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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bauern dürfen 40km/h fahren


PRESSEMITTEILUNGBauern dürfen 40 km/h fahrenDer Bundesrat hat die technischen Vorschriften 
für Strassenfahrzeuge mit den weiterentwickelten und neuen europäischen Vorschriften 
harmonisiert. Durch die Beseitigung technischer Handelshemmnisse gegenüber der EU 
soll der grenzüberschreitende Handel von Strassenfahrzeugen, insbesondere auch im 
Interesse der Konsumenten, weiter erleichtert werden.Auf den 1. Oktober 1995 wurden 
die technischen Vorschriften für Strassenfahrzeuge mit den Vorschriften der EU harmonisiert, 
und zwar in allen Bereichen, in denen sie einheitliche Bestimmungen kennt. Dazu 
wurden vier neuen Verordnungen erlassen.In der Zwischenzeit hat die EU ihr Recht 
einerseits weiterentwickelt und anderseits auch für den Bereich der zwei- und dreirädrigen 
Motorfahrzeuge die Vereinheitli-chung der technischen Anforderungen abgeschlossen. 
Dies bedingte die Anpassung der bestehenden technischen Verordnungen sowie die Erstellung 
einer neuen Verordnung über die technischen Anforderungen an Motorräder, Leicht-, 
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge (TAFV 3). Gleichzeitig wurde auch die Typengenehmigungsverordnung 
(TGV) angepasst. Die neuen Bestimmungen treten auf den 1. Oktober 1998 in Kraft.Wichtige 
Änderungen auf Grund des weiterentwickelten und neuen EU-Rechts sind:- Erhöhung 
der Höchstgeschwindigkeit von landwirtschaftlichen Traktoren von 30 auf 40 km/h. 
Damit verbunden sind höhere Anforderungen an deren Fahrzeugführer und an die mitgeführten 
Anhänger.- Ausrüstung der Kleinbusse, Lastwagen, Busse und anderen schweren Motorwagen 
mit Sicherheitsgurten.- Ausrüstung der Lastwagen mit zusätzlichen Rückspiegeln zur 
Vermeidung des toten Winkels.- Zulassung von zusätzlichen Bremslichtern und Richtungsblinkern 
an hohen Fahrzeugen.- Festlegung der Bedingungen zur Anerkennung von Gesamtgewichtsgarantien 
der Fahrzeughersteller.- Prüfungsfreie Zulassung von Motorrädern, Leicht-, Klein- 
und dreirädrigen Mo-torfahrzeugen mit einer Typengenehmigung mit Geltung für alle 
EU-Staaten.Bern, 2. September 1998Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, 
Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: Bundesamt für Strassen, Kurt Meyer, 
Tel. 031/323 42 31