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Amtliche Vermessung: Neue Verordnung bringt differenzierte Gebühren

Pressemitteilung

Amtliche Vermessung:
Neue Verordnung bringt differenziertere Gebühren

Der Bundesrat hat die neue Verordnung über die Reproduktion von Daten
der amtlichen Vermessung gutgeheissen und per 1. Oktober 1998 in Kraft
gesetzt. Die Verordnung löst jene über die gewerbliche Nutzung von Daten
der amtlichen Vermessung vom 6. Dezember 1993 ab. Gleichzeitig hat das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement technische
Ausführungsbestimmungen dazu erlassen. Gegenüber dem geltenden Recht
wurde insbesondere die Gebührengestaltung stärker differenziert.

Daten der amtlichen Vermessung kommen heute in vielen Lebensbereichen
zur Anwendung: Sie sind in Stadtplänen und Geographischen
Informationssystemen enthalten, finden sich aber auch in
Fahrzeugnavigationssystemen und anderen technischen Anwendungen, die auf
präzise Daten über unseren Lebensraum angewiesen sind. Die Verordnung
regelt insbesondere die Bewilligungspflicht und die zu entrichtenden
Gebühren für die Reproduktion derartiger Daten. Erfasst werden dabei
Reproduktionen auf Papier oder auf anderen Datenträgern, so
beispielsweise die Wiedergabe von Stadtplänen im Internet.

Zuständig für die Erteilung der Bewilligung sind in der Regel die
Kantone. Um der sehr unterschiedlichen Verwendung von Daten der
amtlichen Vermessung Rechnung zu tragen, wurde die Gebührenbemessung in
der neuen Verordnung vereinheitlicht und stärker differenziert: Sie
erfolgt in Zukunft stets aufgrund der fünf Kriterien Auflage,
Datenmenge, Datenformat, Datengenauigkeit und Verwendungszweck. Zur
einfacheren Handhabung der Gebührenberechnung bietet die Eidgenössische
Vermessungsdirektion den zuständigen Stellen in den Kantonen ein
Gebührenberechnungsprogramm auf EDV an, das später in geeigneter Form
auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.

09.September 1998
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:  Bundesamt für Raumplanung: Christoph de Quervain,
Tel. 031 / 322 40 84.