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Neugestaltung des Versicherungsaufsichtsrechts geht in die Vernehmlassung

Pressemitteilung

Neugestaltung des Versicherungsaufsichtsrechts geht in die
Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren über
die Neugestaltung des Versicherungsaufsichtsrechts sowie über eine
Revision des Versicherungsvertragsgesetzes durchzuführen. Die
Vernehmlassung dauert bis 31. Dezember 1998.

Das geltende Versicherungsaufsichtsrecht ist auf fünf Gesetze verteilt,
von denen einige mehrere Jahrzehnte alt sind. Es trägt der Entwicklung
der Aufsichtspraxis nach erfolgter Liberalisierung und Globalisierung
der Versicherungs- und Finanzmärkte nur ungenügend Rechnung. Die
Anpassung des aufsichtsrechtlichen Instrumentariums an diese Entwicklung
ist das Hauptziel des Entwurfes für ein neues
Versicherungsaufsichtsgesetz.

Im einzelnen sieht der Entwurf namentlich folgende Neuerungen vor:

Bei den Versicherungsprodukten fällt die systematische vorgängige
Überprüfung von Versicherungsbedingungen und Tarifen völlig weg, d.h.
insbesondere auch für die Krankenzusatz- und die Lebensversicherung. Die
Bestimmungen betreffend die erforderlichen Eigenmittel sowie
hinsichtlich Rechnungslegung und Revision sollen eine verbesserte
Kontrolle der finanziellen Verhältnisse der Versicherungsunternehmungen
ermöglichen. Denselben Zweck verfolgt die für alle Versicherer  geltende
Auflage, einen Aktuar zu bezeichnen, der für die richtige Beurteilung
der finanziellen Auswirkungen ihrer Tätigkeit verantwortlich ist. Über
den Geldfluss und die wirtschaftlichen Verhältnisse sollten exakte
Angaben vorliegen. Nur besonders qualifizierte Revisoren dürfen
eingesetzt werden. Ebenfalls vorgesehen ist die Einführung eines
Registers der anerkannten Versicherungsvermittler.

Parallel zum Versicherungsaufsichtsrecht schickt das EJPD den Vorentwurf
für eine Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes in die
Vernehmlassung. Verschiedene Änderungsvorschläge ergeben sich aus der
Revision des Aufsichtsrechts; zu erwähnen sind die Vorschriften über die
Information der Versicherungsinteressenten vor Vertragsschluss. Mit
weiteren Änderungen soll parlamentarischen Vorstössen Rechnung getragen
werden; dies gilt vor allem für das sogenannte Prinzip der Unteilbarkeit
der Prämie, das zahlreichen Beanstandungen ausgesetzt ist.

16. September 1998
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Kurt Schneiter,  Bundesamt für
Privatversicherungswesen (Tel. 031 322 79 08)