Bewilligter Luchsabschuss im Kanton Freiburg
MEDIENMITTEILUNGSchadenstiftener Luchs in den Westschweizer AlpenBewilligter Luchsabschuss
im Kanton FreiburgIn den Freiburger Alpen, am Dent de Bourgo in der Gemeinde Charmey,
haben kantonale Wildhüter heute einen schadenstiftenden Luchs erlegt. Das Bundesamt
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hatte dem Kanton Freiburg dazu die notwendige
Abschussbewilligung erteilt. Der Luchs ist bundesrechtlich geschützt und darf auch
im Falle von Schäden an Kleinvieh von einem Kanton nur mit Einwilligung des BUWAL
eingefangen oder erlegt werden. Da der Luchs alpenweit – trotz einer jüngsten Zunahme
des Bestands in den schweizerischen Westalpen – zu den gefährdeten Tierarten gehört,
werden diese Bewilligungen vom BUWAL nur mit äusserster Zurückhaltung erteilt.Seit
einigen Jahren ist die Zahl der von Luchsen gerissenen Schafe und Ziegen in den
Freiburger Alpen von 3 auf 52 angestiegen. Gemessen an den übrigen Abgängen oder
an der Zahl der im Kanton Freiburg 1997 gesömmerten 6442 Schafe, handelt es sich
um verhältnismässig geringe Verluste. Die eidgenössische Jagdverordnung sieht jedoch
vor, dass ein Luchs, der sich offensichtlich auf das Reissen von Kleinvieh spezialisiert,
eingefangen oder abgeschossen werden kann.Bereits 1996 ersuchte der Kanton Freiburg
das BUWAL um die Erlaubnis, einen schadenstiftenden Luchs entfernen zu dürfen. Damals
wurde die Bewilligung nicht erteilt und zunächst eine genauere Abklärung der Umstände
verlangt, die zum Anstieg der Übergriffe auf die Schafherden führten. Gemeinsam
mit den Kantonen Freiburg, Waadt und Bern führt das BUWAL seit Anfang 1997 ein Projekt
zur Beurteilung der Situation des Luchses und seiner Beutetiere in den Nordwestalpen
durch. Im Rahmen dieses Projekts wird die Grösse der Luchspopulation, ihr Einfluss
auf die natürlichen Beutetiere Reh und Gemse sowie die Bedeutung der Übergriffe
auf Kleinvieh untersucht. Getestet werden zudem Präventionsmassnahmen, um derartige
Übergriffe zu verhindern.Eine erste Abschussbewilligung für einen schadenstiftenden
Luchs erteilte das BUWAL im vergangenen Jahr. Das Tier hatte sich in der Gegend
von Montbovon (FR) auf das Reissen von Schafen spezialisiert. Die zweite Abschussbewilligung
betrifft nun wieder einen Luchs im Kanton Freiburg, diesmal in der Gegend von Charmey.
Dieses zum Abschuss freigegebene Tier war mit einem Senderhalsband ausgerüstet,
welches zur Überwachung im Rahmen der angelaufenen Untersuchungen diente. Daher
war es offensichtlich, dass dieses eine Tier für den grössten Teil der getöteten
Schafe im betroffenen Gebiet verantwortlich war. Bereits im letzten Jahr traten
im Gebiet von Charmey gehäuft Schäden auf, die aber noch nicht einem bestimmten
Tier zugeordnet werden konnten. Abschusskriterien und PräventionsmassnahmenZusammen
mit der „Arbeitsgruppe Grossraubtiere“, in der alle wichtigen Interessengruppen
vertreten sind, erarbeitet das BUWAL zur Zeit einen Management- Plan für die Luchse.
In einem ersten Entwurf wurden auch Kriterien für den Abschuss eines Luchses vorgeschlagen.
Diese sehen vor, dass eine Bewilligung gegeben werden kann, wenn in einer Saison
in einem Umkreis von 5 km (was einer Kreisfläche von 80 km2 und damit einem kleinen
Luchs-Wohngebiet entspricht) 15 oder – falls im Vorjahr schon Schäden auftraten
– 12 Tiere gerissen wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass mit den Abschüssen
der Luchsbestand nicht dezimiert, sondern nur jene Luchse selektioniert werden,
welche sich auf das Reissen von Schafen spezialisiert haben. Der Wert von 15 Schafen
ist aufgrund einer nunmehr 15jährigen Erfahrung mit Luchsen und Schafen festgelegt
worden. Bevor ein Abschuss bewilligt werden kann, müssen die Schafhalter jedoch
auch zumutbare Präventionsmassnahmen ergreifen, um ihre Schafe vor dem Luchs zu
schützen. So müssen die Schafhalter unter anderem auf jeden Fall verhindern, dass
die Tiere im Wald weiden, was auch aufgrund der Forstgesetzgebung verboten ist.Bern,
31. August 1998Bundesamt für Umwelt, Wald und LandschaftInformationsdienstAuskunft:Hans-Jörg
Blankenhorn, Eidg. Jagdinspektor, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. 031/324 78 3221