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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Schweiz unterzeichnet Chemikalienkonvention


MEDIENMITTEILUNGKontrollierter Import und Export gefährlicher Chemikalien Schweiz 
unterzeichnet ChemikalienkonventionDie Schweiz wird anlässlich der diplomatischen 
Konferenz vom 10./11. September in Rotter-dam die internationale Konvention über 
den Import und Export von Chemikalien (PIC-Konvention) unterzeichnen. Diese Konvention 
soll verhindern, dass Drittweltstaaten mit gefährlichen Chemikalien beliefert werden, 
wenn der sichere Umgang damit nicht gewähr-leistet ist. Die Schweizer Delegation 
unter der Leitung von Philippe Roch, Direktor des Bun-desamtes für Umwelt, Wald 
und Landschaft, wird sich auch dafür einsetzen, dass das Sekre-tariat der Konvention 
in Genf eingerichtet wird.Die Konvention über den Import und Export von Chemikalien 
befasst sich mit Chemikalien, deren Verwendung in mindestens zwei Ländern aus unterschiedlichen 
Regionen wegen ihrer Risiken ganz oder teilweise verboten ist. Sie dient zum Schutze 
der Drittweltstaaten vor Importen beson-ders gefährlicher Chemikalien, die zu ernsthaften 
Gefährdungen von Mensch und Umwelt führen können. Aufgrund der Konvention und entsprechend 
dem Prinzip der Zustimmung nach vorheriger Kennt-nisnahme (Prior Informed Consent 
PIC) dürfen derartige Substanzen nur mit Zustimmung des Empfängerlandes exportiert 
werden. Die Importentscheide der Empfängerstaaten werden gesam-melt und publiziert. 
Die PIC-Liste umfasst zur Zeit 22 Pestizide und 5 Industriechemikalien. Wei-tere 
Stoffe können später hinzugefügt werden. Haben Länder neben der PIC-Liste zusätzliche 
Stoffe verboten oder streng geregelt, müssen Exporte dieser Stoffe dem Empfängerland 
vor der ersten Lieferung und danach jährlich gemeldet werden.Die Konvention verbessert 
auch die Kenntnisse über die Gefahren beim Umgang mit diesen Stof-fen. Zu allen 
PIC-Substanzen wird eine Dokumentation mit Angaben über ihre Gefährlichkeit und 
die zu treffenden Schutzmassnahmen erstellt. Sie trägt zudem in Drittweltstaaten 
zum Aufbau einer Infrastruktur für das Chemikalienmanagement bei. Sie wird rechtsverbindlich 
und tritt in Kraft, sobald sie von 50 Staaten ratifiziert worden ist.Vorbereitet 
wurde die Konvention vom Umweltprogramm der UNO (UNEP) und von der Organi-sation 
für Ernährung und Landwirtschaft (FAO). Als Basis diente ein bereits bestehendes 
freiwil-liges Verfahren, das unter anderem auch von der Schweiz befolgt worden ist. 
Die Schweizer Dele-gation wird sich an der Konferenz auch dafür einsetzen, dass 
das Sekretariat der Konvention in Genf eingerichtet wird.Bern, 2. September 1998Eidgenössisches 
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft:- Beat 
Nobs, Chef der Abteilung Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft 
(BUWAL), Tel. 031/322 93 23- Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, 
Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031/322 
69 55- Andreas Weber, Chef der Sektion umweltgefährdende Stoffe, Bundesamt für Umwelt, 
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031/322 68 59