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Richtlinien für die internationale Politik der nachhaltigen Entwicklung der Schweiz verabschiedet

PRESSEMITTEILUNG
Richtlinien für die internationale Politik der nachhaltigen Entwicklung
der Schweiz verabschiedet
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 Nachdem der Bundesrat am letzten Februar den Rat für nachhaltige
Entwicklung geschaffen hat, hat er heute Richtlinien für die
internationale Politik der nachhaltigen Entwicklung der Schweiz
verabschiedet. Diese zeigen die Mechanismen der verwaltungsinternen
Zusammenarbeit auf und legen die Schwerpunkte für die internationale
Politik der Schweiz zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung fest. Sie
sollen die verwaltungsinterne Zusammenarbeit verbessern und die Kohärenz
der schweizerischen Aussenpolitik unter dem Gesichtspunkt der
Nachhaltigkeit stärken.

Bereits am 9. April 1997 hat der Bundesrat den Bericht „Nachhaltige
Entwicklung in der Schweiz, Strategie" gutgeheissen. In diesem
Aktionsplan für die nachhaltige Entwicklung hat der Bundesrat Massnahmen
in acht Aktionsfelder definiert. Es sind dies Internationales
Engagement, Energie, Wirtschaft, Konsumverhalten, Sicherheitspolitik,
Ökologische Steuerreform, Bundesausgaben sowie Umsetzung und
Erfolgskontrolle.

Die internationale Ausrichtung der Schweiz zur Förderung der
nachhaltigen Entwicklung stellt die Deckung der Grundbedürfnisse der
Bevölkerung in den ärmsten Ländern in den Mittelpunkt. Voraussetzung
dafür ist ein umweltverträgliches, wirtschaftliches Wachstum. Zugleich
setzt sich die Schweiz für den Schutz und die nachhaltige
Bewirtschaftung der natürlichen Lebensgrundlagen ein.

Bern, 2. September 1998

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Handelspolitik und Entwicklung, Lenka Tucek, Tel. 031/324 08 17