Intergouvernementales Waldforum/Genf: auf dem Weg zu einer globalen Waldkonvention
Sitzung des Intergouvernementalen Waldforums der UNO in
Genf
Auf dem Weg zu einer globalen Waldkonvention
Vom 24. August bis 4. September findet in Genf die zweite Sitzung des Inter-
gouvernementalen Waldforums (Intergovernmental Forum on Forests, IFF) statt. Das
Waldforum wurde an einer Sondersitzung der UNO-Generalversammlung im Juni 1997,
fünf
Jahre nach Rio, eingesetzt. Seine Aufgabe ist es, den seit Rio geführten Dialog
über Schutz
und nachhaltige Nutzung aller Wälder auf globaler Ebene fortzuführen und in wichtigen
umstrittenen Fragen wie dem Handel mit Waldprodukten, dem Technologietransfer und
der
Aushandlung einer globalen Waldkonvention Lösungen zu erarbeiten. Die Schweizer
Delegation in Genf steht unter der Leitung von Philippe Roch, Direktor des Bundesamt
für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL).
Seit 1995 findet im Rahmen der UNO-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD)
ein Dialog
über den Schutz und die nachhaltige Nutzung aller Wälder statt. Eine Untergruppe
der CSD, das
"Waldpanel", verabschiedete 1997 Empfehlungen für konkrete Massnahmen in diesem
Bereich. In
politisch besonders umstrittenen Fragen wie dem Handel mit Waldprodukten, der technischen
und
finanziellen Unterstützung der Entwicklungsländer und der Aushandlung eines rechtlich
verbindlichen globalen Übereinkommens konnte jedoch keine Einigung erzielt werden.
Deshalb
beschloss die CSD, die Arbeiten im Rahmen des Waldforums fortzusetzen.
Das Waldforum hat ein bis zum Jahr 2000 befristetes Mandat. Es wird insgesamt vier
Sitzungen
durchführen, davon die zweite und dritte in Genf. Sein Erfolg dürfte vor allem daran
gemessen
werden, ob es gelingt, einen Konsens über Schutz und nachhaltige Nutzung aller Wälder
herbeizuführen.
Die Schweiz hat die Arbeit der UNO in diesem Bereich von Beginn an inhaltlich und
finanziell
unterstützt. Sie setzt dieses Engagement im Rahmen des Waldforums fort. Gemeinsam
mit der EU
und Kanada setzt sie sich für die Aushandlung einer Waldkonvention ein, unter der
Bedingung, dass
ein solches Abkommen über die allgemeinen Grundsätzen hinaus konkrete Verpflichtungen
für die
nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder enthält.
Bern, 20. August 1998
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
Informationsdienst
Auskunft
Pierre Mühlemann, Eidgenössische Forstdirektion, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft
(BUWAL), Tel: 031/324 77 80
Monika Linn Locher, Sektionschefin, Abteilung Internationales, Bundesamt für Umwelt,
Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel: 031/322 90 91