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Bundesrat nimmt Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Substanzerhaltung der Nationalstrassenwerke" zur Kenntnis


MEDIENMITTEILUNGBundesrat nimmt Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Substanzerhaltung 
der Nationalstrassenwerke" zur Kenntnis  Der Bundesrat hat vom Schlussbericht der 
Arbeitsgruppe "Substanzerhaltung der Nationalstrassenwerke" Kenntnis genommen. Die 
im Bericht aufgeführten Vorschläge für eine ausreichende und kostengünstige Substanzerhaltung 
sollen schrittweise umgesetzt werden. Die verbesserte Substanzerhaltung ist unter 
den Aspekten Technik und Kosten durch eine Vielzahl kombinierter, aufeinander abgestimmter 
Massnahmen erreichbar. Angesichts der Kostenentwicklung im Nationalstrassenbau sowie 
der Erfordernisse eines effizienten Unterhalts hat der Bundesrat im Mai 1996 zwei 
Arbeitsgruppen unter der Leitung von Olivier Michaud, Direktor des Bundesamtes für 
Strassen (ASTRA), eingesetzt. Die erste Arbeitsgruppe prüfte, mit welchen Massnahmen 
in Zukunft Kostensteigerungen vermieden werden können und wie das Controlling der 
Projekte gestaltet werden soll. Die zweite hatte zu klären, wie eine technisch ausreichende 
Substanzerhaltung kostengünstig sichergestellt werden kann. Der Bundesrat hat den 
Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Standards im Nationalstrassenbau" im April dieses 
Jahres zur Kenntnis genommen.Heute liegt nun der Bericht der Arbeitsgruppe "Substanzerhaltung 
der Nationalstrassenwerke" vor. Die Arbeitsgruppe schlägt insgesamt 17 Massnahmen 
vor, die sich thematisch wie folgt gruppieren lassen:Uebergeordnete Planung- Entscheide 
sind in die Planungsphase zu verlegen, was namentlich durch alternative   Ausschreibungs- 
und Vergabeverfahren geschehen soll.- Bau- und Ausbauprojekte müssen zwingend die 
Erhaltung berücksichtigen.- Die generelle Planung für die Umgestaltung (Ausbau) 
des bestehenden Netzes ist   aufzunehmen.- Die Bauvorhaben sind auf allen Stufen 
mit finanziellen Anreizen zu optimieren.Planungsinstrumente der Substanzerhaltung- 
Die Ziele der Strassenerhaltung sind festzulegen und die vorhandenen Spielräume 
des   technischen Regelwerks zu präzisieren.- Ein Management der Strassenerhaltung 
(MSE) ist einzuführen und gezielt zu fördern.Administrative und finanzielle Randbedingungen- 
Die Erhaltung der Nationalstrassen im Rahmen der neuen Aufgabenteilung (NFA-Projekt) 
  soll durch drei bis fünf von Bund und Kantonen getragenen Betriebsgesellschaften 
erfolgen.- Die Beitragssätze des Bundes sind bis zur neuen Aufgabenteilung konstant 
auf früherem   hohem Niveau zu belassen.- Bei der Vergabe von Planungsleistungen 
und Bauarbeiten ist die fachliche Kompetenz   stärker zu gewichten.Durchführungskonzept 
für Erhaltungsmassnahmen- Die Erhaltungsmassnahmen sind längerfristig zu planen 
(einschliesslich Kreditzusicherung),   die Arbeiten ein Jahr vor Arbeitsbeginn zu 
vergeben.- Die Planung, Ausschreibung und Vergabe der Erhaltungsmassnahmen sind 
gezielt auf   grosse Baulose auszurichten.- Bei Erhaltungsmassnahmen ist auf allen 
Strecken mit einem durchschnittlichen   Tagesverkehr über 25'000 Fahrzeugen die 
4/0 Verkehrsführung anzustreben sowie die   notwendigen Anpassungen rechtzeitig 
abzuklären und durchzuführen.- Die bisherigen Vergabesysteme (Bonus/Malus und Miete) 
sind auszuwerten; gestützt darauf   ist eine einheitliche Ausschreibungspraxis auszuarbeiten 
und diese vor allem auf stark   belasteten Strassen anzuwenden.Baustellenorganisation- 
Tagesbaustellen sind auf verkehrsarme Zeiten zu verlegen, wofür nach Arbeitsgattung 
  getrennte Vorschriften in Weisungsform auszuarbeiten sind.- Baustellen auf Strecken 
mit einem DTV über 25'000 Fahrzeugen sind in zwei Schichten zu   betreiben.- Für 
bestimmte Situationen ist die Nachtarbeit zu prüfen.Forschung- Ein koordiniertes 
Forschungsprogramm soll sich mit dauerhaften Materialien und    Verfahren, Massnahmen 
mit geringem Unterhaltsbedarf und verbesserten statistischen   Grundlagen befassen.Die 
Haltung des BundesratesDer Bundesrat hat den Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis 
genommen. Er verzichtet darauf, die generelle Planung für die Umgestaltung (Ausbau) 
des bestehenden Netzes aufzunehmen. Im Rahmen des NFA (Neuer Finanzausgleich zwischen 
Bund und Kantonen) wird diskutiert, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen sog. 
Betriebsgesellschaften zu übertragen. Der Bundesrat verlangt, entgegen der Ansicht 
der Arbeitsgruppe, dass bei diesem Systemwechsel die Betriebsgesellschaften nicht 
allein von Kantonen, sondern auch von Privaten gebildet werden können.. Im Uebrigen 
will er aber die Vorschläge so rasch als möglich umsetzen, was durch Weisungen oder 
Verordnungsänderungen geschehen soll. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe, wonach die 
Beitragssätze des Bundes für den Unterhalt bis zur neuen Aufgabenteilung konstant 
auf früherem höherem Niveau zu belassen sei, wird mit der ebenfalls heute vom Bundesrat 
verabschiedeten Botschaft betreffend Aenderung des Bundesgesetzes über die Verwendung 
der zweckgebundenen Mineralölsteuer erfüllt.Bern, 9. September 1998Eidgenössisches 
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienst						Beilage:Kurzfassung 
des Berichts der Arbeitsgruppe "Substanzerhaltung der Nationalstrassenwerke"Der 
vollständige Bericht kann angefordert werden bei Daniel Wüthrich, Bundesamt für 
     Strassen, Monbijoustr. 74, 3003 Bern, Tel. 031/322 94 31. Der Bericht ist deutsch 
und französisch erhältlich.Auskunft: Olivier Michaud, Direktor ASTRA, Tel. 031/322 
94 01