Bundesrat nimmt Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Substanzerhaltung der Nationalstrassenwerke" zur Kenntnis
MEDIENMITTEILUNGBundesrat nimmt Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Substanzerhaltung
der Nationalstrassenwerke" zur Kenntnis Der Bundesrat hat vom Schlussbericht der
Arbeitsgruppe "Substanzerhaltung der Nationalstrassenwerke" Kenntnis genommen. Die
im Bericht aufgeführten Vorschläge für eine ausreichende und kostengünstige Substanzerhaltung
sollen schrittweise umgesetzt werden. Die verbesserte Substanzerhaltung ist unter
den Aspekten Technik und Kosten durch eine Vielzahl kombinierter, aufeinander abgestimmter
Massnahmen erreichbar. Angesichts der Kostenentwicklung im Nationalstrassenbau sowie
der Erfordernisse eines effizienten Unterhalts hat der Bundesrat im Mai 1996 zwei
Arbeitsgruppen unter der Leitung von Olivier Michaud, Direktor des Bundesamtes für
Strassen (ASTRA), eingesetzt. Die erste Arbeitsgruppe prüfte, mit welchen Massnahmen
in Zukunft Kostensteigerungen vermieden werden können und wie das Controlling der
Projekte gestaltet werden soll. Die zweite hatte zu klären, wie eine technisch ausreichende
Substanzerhaltung kostengünstig sichergestellt werden kann. Der Bundesrat hat den
Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Standards im Nationalstrassenbau" im April dieses
Jahres zur Kenntnis genommen.Heute liegt nun der Bericht der Arbeitsgruppe "Substanzerhaltung
der Nationalstrassenwerke" vor. Die Arbeitsgruppe schlägt insgesamt 17 Massnahmen
vor, die sich thematisch wie folgt gruppieren lassen:Uebergeordnete Planung- Entscheide
sind in die Planungsphase zu verlegen, was namentlich durch alternative Ausschreibungs-
und Vergabeverfahren geschehen soll.- Bau- und Ausbauprojekte müssen zwingend die
Erhaltung berücksichtigen.- Die generelle Planung für die Umgestaltung (Ausbau)
des bestehenden Netzes ist aufzunehmen.- Die Bauvorhaben sind auf allen Stufen
mit finanziellen Anreizen zu optimieren.Planungsinstrumente der Substanzerhaltung-
Die Ziele der Strassenerhaltung sind festzulegen und die vorhandenen Spielräume
des technischen Regelwerks zu präzisieren.- Ein Management der Strassenerhaltung
(MSE) ist einzuführen und gezielt zu fördern.Administrative und finanzielle Randbedingungen-
Die Erhaltung der Nationalstrassen im Rahmen der neuen Aufgabenteilung (NFA-Projekt)
soll durch drei bis fünf von Bund und Kantonen getragenen Betriebsgesellschaften
erfolgen.- Die Beitragssätze des Bundes sind bis zur neuen Aufgabenteilung konstant
auf früherem hohem Niveau zu belassen.- Bei der Vergabe von Planungsleistungen
und Bauarbeiten ist die fachliche Kompetenz stärker zu gewichten.Durchführungskonzept
für Erhaltungsmassnahmen- Die Erhaltungsmassnahmen sind längerfristig zu planen
(einschliesslich Kreditzusicherung), die Arbeiten ein Jahr vor Arbeitsbeginn zu
vergeben.- Die Planung, Ausschreibung und Vergabe der Erhaltungsmassnahmen sind
gezielt auf grosse Baulose auszurichten.- Bei Erhaltungsmassnahmen ist auf allen
Strecken mit einem durchschnittlichen Tagesverkehr über 25'000 Fahrzeugen die
4/0 Verkehrsführung anzustreben sowie die notwendigen Anpassungen rechtzeitig
abzuklären und durchzuführen.- Die bisherigen Vergabesysteme (Bonus/Malus und Miete)
sind auszuwerten; gestützt darauf ist eine einheitliche Ausschreibungspraxis auszuarbeiten
und diese vor allem auf stark belasteten Strassen anzuwenden.Baustellenorganisation-
Tagesbaustellen sind auf verkehrsarme Zeiten zu verlegen, wofür nach Arbeitsgattung
getrennte Vorschriften in Weisungsform auszuarbeiten sind.- Baustellen auf Strecken
mit einem DTV über 25'000 Fahrzeugen sind in zwei Schichten zu betreiben.- Für
bestimmte Situationen ist die Nachtarbeit zu prüfen.Forschung- Ein koordiniertes
Forschungsprogramm soll sich mit dauerhaften Materialien und Verfahren, Massnahmen
mit geringem Unterhaltsbedarf und verbesserten statistischen Grundlagen befassen.Die
Haltung des BundesratesDer Bundesrat hat den Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis
genommen. Er verzichtet darauf, die generelle Planung für die Umgestaltung (Ausbau)
des bestehenden Netzes aufzunehmen. Im Rahmen des NFA (Neuer Finanzausgleich zwischen
Bund und Kantonen) wird diskutiert, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen sog.
Betriebsgesellschaften zu übertragen. Der Bundesrat verlangt, entgegen der Ansicht
der Arbeitsgruppe, dass bei diesem Systemwechsel die Betriebsgesellschaften nicht
allein von Kantonen, sondern auch von Privaten gebildet werden können.. Im Uebrigen
will er aber die Vorschläge so rasch als möglich umsetzen, was durch Weisungen oder
Verordnungsänderungen geschehen soll. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe, wonach die
Beitragssätze des Bundes für den Unterhalt bis zur neuen Aufgabenteilung konstant
auf früherem höherem Niveau zu belassen sei, wird mit der ebenfalls heute vom Bundesrat
verabschiedeten Botschaft betreffend Aenderung des Bundesgesetzes über die Verwendung
der zweckgebundenen Mineralölsteuer erfüllt.Bern, 9. September 1998Eidgenössisches
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienst Beilage:Kurzfassung
des Berichts der Arbeitsgruppe "Substanzerhaltung der Nationalstrassenwerke"Der
vollständige Bericht kann angefordert werden bei Daniel Wüthrich, Bundesamt für
Strassen, Monbijoustr. 74, 3003 Bern, Tel. 031/322 94 31. Der Bericht ist deutsch
und französisch erhältlich.Auskunft: Olivier Michaud, Direktor ASTRA, Tel. 031/322
94 01