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Elektrizitätsmarktgesetz: Ergebnisse der Vernehmlassung

MEDIENMITTEILUNG

Elektrizitätsmarktgesetz: Ergebnis der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens für das
Elektrizitätsmarktgesetz Kenntnis genommen und das UVEK beauftragt, bis Frühling
1999 den Entwurf für ein Elektrizitätsmarktgesetz und die Botschaft dazu vorzulegen.
Vorgängig will das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) mit den wichtigsten politischen Kräften Gespräche führen,
um Konsensmöglichkeiten zu suchen.

Die Vernehmlassung zum Elektrizitätsmarktgesetz dauerte vom 23. Februar bis 15. 
Mai
1998. Es liegen 151 Stellungnahmen vor. Nahezu alle Vernehmlasser anerkennen die
Notwendigkeit, den schweizerischen Elektrizitätsmarkt zu öffnen und unterstützen 
die
Grund- sätze des Vernehmlassungsentwurfs. Bei der Beurteilung des Entwurfs gehen 
die
Meinungen jedoch auseinander: Für die einen ist er eine gute Grundlage, die anderen 
fordern
eine grund- legende Überarbeitung. Umstritten sind insbesondere die flankierenden
Massnahmen, also die Priorisierung erneuerbarer Energien und die Entschädigung nicht
amortisierbarer Investitionen (NAI). Die im Entwurf enthaltenen Förderungsbestimmungen
finden eine knappe Mehrheit. Für die Abgeltung der NAI werden verschiedenste
Einschränkungen gefordert. Der Vorschlag, eine gesamtschweizerische Netzgesellschaft 
zu
errichten, wird von einem Drittel der Vernehmlasser ausdrücklich begrüsst und von 
einem
anderen Drittel abgelehnt.

Die Ausgestaltung des Elektrizitätsmarktgesetzes hängt wesentlich vom Schicksal 
anderer
hängiger energiepolitischer Vorlagen ab. Der vom Nationalrat verabschiedete
Energieabgabebeschluss und der Gegenvorschlag der Kommission des Ständerates zur
Energie-Umwelt- und zur Solar-Initiative, die sich zur Zeit in der Vernehmlassung 
befinden,
können insbesondere Einfluss haben auf die flankierenden Massnahmen einer Marktöffnung.
Je nachdem könnte das Gesetz schlanker ausgestaltet werden, da sowohl der
Energieabgabebeschluss wie auch der erwähnte Gegenvorschlag eine Energieabgabe auf
nicht erneuerbaren Energien enthalten und Förderbeiträge für erneuerbare Energien 
und
Wasserkraftwerke vorsehen.

Angesichts des kontroversen Ergebnisses der Vernehmlassung und der verschiedenen
energiepolitischen Vorlagen will das UVEK mit den wichtigsten politischen Kräften
Gespräche führen und Konsensmöglichkeiten suchen. Je nach dem zeitlichen und inhaltlichen
Verlauf dieser Gespräche und dem Resultat der Vernehmlassung zum
Energieabgabebeschluss bzw. zu den Gegenvorschlägen betreffend die Volksinitiativen
könnten die Botschaft und der Entwurf zum Elektrizitätsmarktgesetz bis im Frühling 
1999
dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Bern, 16. September 1998

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskunft: Renato Tami, Bundesamt für Energie (Tel. 031/ 322 56 03)

Beilage: Elektrizitätsmarktgesetz: Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung