevision der
Verfassung vor. Sie verankert die Volkswahl des Grossen Rates und des
Staatssrates nach dem System des Verhältniswahlrechtes.

16.September 1998
EIDGENOESSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Bundesamt für Justiz, Abteilung I für Rechtssetzung, Andreas Trösch,
Abteilungschef, Tel.: 031 322 47 86, und Béatrice Aubert,
wissenschaftliche Adjunktin, Tel.: 031 322 41 69