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Firmeninspektion im Rahmen des internationalen Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ)

PRESSEMITTEILUNG

Firmeninspektion im Rahmen des internationalen
Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ)
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Ein internationales Spezialistenteam der Organisation für das Verbot
chemischer Waffen (OPCW) hat heute mit der Inspektion der Firma
Siegfried CMS AG in Zofingen begonnen. Ziel dieser Routineinspektion ist
die Überprüfung der jährlichen Deklarationen, welche die Firma Sieg
fried
CMS AG gemäss dem internationalen Chemiewaffenübereinkommen zu machen

hat, sowie die Bestätigung, dass keine unerlaubten Tätigkeiten und
Lieferungen stattfinden.

Die Vertragsstaaten, darunter die Schweiz, und ihre Unternehmen sind
u.a. ver-pflichtet, die Produktion, die Verarbeitung und den Verbrauch
von gewissen Dual-Use-Chemikalien zu deklarieren. Diese Chemikalien
haben eine gewisse Bedeu-tung in der zivilen chemischen Industrie,
können aber auch für die unerlaubte Produktion von Chemiewaffen
missbraucht werden. Die Deklarationen werden von der OPCW durch
kurzfristig anberaumte Routineinspektionen kontrolliert. In der Schweiz
unterliegen zehn Betriebe regelmässigen Inspektionen durch die OPCW. Da

die Schweiz keine chemischen Waffen besitzt, haben die Inspektionen vor
allem den Charakter einer vertrauensbildenden Massnahme. Daneben wird
das AC-Laboratorium in Spiez regelmässig überprüft, das in kleinste
n
Mengen Kampfstoffe herstellt, die der Überprüfung von Schutz- und
Messeinrichtungen dienen.

Das CWÜ verbietet die Entwicklung, die Produktion, den Erwerb, die
Lagerung, die Verbreitung und den Einsatz von chemischen Waffen. Die
Vertragsstaaten ver-pflichten sich, ihre Bestände an chemischen Waffen
und entsprechende Produkti-onseinrichtungen in den nächsten Jahren zu
vernichten. Für Schutzzwecke sowie für andere nach dem CWÜ nicht
verbotene Zwecke ist der Umgang mit giftigen Chemikalien in
Kleinstmengen erlaubt. Das CWÜ, das am 29. April 1997 in Kraft getreten

ist, wurde bisher von 116 Staaten ratifiziert. Die Schweiz hat das
Abkom-men am 10. März 1995 ratifiziert.

Bern, 15. September 1998

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Abteilung für autonome Aussenwirtschaftspolitik, Liliana de Sá, Tel. 
079
222 75 21