Gemeinsame Anstrengungen gegen Industrieunfälle
MEDIENMITTEILUNGÜbereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von IndustrieunfällenGemeinsame
Anstrengungen gegen IndustrieunfälleDer Bundesrat will auf internationaler Ebene
mithelfen, Industrieunfälle zu verhindern und deren Auswirkungen zu vermindern.
Er beantragt dem Parlament, das UNO/ECE-Übereinkommen über die grenzüberschreitenden
Auswirkungen von Industrieunfällen zu ratifizieren. Mit der Störfallverordnung verfügt
die Schweiz über die rechtlichen Grundlagen, um die Bestimmungen des Übereinkommens
zu erfüllen.Zusammen mit 22 UNO/ECE-Mitgliedstaaten und der EU unterzeichnete die
Schweiz im März 1992 in Helsinki das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden
Auswirkungen von Industrieunfällen. Dieses hat zum Ziel, Industrieunfälle bei Betrieben
mit grossen chemischen Gefahrenpotenzialen mit allen geeigneten Massnahmen zu verhindern
und bei einem Ernstfall die grenzüberschreitenden Auswirkungen so klein als möglich
zu halten. Durch enge internationale Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung
sowie im Austausch von Informationen und Technologien sollen die Anstrengungen der
einzelnen Länder unterstützt und verstärkt werden. Die Vertragsparteien verpflichten
sich zudem, im Falle von Industrieunfällen gegenseitig Hilfe zu leisten.Dank der
Störfallverordnung aus dem Jahre 1991 ist die Schweiz bereits heute in der Lage,
die Bestimmungen des Übereinkommens zu erfüllen. Die Störfallverordnung wurde als
Reaktion auf die grenzüberschreitende Brandkatastrophe von Schweizerhalle geschaffen
und regelt für die Betreiber von Anlagen sowie die kantonalen Vollzugsbehörden den
Umgang mit chemischen Risiken. Mit den meisten Nachbarstaaten hat die Schweiz zudem
Abkommen zur gegenseitigen Hilfeleistung bei Katastrophen abgeschlossen.Mit der
Ratifizierung des Übereinkommens bekundet die Schweiz ihr Engagement in internationalen
Angelegenheiten und bezeugt ihre Solidarität mit den Staaten Mittel- und Ost-europas,
für welche die im Übereinkommen genannte Zusammenarbeit von grosser Bedeutung ist.
Diese Länder erhalten damit direkten Zugang zu sicherheitstechnischem Know-how,
zu dem die Schweiz international anerkannte Beiträge leistet.Bis heute haben zehn
Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Die EU hat es vor kurzem genehmigt. Es ist
zu erwarten, dass unsere Nachbarstaaten diesen Schritt in nächster Zeit ebenfalls
vollziehen. Das Übereinkommen tritt in Kraft, sobald es von sechzehn Staaten ratifiziert
worden ist.Bern, 9. September 1998Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte:Ernst Berger, Sektion Sicherheitstechnik,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031/322 69 71Bernard Gay,
Sektion Sicherheitstechnik, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel.
031/322 54 76