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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Beiträge an Bahnhofparkings auch formal abgeschafft


PRESSEMITTEILUNG

Beiträge an Bahnhofparkings auch formal abgeschafft

Abschaffung der Bundesbeiträge an Bahnhofparkanlagen: Der Bundesrat hat
den vom Volk und Ständen vor gut zwei Jahren gefällten Entscheid mit
einer Verordnung auch formal umgesetzt. Die Massnahme war im Rahmen der
Sanierungsmassnahmen 1994 genehmigt worden.
Mit der Verordnung über die Inkraftsetzung der Aufhebung der
Bundesbeiträge an Bahnhofparkanlagen werden nun die noch nötigen
formalen Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe vollzogen. Die
letzten Beiträge an Bahnhofparkanlagen wurden 1995 ausgerichtet. Die
Verordnung wird rückwirkend auf den 11. März 1996 in Kraft gesetzt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

9.9.1998