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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Festungswächter weiterhin an der Grenze

PRESSEMITTEILUNG

Festungswächter weiterhin an der Grenze

Angesichts des anhaltenden Migrationsdrucks an der Grenze hat der
Bundesrat  die Verstärkung des Grenzwachtkorps durch 100 Angehörige des
Festungswachtkorps um zwei Jahre verlängert. Wenn sich die Lage
entschärft oder die Landesregierung aufgrund des  sicherheitspolitischen
Berichts die Prioritäten neu ordnet, könnte der Entscheid Ende 1999
rückgängig gemacht werden. Zudem hat der Bundesrat EJPD, VBS und EFD
beauftragt, ab Frühling 1999 jährlich eine Gesamtschau über die
Ressourcen im Sicherheitsbereich des Bundes mit Vorschlägen über das
weitere Vorgehen zu erstellen. Grundlage für die Beschlüsse waren die
Empfehlungen der Arbeitsgruppe ”Ressourcen im Sicherheitsbereich des
Bundes”, die vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurden.

In ihrer Lagebeurteilung kommt die Ende Januar 1998 eingesetzte
Arbeitsgruppe zum Schluss, dass der Bund in der inneren Sicherheit auch
künftig mit höheren Anforderungen rechnen muss. Krisenherde auch in
geografisch weit entfernten Regionen würden infolge gestiegener
Mobilität den Migrationsdruck verstärken. Zudem begünstigen Mobilität
und immer raffiniertere Kommunikationsmöglichkeiten die organisierte,
grenzüberschreitende Kriminalität. Die Schweiz könne sich dagegen nur
erfolgreich wehren, wenn sie über die nötigen Mittel verfüge, um die
nationale  und internationalen Zusammenarbeit zu koordinieren sowie die
Grenze zu kontrollieren. Vor diesem Hintergrund überprüfte die aus
Vertretern der drei betroffenen Departemente (EJPD, VBS, EFD)
zusammengesetzte Arbeitsgruppe die Grenzüberwachung sowie den Asyl- und
den kriminalpolizeilichen Bereich.

Bisherige Massnahmen

Im Bereich der Grenzüberwachung wurde das Grenzwachtkorps (GWK) seit
Mitte 1997 durch 20 und ab März 1998 durch 100 Angehörige des
Festungswachtkorps (FWK) verstärkt. Dabei übernehmen die Festungswächter
an der Grenze Sicherungs- und Beobachtungsaufgaben. Die Verantwortung
für die Überwachung und die grenzpolizeilichen Massnahmen bleibt bei der
Zollverwaltung. Die Erfahrungen sind überwiegend positiv. Im Asylbereich
hat der Bundesrat aufgrund der Beschwerden- und Gesuchsentwicklung sowie
der umfangreichen Mehraufgaben im Vollzug die Personalreserve für die
strategische Leistungsbereitschaft der Asylbehörden um 155 auf 205
Einheiten aufgestockt. Der organisierten Kriminalität wird mit einem
Ausbau der Zentralstellendienste im Bundesamt für Polizeiwesen
entgegengetreten. Für das laufende Jahr hat der  Bundesrat die nötigen
Mittel aus der Bundesratsreserve bereitgestellt.
 Zusätzlicher Ressourcenbedarf

? Weil die Asylbehörden mit dem aktuellen Personalbestand ihre Aufgaben
nicht mehr vollumfänglich und zeitgerecht wahrnehmen können (1997/98:
Anstieg der Asylgesuche von 24.000 auf 32.000; Pendenzenanstieg) werden
weitere personelle Ressourcen benötigt. Das Asylverfahren soll
effizienter durchgeführt werden können, wenn sich die Asylbewerber
bereits in der Schweiz befinden.

? Im kriminalpolizeilichen Bereich ist für 1999 eine Aufstockung der
Zentralstellendienste um 14 Stellen geplant. Es sollen vor allem
Kriminalanalytiker angestellt werden, welche Zusammenhänge in komplexen
Fällen organisierter Kriminalität aufdecken können.

? An der Grenze befürwortet die Arbeitsgruppe eine möglichst feste
Zuweisung von 100 Angehörigen des FWK an das GWK für zwei Jahre. Damit
kann die Planungssicherheit für den koordinierten Einsatz der
Festungswächter verbessert werden. Einen Armeeeinsatz an der Grenze im
Sinne eines Assistenzdienstes erachtet die Arbeitsgruppe trotz
praktischer Erschwernisse (Ausbildungsaufwand, Verlängerung Dienstzeit)
als rechtlich möglich und machbar. Ein Einsatz der Armee soll jedoch nur
in Betracht gezogen werden, wenn die Situation mit den ordentlichen
Mitteln der Grenzpolizeiorgane einschliesslich der Festungswächter
ausser Kontrolle geraten würde.

 Die personellen Ressourcen im Sicherheitsbereich des Bundes sind laut
Arbeitsgruppe derart knapp, dass die betroffenen Stellen nicht mehr alle
ihre gesetzlichen Aufgaben mit ausreichender Tiefe wahrnehmen können.
Priorisierungen seien unabdingbar. Diese setzten eine
departementsübergreifende Gesamtschau voraus. Die Arbeitsgruppe schlägt
deshalb vor, dass die drei Departemente EJPD, VBS und EFD dem Bundesrat
künftig jährlich im Frühjahr einen gemeinsamen Antrag bezüglich
Ressourcenzuteilung im Folgejahr stellen. Eine Umlagerung bzw.
Schwergewichtbildung innerhalb des Sicherheitsbereichs steht dabei im
Vordergrund. Reicht das nicht aus, soll der Bundesrat prüfen, ob
Ressourcen aus anderen Aufgabenbereichen für den Sicherheitsbereich
freigesetzt werden müssen. Dem Parlament sollen zusätzliche Ressourcen
erst beantragt werden, wenn alle verwaltungsinternen Möglichkeiten
ausgeschöpft sind.

 Bundesrats-Entscheid

 Der Bundesrat hat den von der Arbeitsgruppe beantragten Massnahmen
zugestimmt:
? Dem GWK werden bis am 31.12. 2000 hundert FWK-Angehörige für
Sicherungs- und Beobachtungsaufgaben an der Grenze zugewiesen. Wenn sich
die Lage entschärft oder die Landesregierung aufgrund des
sicherheitspolitischen Berichts die Prioritäten neu ordnet, könnte der
Entscheid Ende 1999 rückgängig gemacht werden.
? EJPD, VBS und EFD stellen dem Bundesrat jährlich Antrag über die
Ressourcenzuteilung im Sicherheitsbereich. Die Zuteilung erfolgt
gestützt auf eine Gesamtschau, die von einer interdepartementalen
Koordinationsgruppe aufbereitet wird, der auch Vertreter der kantonalen
Polizeikommandanten und Fremdenpolizeibehörden angehören.
? Über die Ressourcenzuteilung für den geplanten Ausbau der
Zentralstellendienste der Bundesamtes für Polizeiwesen um 14 Stellen
entscheidet der Bundesrat im Frühjahr 1999.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Grütter, Generalsekretär EFD, Tel: 031 / 322 60 19

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2.9.1998