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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Lage im Asylwesen

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Lage im Asylwesen

1.	Zahlen und Fakten

1997 wurden 23'982 Asylgesuche gestellt, was gegenüber 1996 eine Zunahme
von 33% darstellt. Die Ausgaben beliefen sich auf Fr. 1,016 Mia.
(Voranschlag von 852 Mio. plus Nachtragskredit von 164 Mio.). Im
gleichen Jahr verzeichneten die Asylbehörden 16'622 Abgänge. Ende 1997
belief sich das Total der in die Zuständigkeit des Bundes fallenden
Personen des Asylbereichs auf 94'500.

Der 1997 erfolgte Aufwärtstrend bei den Asylgesuchszahlen hält auch in
diesem Jahr weiter an. Bis Ende Juli 1998 wurden über 18'000 neue
Asylgesuche registriert, was für dieses Jahr einen Anstieg auf über
32'000 erwarten lässt. Damit verzeichnet die Schweiz eine Gesuchszunahme
von 45,5 % gegenüber Ende Juli 1997 und - zusammen mit den Niederlanden
- gemessen an der Bevölkerung den höchsten Gesuchseingang in Europa. Der
vom Parlament verabschiedete Voranschlag 1998 beträgt Fr. 952 Mio., die
Nachtragskredite belaufen sich auf Fr. 192 Mio. Insgesamt werden für
1998 Ausgaben in der Höhe von Fr. 1,144 Mia. erwartetet.

2.	Gründe für die Zunahme der Asylgesuche

2.1	Situation im ehemaligen Jugoslawien, namentlich im Kosovo

Der seit November 1994 blockierte Vollzug von Wegweisungen in die BR
Jugoslawien (BRJ) konnte nach Abschluss des Rückübernahmeabkommens ab
September 1997 wieder aufgenommen werden. Seither hat das BFF über
12'000 Ausreisefristen neu angesetzt und über 8'500 Rückübernahmegesuche
gestellt, von welchen bisher rund 4'000 gutgeheissen wurden. Bis Ende
Juli 1998 konnten 1'243 Personen, vorwiegend Straffällige, zurückgeführt
werden. Der Erfolg dieser Bemühungen ist aufgrund der in diesem
Frühsommer eingetretenen drastischen Verschlechterung der Situation in
der Provinz Kosovo in Frage gestellt. Aufgrund der jüngsten Ereignisse
wurden die laufenden Ausreisefristen vom EJPD Ende Juli 1998 um weitere
2 Monate bis zum 30. September 1998 erstreckt. Allein in diesem Jahr
reichten 6'755 Personen aus der BR Jugoslawien ein Asylgesuch ein
(Bestand Pendenzen und ausstehende Wegweisungen: 24'000 Personen).

2.2	Attraktivität der Schweiz als Asylland

Die Attraktivität der Schweiz als Asylland hängt einerseits vom
Verfahrens-, andererseits und vor allem aber vom Fürsorgestandard ab.
Obwohl im Fürsorgebereich Sparmassnahmen getroffen wurden und die
Fürsorgeleistungen 20% unter denjenigen für Schweizerbürger liegen,
liegt der schweizerische Fürsorgestandard im europäischen Kontext an der
Spitze und entspricht ungefähr jenem der Niederlande und der nordischen
Staaten. Ueberdies kennt die Schweiz im Vergleich zu den meisten
OECD-Ländern ein ausgebautes Gesundheits- und Sozialversicherungssystem,
was die Kosten im Asylwesen hoch hält.

2.3	Sonderstellung der Schweiz in Europa

Die europapolitische Isolation der Schweiz wirkt sich angesichts des
angelaufenen Harmonisierungsprozesses innerhalb der EU (Dublin-Abkommen,
EURODAC) zunehmend negativ auf den Asylbereich aus. Obwohl das Abkommen
noch nicht konsequent umgesetzt werden kann, hat es doch bereits
Signalwirkung. Zunehmend betrachten viele Asylsuchende die Schweiz in
Westeuropa als einzige Alternative zum EU-Raum.

3.	Prognose und Szenarien

Eine Trendwende ist kurzfristig nicht zu erwarten, dies vor allem auch
angesichts der laufenden Eskalation im Kosovokonflikt. Sollte sich die
Situation in diesem Krisengebiet weiter verschlechtern oder auf heutigem
Niveau stabil bleiben, ist mit einem weiteren Anstieg der Zahl der
anwesenden Personen des Asylbereichs mit entsprechenden Kostenfolgen zu
rechnen. Die politische Lage in den Herkunfts- und Rückführungsländern
wie Jugoslawien ist ein nicht beeinflussbarer Faktor des Asylbereichs.

Im Rahmen der Budgetierung 1999 wurden vom BFF Fr. 1,3 Mia. eingegeben.
Basis bildet eine Prognose von 30'000 Asylgesuchen bei 25'000 Abgängen
und einem durchschnittlichen Jahresbestand von rund 105'000 in die
Zuständigkeit des Bundes fallende Personen des Asylbereichs. Für die
Jahre 2000 bis 2002 wurden eigentliche Szenarien entwickelt:

3.1	Optimistisches Szenario

Im Kosovo kommt es zu einer Beruhigung des Konflikts, Rückführungen
dorthin wie auch in andere Länder sind ohne grössere Schwierigkeiten
möglich. Den geschätzten Asylgesuchen von 22'000 (2000) und je 20'000
(2001 und 2002) werden Abgänge von 32'000 (2000) und je 36'000 (2001 und
2002) gegenübergestellt. Die Ausgaben werden sich dementsprechend von
Fr. 1,3 Mia. (2000) auf je Fr. 1,0 Mia (2001 und 2002) vermindern.

3.2	Pessimistisches Szenario

Im Kosovo herrscht Krieg, Rückführungen sind nur noch in sehr
eingeschränktem Mass möglich. Die Asylgesuche steigen weiter auf 34'000
(2000) und je 35'000 (2001 und 2002), die Abgänge pendeln sich bei
23'000 ein. Die Ausgaben steigen zuerst rapide auf Fr. 1,8 Mia. (2000)
und weiter auf Fr. 1,9 (2001) und 2,0 Mia. (2002).

3.3	Szenario Stabilisierung

Im Kosovo kommt es zu einer Beruhigung des Konflikts, Rückführungen sind
möglich. Asylgesuche und Abgänge stabilisieren sich in den Jahren 2000
bis 2002 bei 28'000, die Ausgaben bei Fr. 1,4 Mia.

4.	Massnahmen

Nachfolgend sind die prioritären, bereits getroffenen Massnahmen
dargestellt. Sie beschlagen sämtliche Ebenen des Asylbereichs:
Rechtsetzung, Asylverfahren, Vollzug, Fürsorge und Ressourcen. Unter
Ziffer 5 ist der Handlungsspielraum im europäischen Kontext spezifisch
dargestellt.

4.1	Rechtsetzungsbereich

Am 1. Juli 1998 sind mehrere Bestimmungen des revidierten Asylgesetzes
bzw. des ANAG - zusätzliche Nichteintretenstatbestände bei Nichtabgabe
von Reisepapieren und bei missbräuchlicher Nachreichung von Asylgesuchen
sowie Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft bei Einreisesperre - in Form
eines allgemeinverbindlichen dringlichen Bundesbeschlusses vorzeitig in
Kraft gesetzt worden. Mit den dringlichen Massnahmen kann in bestimmten
Missbrauchsfällen ein schnelleres und einfacheres Verfahren
(Nichteintretensentscheid anstelle von materiellem Entscheid)
durchgeführt werden. Ferner darf damit gerechnet werden, dass durch die
neuen Bestimmungen vermehrt vollzugsgenügliche Identitätspapiere
abgegeben werden. Im Juli war bereits eine Zunahme von rund 10 % zu
verzeichnen. Ein abschliessendes Urteil über die Auswirkungen des
dringlichen Bundesbeschlusses ist noch nicht möglich.

4.2	Vollzugsbereich

Bundesrat und KKJPD haben auf Basis des Berichts der vom EJPD und der
Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD)
eingesetzten Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" beschlossen, eine
"Zentralstelle für Wegweisungsvollzug" beim Bundesamt für Flüchtlinge
(BFF) zu schaffen, die verantwortlich für die Papierbeschaffung und die
Vollzugsunterstützung im Asyl- und Ausländerbereich sein wird.
Zusätzlich ist vorgesehen, die kantonalen Vollzugsorgane personell
auszubauen, die kantonalen Strukturen anzupassen, die interkantonale
Zusammenarbeit zu stärken und zu institutionalisieren sowie das
Engagement des EDA in der Unterstützung des Wegweisungsvollzugs zu
verstärken.

In Ergänzung dazu werden im Hinblick auf die Berichterstattung zuhanden
der KKJPD anlässlich der Herbstversammlung 1998 und der
Frühjahresversammlung 1999 zu den unterbreiteten Massnahmen Indikatoren
und Bedingungen definiert und eine Umsetzungskontrolle erarbeitet,
welche es ermöglicht aufzuzeigen, wer bis wann welche Massnahme erfüllt
respektive nicht erfüllt hat. Das vom BFF gemeinsam mit den Kantonen zu
entwickelnde Verfahrens- und Vollzugscontrolling soll erlauben
festzustellen, ob mit den vorgeschlagenen Massnahmen die gewünschte
Wirkung erzielt werden konnte. Das Controllingsystem soll mit dem
Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes funktionsbereit sein.

4.3	Verfahrensbereich

Die das Asylverfahren betreffenden Massnahmen verfolgen vorwiegend das
Ziel, missbräuchliche Asylgesuche frühzeitig zu erkennen und einem
raschen Entscheid zuzuführen. Dabei wurde ein zeitlich zweistufiges
Vorgehen eingeleitet. Als kurzfristige Massnahme führt das BFF ein
Pilotprojekt durch, mit welchem die Gesuche von Albanern, die sich als
jugoslawische Staatsangehörige ausgeben, mittels bereits in den
Empfangsstellen durchgeführte Sprachanalysen aufgedeckt und beschleunigt
behandelt werden. Durch die direkte und rasche Behandlung möglichst
vieler Fälle durch den Bund sollen die Eingänge von unter falscher
Identität gestellten Asylgesuchen reduziert werden. Als weitere
Massnahme werden Konzepte für eine organisatorische Optimierung des
Asylverfahrens in der Anfangsphase erarbeitet. Dies erfolgt mit der
Zielvorstellung, dass 25% der Asylgesuche - insbesondere
Nichteintretens- und offensichtliche materielle Entscheide - bereits in
der ersten Verfahrensphase entschieden werden sollen.

4.4	Ressourcenbereich

Mit der vom Bundesrat am 8. Juni 1998 definitiv beschlossenen Einführung
des Modells "Strategische Leistungsbereitschaft der Asylbehörden des
Bundes (SLB)" wurden im Interesse der Kosteneindämmung im Asylbereich
Strukturen und Mechanismen geschaffen, mit denen unverzüglich auf die
schwankende Zahl von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie
schutzsuchenden ausländischen Staatsangehörigen reagiert werden kann,
ohne dass als Folge langdauernder Aufenthaltszeiten der Bewerber in der
Schweiz teure Pendenzen entstehen. Gleichzeitig wurde die SLB-Reserve um
rund 155 zusätzliche, befristete Stellen aufgestockt. Für die Umsetzung
der Beschlüsse des Massnahmenkatalogs KKJPD/EJPD ist eine weitere
Aufstockung notwendig, ein entsprechender Antrag seitens des EJPD wird
in einer zweiten Phase erfolgen. Damit sollten das BFF und die ARK die
notwendigen Ressourcen haben, um die für die nächsten Jahre zu
erwartenden Asylgesuche und daraus resultierenden Beschwerden -
vorbehältlich ausserordentlicher Ereignisse - ohne Anwachsen der
Pendenzen zu bearbeiten. Zudem hat der Bundesrat die Verstärkung des
Grenzwachtkorps mit insgesamt 100 Angehörigen des Festungswachtkorps für
den Einsatz vor allem an der Südgrenze verlängert.

4.5	Fürsorgebereich

Mit der Inkraftsetzung der Totalrevision des Asylgesetzes wird die
Fürsorgezuständigkeit für anerkannte Flüchtlinge generell auf die
Kantone übergehen. Ausserdem sollen die Fürsorgekosten nach dem
Zuständigkeitswechsel im Verhältnis zwischen Bund und Kantonen auch in
der Flüchtlingsfürsorge - analog der Asylbewerberfürsorge - pauschal
abgegolten werden. Die Ausarbeitung der entsprechenden
Verordnungsbestimmungen bzw. die Berechnungen über die Höhe der
Unterstützungspauschale werden gegenwärtig von einer aus Vertretern der
Kantone und Hilfswerke sowie des Bundes zusammengesetzten Arbeitsgruppe
vorgenommen.

5.	Insbesondere Kooperation mit der Europäischen Union und den
EU-Staaten

5.1	Dublin-Abkommen

Am 1.9.1997 ist das Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen
Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Gemeinschaft gestellten Asylantrages (sog. Dublin-Abkommen) in Kraft
getreten. Das Abkommen stellt eine Ausgleichsmassnahme zum Europäischen
Binnenmarkt mit seinem freien Verkehr von Waren, Personen,
Dienstleistungen und Kapital sowie zum Wegfall der Grenzkontrollen an
den Binnengrenzen dar. Ziel dieses Abkommens ist es, den in der EU
zuständigen Mitgliedstaat für die Behandlung eines Asylbegehrens nach
objektiven Kriterien festzustellen sowie Doppelgesuche innerhalb der EU
zu vermeiden. Der für die Umsetzung des Dublin Abkommens notwendige
Abschluss des Abkommens über die Europäische Datenbank zum Abgleich von
Fingerabdrücken (EURODAC) scheiterte bislang an Differenzen darüber, ob
neben den Fingerabdrücken der Asylbewerber auch jene der illegalen
Ausländer erfasst werden sollten.

Mit dem Inkrafttreten des Dublin Abkommens und erst recht ab dem
Zeitpunkt, in dem EURODAC operativ einsetzbar ist, muss die Schweiz
damit rechnen, vermehrt Asylgesuche von Personen zu erhalten, deren
Asylgesuch gemäss dem Dublin Abkommen von einem EU-Mitgliedstaat
behandelt worden sind und denen danach der Zugang zu Asylverfahren in
den anderen Mitgliedstaaten verwehrt ist. Die Schweiz läuft damit
Gefahr, Ersatz-Aufnahmeland für Asylzweitgesuche in Europa zu werden.

5.2	Parallelabkommen zum Dublin Abkommen

Die Einbindung der Schweiz zum Dublin Abkommen und EURODAC via Abschluss
eines Parallelabkommens deckt sich mit den asylpolitischen und den
allgemeinen integrationspolitischen Zielsetzungen des Bundesrates.
Entgegen früheren Zusagen der EU, nach Inkrafttreten des Dublin
Abkommens diese Verhandlungen aufzunehmen, macht die EU diesen Schritt
seit Herbst 1997 vom erfolgreichen Abschluss der bilateralen
Verhandlungen und insbesondere einer Einigung im freien Personenverkehr
abhängig.

Anlässlich des quintolateralen Treffens der Innenminister der
Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Italiens, der Schweiz und
Österreichs vom 15.-17. Juli 1998 in Gaschurn/Vorarlberg wurde
beschlossen, unter deutschem Vorsitz (Schengenpräsidentschaft seit
1.7.98 für ein Jahr; ab 1.1.99 EU-Ratsvorsitz) eine Arbeitsgruppe aus
Vertretern der fünf Staaten einzusetzen. Diese soll zügig Vorschläge
ausarbeiten, wie im Rahmen von Schengen/Amsterdam eine möglichst enge
Zusammenarbeit mit der Schweiz bewerkstelligt werden kann. Die Frage
einer Einbindung der Schweiz in das Dublin Abkommen sowie Möglichkeiten
der künftigen Zusammenarbeit wird in dieser Arbeitsgruppe näher geprüft
werden.

5.3	Rückübernahmeabkommen

Um die Folgen des schweizerischen Abseitsstehens vom Dublin Abkommen zu
mildern, führt die Schweiz mit den Nachbarstaaten Frankreich, Italien
und Österreich bilaterale Verhandlungen über den Abschluss von
Rückübernahmeabkommen. Das Abkommen mit Frankreich wurde am 4. Juni 1998
paraphiert. Das Rückübernahmeabkommen mit Italien wird voraussichtlich
am 10. September in Rom unterzeichnet. Diese Abkommen dienen dazu, die
Rücknahme von illegal in die Schweiz eingereisten Personen durch diese
Staaten in möglichst kurzer Zeit zu gewährleisten. Gleichzeitig soll
gegenseitig die Möglichkeit geschaffen werden, Personen über das
Hoheitsgebiet des anderen Staates mit polizeilicher Begleitung durch
eine der Vertragsparteien auszuschaffen. Diese Rückübernahmeabkommen
fallen teilweise in die Kompetenz des Parlamentes und werden diesem
demnächst unterbreitet, so dass die parlamentarische Genehmigung des für
die Schweiz wichtigen Rückübernahmeabkommens mit Italien sowohl in Rom
als auch in Bern im nächsten Jahr erfolgen dürfte. Das gleiche gilt für
das Rückübernahmeabkommen mit Frankreich.

6.	Würdigung und weiteres Vorgehen

Mit den präsentierten Massnahmen werden die notwendigen Voraussetzungen
geschaffen, um die Dauer der Asylverfahren so kurz wie möglich zu halten
und die Kosten entsprechend einzudämmen. Wesentliche Erfolgsfaktoren
werden daneben aber auch das reibungslose Zusammenspiel aller am Asyl-
und Wegweisungsverfahren beteiligten Akteure sowie die Bereitschaft der
Herkunftsstaaten darstellen, ihren Staatsangehörigen nach negativem
Entscheid die entsprechenden Reisepapiere verzugslos auszustellen.

Die Nachteile, welche der Schweiz durch den Ausschluss vom Dublin
Abkommen entstehen, können mit dem Abschluss von bilateralen
Rückübernahmeabkommen mit den Nachbarstaaten nicht voll kompensiert
werden. Eine Einbindung der Schweiz in die europäischen Regeln über die
Erstzuständigkeit eines Asylgesuchs und den damit verbundenen
Rückübernahmeverpflichtungen sowie der Zugang zu einem europaweiten
systematischen Datenaustausch ist heute - neben einem Beitritt zur EU -
nur mittels Abschluss eines Parallelabkommens zum Dublin Abkommen
möglich. Dabei ist aber offen, in welchem Rahmen die Verhandlungen über
ein Parallelabkommen gestellt werden. Dieser Rahmen wird von der
schweizerischen Integrationspolitik und der Haltung der EU sowie ihrer
Mitgliedstaaten gegenüber der Schweiz gesetzt.

Trotz der beschriebenen, vom EJPD bereits eingeleiteten bzw. umgesetzten
Massnahmen ist damit zu rechnen, dass die weitere Entwicklung im
Asylbereich vor allem von den Ereignissen in Kosovo und anderen
Spannungsgebieten abhängig ist. Davon hängt auch ab, ob die Ausgaben des
Asylbereichs bis 2001 auf den gültigen Finanzplan und damit auf rund 1
Milliarde gesenkt werden können. Die aktuellen Gesuchseingänge,
insbesondere wegen des Konflikts in Kosovo, lassen eher eine
Stabilisierung der Ausgaben auf Fr. 1,3 Mia. erwarten. Sollten zudem die
Massnahmen nicht oder nur beschränkt greifen und/oder die gegenwärtige
Situation im Kosovo sich verstetigen, ist mit einem starken Anstieg der
Ausgaben zu rechnen (vgl. Szenarien unter Ziffer 3). Die Entwicklung der
Ausgaben im Asylbereich gibt deshalb zu Besorgnis Anlass und kann nicht
tatenlos hingenommen werden. Der Bundesrat will aber grundsätzlich an
einer humanitär geprägten Flüchtlingspolitik im Rahmen des geltenden
Völkerrechts festhalten und prioritär die unter Ziffer 4 und 5 erwähnten
Massnahmen umsetzen.

Bereits im jetzigen Zeitpunkt müssen jedoch weitergehende Massnahmen
geprüft werden. Gemeinsam mit den Kantonen müssen grundsätzliche
Überlegungen angestellt werden, ob die Lastenverteilung im Asylbereich
noch zweckmässig und zeitgemäss ist. Das EJPD wird daher zusammen mit
dem EFD innerhalb der nächsten beiden Monate eine Aussprache mit einer
Delegation der zuständigen Fachdirektorenkonferenzen
(KDK, KJPD, SODK und FDK) durchführen.

4. September 1998

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst