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Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch

Pressemitteilung

Bundesrat für Alternativen zur
Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch

Der Bundesrat hat am Mittwoch bei der Behandlung der Parlamentarischen
Initiative Haering Binder (Aenderung des Strafgesetzbuches betreffend
Schwangerschaftsabbruch) zum entsprechenden Bericht und den Anträgen der
Rechtskommission des Nationalrats Stellung genommen. Er erachtet eine
Revision der entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches als
notwendig, vermag aber nur Lösungen zu unterstützen, die neben dem
Selbstbestimmungsrecht der Frau auch einen angemessenen Schutz des
ungeborenen Lebens vorsehen. Dies trifft auf die von der Mehrheit der
Rechtskommission des Nationalrates vorgeschlagene Fristenregelung nicht
zu.

Überholte Gesetzesbestimmungen

Der Bundesrat stellt fest, dass die 1942 in Kraft gesetzten Bestimmungen
des Strafgesetzbuches über den Schwangerschaftsabbruch überholt sind.
Die Diskrepanz zwischen Gesetz und Wirklichkeit ist so gross geworden,
dass seit über zehn Jahren wegen Abtreibung überhaupt keine Urteile mehr
ergehen. Massgebend verantwortlich für diese Entwicklung ist die
Veränderung der Stellung der Frau in unserer Gesellschaft. Der
Schwangerschaftsabbruch wird heute vor allem auch als Frage der
Selbstbestimmung der Frau gesehen. Eine Revision der Bestimmungen über
den Schwangerschaftsabbruch erweist sich deshalb als notwendig.

1993 wurde im Nationalrat eine parlamentarische Initiative eingereicht
mit dem Ziel, den Schwangerschaftsabbruch im Sinne einer Fristenregelung
während der ersten 14 Wochen der Schwangerschaft für straflos zu
erklären. Bei der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs dürfen
indessen nicht allein das Selbstbestimmungsrecht der Frau und veränderte
Wertvorstellungen der Gesellschaft wegleitend sein. Sie muss auch der
Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben gerecht werden. Weil
bei der Fristenregelung ein solcher Schutz fehlt, vermag der Bundesrat
diese nicht zu unterstützen.

Schutz des ungeborenen Lebens

Es gibt Lösungen, die den Schutz ungeborenen Lebens angemessen
berücksichtigen. Solche werden von Minderheiten der Kommission für
Rechtsfragen des Nationalrats vorgeschlagen. Ein sogenanntes
"Schutzmodell" sieht eine Pflicht der schwangeren Frau vor, sich vor
einem Eingriff von einer staatlich anerkannten Stelle beraten zu lassen.
Damit soll der schwangeren Frau ein umfassendes Hilfsangebot zur
Verfügung gestellt und so eine sorgfältige Güterabwägung gewährleistet
werden. Einen noch umfassenderen staatlichen Schutz des werdenden Lebens
brächte eine erweiterte Indikationenregelung, wobei diese aber nach
Meinung des Bundesrates noch konkreter gefasst werden müsste, als dies
der Minderheitsantrag der Rechtskommission vorsieht.

Der Bundesrat erachtet das Schutzmodell mit Beratungspflicht oder eine
erweiterte Indikationenregelung als Lösungen, welche die staatliche
Verantwortung für das ungeborene Leben und das Selbstbestimmungsrecht
der Frau zum Ausgleich bringen können.

26. August 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte:  Vizedir. Peter Müller, Bundesamt für Justiz,
031/ 322 41 33