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Verstärkte Zusammenarbeit mit Italien bei Bekämpfung von Kriminalität und illegaler Migration

Pressemitteilung

Verstärkte Zusammenarbeit mit Italien bei Bekämpfung von Kriminalität
und illegaler Migration

Bundesrat Koller unterzeichnet in Rom drei schweizerisch-italienische
Verträge

Die Schweiz und Italien  werden künftig bei der Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration enger
zusammenarbeiten. Bundesrat Arnold Koller, Vorsteher des Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartements, sowie die drei italienischen Minister
Napolitano, Dini und Flick haben heute Donnerstag in Rom ein Abkommen
über Polizeikooperation, ein Rückübernahmeabkommen und einen
Zusatzvertrag zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen unterzeichnet.
Italien ist damit das erste Nachbarland, mit dem die Schweiz im Bereich
der Justiz und des Inneren ein umfassendes Zusammenarbeitsvertragsystem
abgeschlossen hat. Die Verträge müssen noch vom Parlament genehmigt
werden.

Die Unterzeichnung der Verträge fand im Rahmen eines offiziellen
Besuches statt, bei dem auch Fragen der bilateralen sektoriellen
Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie
Probleme der Zusammenarbeit mit Schengen und Amsterdam diskutiert
wurden.

Bessere Polizeizusammenarbeit

Das Abkommen über die Polizeikooperation, das für die italienische
Regierung Innenminister Giorgio Napolitano unterzeichnete, verbessert
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der inneren
Sicherheit. Es regelt vor allem die Modalitäten zwischen den zuständigen
Polizei- und Zollbehörden. Das Abkommen sieht namentlich die direkte
Zusammenarbeit zwischen den Verbindungsbüros in der Grenzzone vor. Diese
Büros koordinieren gemeinsame Aktionen, pflegen den Informations- und
Erfahrungsaustausch und sind zuständig für den Austausch von Beamten. Um
die Zusammenarbeit zu intensivieren, prüfen die beiden Vertragsstaaten
zudem die Errichtung von gemeinsamen Kooperationszentren in Grenznähe.

Gegen die illegale Migration

Mit dem Rückübernahmeabkommen, das Aussenminister Lamberto Dini
unterzeichnete,  wollen die Schweiz und Italien illegalen
Wanderungsbewegungen entgegenwirken. Dieses Abkommen soll die möglichst
rasche Rücknahme von illegal aus dem eigenen Land in den Partnerstaat
ausgereisten Bürgern von Drittstaaten gewährleisten. Das Abkommen
unterscheidet zwischen einer ordentlichen und einer vereinfachten
Rückübernahme: Gesuche um Rückübernahme einer Person müssen die
Vetragsparteien so rasch wie möglich, spätestens innerhalb von acht
Tagen, im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens beantworten. Für
Personen, die in der Grenzzone angehalten werden, ist ein eintägiges
vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Mit der Behandlung der Gesuche im
vereinfachten Verfahren sind die zuständigen lokalen Behörden betraut.
Auf diese Weise soll in der Praxis eine schnelle und unbürokratische
Umsetzung des Abkommens für den grössten Teil der Rückübernahmefälle
gewährleistet werden.  Zudem regelt das Abkommen die formlose
Rückübernahme eigener Staatsangehöriger sowie die Durchbeförderung von
Personen aus Drittstaaten  durch das Hoheitsgebiet des Partnerstaates.
Diese Durchbeförderung kann im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei durch
diese allein, von beiden Parteien gemeinsam oder auch allein von den
Behörden des Herkunftslandes durchgeführt werden. Diese Bestimmung
erlaubt zum Beispiel den Tessiner Behörden, eine Person in
Polizeibegleitung über den nahen italienischen Flughafen von Malpensa
anstatt wie bisher via Flughafen Kloten auszuschaffen.

Rechtshilfe: "Zentralstelle Italien" für wichtige Fälle

Mit dem Zusatzvertrag zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen, den
Justizminister Giovanni Maria Flick unterzeichnete, wollen die Schweiz
und Italien das Rechtshilfeverfahren vereinfachen und beschleunigen. In
Zukunft kann die Justizbehörde des ersuchenden Staates ein
Rechtshilfegesuch direkt an die zuständige Justizbehörde des ersuchten
Staates richten. Zudem sieht der Zusatzvertrag in beiden Staaten die
Schaffung einer zentralen Behörde vor, um in Fällen von Korruption oder
organisiertem Verbrechen den raschen Vollzug der Rechtshilfegesuche
sicherzustellen. Im Bundesamt für Polizeiwesen des Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartements wird zu diesem Zweck eine "Zentralstelle
Italien" eingerichtet, die zudem bei Fällen, die mehrere Kantone
betreffen, das Rechtshilfegesuch selber vollziehen kann. Der
Zusatzvertrag dehnt ferner den Anwendungsbereich auf Verfahren von
Verwaltungsbehörden aus, die für die Verfolgung von Straftaten zuständig
sind. Alle Verfahrensurkunden und Gerichtsentscheide können neu dem
Empfänger direkt auf dem Postweg zugestellt werden, was die
Rechtshilfebehörden spürbar entlasten wird. Zeugen und Experten müssen
sich schliesslich nicht mehr zwingend ins ersuchende Land zur
Einvernahme begeben, sondern können auch im Rahmen einer Videokonferenz
einvernommen werden.

10. September 1998
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Anhang

Bilaterale Verträge mit allen Nachbarstaaten

Die Schweiz führt seit 1995 mit allen Nachbarstaaten Verhandlungen, um
die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
(einschliesslich Rückübernahme) auszubauen und zu konsolidieren. Diese
bilateralen Staatsverträge sollen teilweise verhindern, dass die Schweiz
als Nichtmitglied der EU und von Schengen bei der europäischen
Sicherheitszusammenarbeit marginalisiert und zu einer Drehscheibe für
grenzüberschreitende Kriminalität  illegale Migration wird.

Stand der Verhandlungen

Mit Frankreich unterzeichnete die Schweiz am 11. Mai 1998 einen Vertrag
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen
Grenzpolizei, Polizei, Justiz und Bekämpfung der illegalen Migration.
Mit Deutschland stehen Vertragsverhandlungen für eine verstärkte
Zusammenarbeit der Polizei- und Grenzorgane vor dem Abschluss. Mit
Österreich wurden Verhandlungen über ein  Grenzpolizeiabkommen am 29.
Juni 1998 aufgenommen. Die Verhandlungen mit Deutschland und Österreich
werden voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen.

Was die Rückübernahme betrifft, bestehen zwischen der Schweiz
einerseits, Deutschland, Frankreich und Österreich anderseits bereits
seit vielen Jahren sogenannte Schubabkommen. Diese werden zur Zeit den
heutigen Bedürfnissen angepasst. Mit Deutschland ist ein solches neues
Rückübernahmeabkommen bereits seit dem 1. Januar 1996 in Kraft. Mit
Frankreich wurde am 4. Juni 1998 ein neues Abkommen paraphiert. Die
Revisionsverhandlungen mit Österreich werden voraussichtlich bis zum
nächsten Frühjahr abgeschlossen.

Im Bereich der Rechtshilfe sind bereits Zusatzverträge zum Europäischen
Rechtshilfeübereinkommen mit Deutschland und Oesterreich in Kraft.
Letztes Jahr hat die Schweiz einen Zusatzvertrag mit Frankreich
abgeschlossen, der aber noch vom Parlament ratifiziert werden muss.

10. September 1998
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst