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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat verabschiedet die Leistungsvereinbarung und den Zahlungsrahmen für die SBB


MEDIENMITTEILUNGBundesrat verabschiedet die  Leistungsvereinbarung und den Zahlungsrahmen 
für die SBBDer Bundesrat hat die erste Leistungsvereinbarung und den Zahlungsrahmen 
für die SBB für die Jahre 1999 bis 2002 verabschiedet. Sie sind die Konsequenzen 
der Bahnreform und ersetzen die bisher einseitig durch den Bund erteilten Leistungsaufträge. 
Die Leistungsvereinbarung legt die strategische Ausrichtung, die Ziele und das Leistungsangebot 
in den Bereichen Verkehr und Infrastruktur fest. Der auf die Ziele der Leistungsvereinbarung 
abgestimmte Zahlungsrahmen sieht während der kommenden vier Jahre finanzielle Leistungen 
von jährlich 1.45 Mia. Franken vor. Damit werden die den SBB zu Verfügung stehenden 
Bundesmittel im voraus festgelegt. Eine nachträgliche Defizitdeckung ist nicht mehr 
vorgesehen.Auf den 1. Januar 1999 tritt die Bahnreform in Kraft. Sie schafft für 
die Bahnen die Rahmen-bedingungen, damit sie sich besser im liberalisierten Verkehrsmarkt 
behaupten können. Mit mehr operativer Selbständigkeit und unternehmerischer Freiheit 
sollen sie ihre Verkehrsan-gebote den Marktbedürfnissen entsprechend und kostengünstiger 
erbringen können. Den un-ternehmerischen Freiheiten der SBB sind jedoch Grenzen 
gesetzt. Mit der Leistungs-vereinbarung und dem Zahlungsrahmen stehen dem Bund Instrumente 
zur Verfügung, die mittelfristigen Unternehmensziele und die damit verbundenen Ausgaben 
mitzubestimmen. Trotz dieser Einflussmöglichkeiten des Bundes, wiegt die unternehmerische 
Verantwortung des Verwaltungsrates der SBB ungleich schwerer als noch unter den 
bisherigen Regelungen.Die Leistungsvereinbarung ist in drei Bereiche gegliedert: 
Die Grundzüge der strategischen Orientierung und das Leistungsangebot im Verkehrs- 
und Infrastrukturbereich. Entsprechend dazu zeigt der Zahlungsrahmen die finanziellen 
Konsequenzen für den Bund auf.Die mit den SBB vereinbarten mittelfristigen Unternehmensziele 
werden für den Verkehr und die Infrastruktur gesondert festgelegt. Im Zentrum steht 
dabei die Forderung, dass trotz kon-sequenter Ausrichtung auf den Markt, die Grundversorgung 
des Landes mit öffentlichem Verkehr sichergestellt werden muss.Im Verkehrsbereich 
müssen die SBB einen Gewinn erzielen. Dort wo die Grundversorgung nicht kostendeckend 
angeboten werden kann, bestellen Bund und Kantone die erforderlichen Verkehrsleistungen 
und gelten diese ab. Wie bis anhin betrifft dies den Regional- und den Kombiverkehr. 
Diese Aufwendungen in Höhe von jährlich 500 Mio. Franken fallen im Bestellverfahren 
gemäss Eisenbahngesetz an und sind somit nicht Bestandteil des Zahlungsrahmens. 
Im Infrastrukturbereich müssen die Kosten gesenkt und die Auslastung des Schienennetzes 
erhöht und damit die Produktivität gesteigert werden. Die Steuerung der Investitionen 
für den Grundbedarf und die Abgeltungen im Infrastrukturbereich wurden gemeinsam 
in einem Investitionskonzept vereinbart. Zur Sicherung der Eigentümerinteressen 
des Bundes wird der Bundesrat neu zu Handen des Verwaltungsrates der SBB die vereinbarten 
Leistungsziele weiter konkretisieren und ein Be-richts- und Controllingsystem festlegen. 
Er wird dabei auch den Erwartungen des Bundes in bezug auf die Finanz- und Personalziele, 
Kooperationen und Beteiligungen der SBB näher ausführen.Gemäss der am 1. Januar 
1999 in Kraft tretenden Bahnreform werden die Eidgenössischen Räte über das Bundesbudget 
die Möglichkeit haben, die finanziellen Eckwerte für die SBB festzulegen. Der Voranschlag 
und der Geschäftsbericht werden inskünftig jedoch nur noch vom Bundesrat genehmigt.Bern, 
den 2. September 1998Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationAuskunftsstelle: 
Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel. 031/322 36 43