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Bewilligter Luchsabschuss im Kanton Freiburg


MEDIENMITTEILUNGSchadenstiftener Luchs in den Westschweizer AlpenBewilligter Luchsabschuss 
im Kanton FreiburgIn den Freiburger Alpen, am Dent de Bourgo in der Gemeinde Charmey, 
haben kantonale Wildhüter heute einen schadenstiftenden Luchs erlegt. Das Bundesamt 
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hatte dem Kanton Freiburg dazu die notwendige 
Abschussbewilligung erteilt. Der Luchs ist bundesrechtlich geschützt und darf auch 
im Falle von Schäden an Kleinvieh von einem Kanton nur mit Einwilligung des BUWAL 
eingefangen oder erlegt werden. Da der Luchs alpenweit – trotz einer jüngsten Zunahme 
des Bestands in den schweizerischen Westalpen – zu den gefährdeten Tierarten gehört, 
werden diese Bewilligungen vom BUWAL nur mit äusserster Zurückhaltung erteilt.Seit 
einigen Jahren ist die Zahl der von Luchsen gerissenen Schafe und Ziegen in den 
Freiburger Alpen von 3 auf 52 angestiegen. Gemessen an den übrigen Abgängen oder 
an der Zahl der im Kanton Freiburg 1997 gesömmerten 6442 Schafe, handelt es sich 
um verhältnismässig geringe Verluste. Die eidgenössische Jagdverordnung sieht jedoch 
vor, dass ein Luchs, der sich offensichtlich auf das Reissen von Kleinvieh spezialisiert, 
eingefangen oder abgeschossen werden kann.Bereits 1996 ersuchte der Kanton Freiburg 
das BUWAL um die Erlaubnis, einen schadenstiftenden Luchs entfernen zu dürfen. Damals 
wurde die Bewilligung nicht erteilt und zunächst eine genauere Abklärung der Umstände 
verlangt, die zum Anstieg der Übergriffe auf die Schafherden führten. Gemeinsam 
mit den Kantonen Freiburg, Waadt und Bern führt das BUWAL seit Anfang 1997 ein Projekt 
zur Beurteilung der Situation des Luchses und seiner Beutetiere in den Nordwestalpen 
durch. Im Rahmen dieses Projekts wird die Grösse der Luchspopulation, ihr Einfluss 
auf die natürlichen Beutetiere Reh und Gemse sowie die Bedeutung der Übergriffe 
auf Kleinvieh untersucht. Getestet werden zudem Präventionsmassnahmen, um derartige 
Übergriffe zu verhindern.Eine erste Abschussbewilligung für einen schadenstiftenden 
Luchs erteilte das BUWAL im vergangenen Jahr. Das Tier hatte sich in der Gegend 
von Montbovon (FR) auf das Reissen von Schafen spezialisiert. Die zweite Abschussbewilligung 
betrifft nun wieder einen Luchs im Kanton Freiburg, diesmal in der Gegend von Charmey. 
Dieses zum Abschuss freigegebene Tier war mit einem Senderhalsband ausgerüstet, 
welches zur Überwachung im Rahmen der angelaufenen Untersuchungen diente. Daher 
war es offensichtlich, dass dieses eine Tier für den grössten Teil der getöteten 
Schafe im betroffenen Gebiet verantwortlich war. Bereits im letzten Jahr traten 
im Gebiet von Charmey gehäuft Schäden auf, die aber noch nicht einem bestimmten 
Tier zugeordnet werden konnten. Abschusskriterien und PräventionsmassnahmenZusammen 
mit der „Arbeitsgruppe Grossraubtiere“, in der alle wichtigen Interessengruppen 
vertreten sind, erarbeitet das BUWAL zur Zeit einen Management- Plan für die Luchse. 
In einem ersten Entwurf wurden auch Kriterien für den Abschuss eines Luchses vorgeschlagen. 
Diese sehen vor, dass eine Bewilligung gegeben werden kann, wenn in einer Saison 
in einem Umkreis von 5 km (was einer Kreisfläche von 80 km2 und damit einem kleinen 
Luchs-Wohngebiet entspricht) 15 oder – falls im Vorjahr schon Schäden auftraten 
– 12 Tiere gerissen wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass mit den Abschüssen 
der Luchsbestand nicht dezimiert, sondern nur jene Luchse selektioniert werden, 
welche sich auf das Reissen von Schafen spezialisiert haben. Der Wert von 15 Schafen 
ist aufgrund einer nunmehr 15jährigen Erfahrung mit Luchsen und Schafen festgelegt 
worden. Bevor ein Abschuss bewilligt werden kann, müssen die Schafhalter jedoch 
auch zumutbare Präventionsmassnahmen ergreifen, um ihre Schafe vor dem Luchs zu 
schützen. So müssen die Schafhalter unter anderem auf jeden Fall verhindern, dass 
die Tiere im Wald weiden, was auch aufgrund der Forstgesetzgebung verboten ist.Bern, 
31. August 1998Bundesamt für Umwelt, Wald und LandschaftInformationsdienstAuskunft:Hans-Jörg 
Blankenhorn, Eidg. Jagdinspektor, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 
Tel. 031/324 78 3221