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Haushaltsausgleich realistisch

PRESSEMITTEILUNG

Haushaltsausgleich realistisch

Mit dem Budget 1999 und dem Finanzplan 2000-2002 rückt der
Haushaltsausgleich des Bundes in realistische Reichweite. Der Bundesrat
hat bereits an seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien die
entsprechenden Entscheide gefällt. Demnach ist von 1999 bis 2002 mit
einem deutlichen Rückgang der Ausgabenüberschüsse und fast mit einer
nominellen Stabilisierung der Ausgaben zu rechnen. Gemäss dem neusten
Finanzplan könnte damit 2002 eine 12jährige Defizitperiode beendet
werden. Voraussetzungen dazu sind allerdings die integrale Umsetzung des
Stabilisierungsprogramms 98, eine strikte Ausgabendisziplin, die
Absicherung des heutigen Steuersubstrates und eine weiterhin gute
Wirtschaftslage.

Der Bundesrat kann dem Parlament einen Voranschlag und Finanzplan
unterbreiten, die dem neuen Verfassungsartikel über das HHZ 2001
entsprechen. Auf der Grundlage der klaren Defizit- und Kürzungsvorgaben
des Bundesrates wurden die Budget- und Finanzplanzahlen 1999 - 2002
einvernehmlich zwischen dem Eidg. Finanzdepartement (EFD) und den
anderen Departementen bereinigt. Gegenüber dem Stand vom vergangenem
Juni konnten namhafte Verbesserungen im Umfange von 0,9 bis 1,2
Milliarden pro Jahr realisiert werden, wobei je rund die Hälfte auf
Ausgabenreduktionen und Erhöhungen der Einnahmenprognosen entfallen.
Diese erfreuliche Tatsache ist im wesentlichen auf drei Faktoren
zurückzuführen:

- auf das finanzpolitische Gesamtkonzept des Bundesrates mit dem
Haushaltsziel 2001 und dem Stabilisierungsprogramm 98

- auf die positiven Auswirkungen der verbesserten Wirtschafts- und
Beschäftigungslage sowie

- auf eine verbesserte Ausgabendisziplin.

Die auf einer Konsolidierung der Wirtschaftserholung beruhenden Budget-
und Finanzplanzahlen zeigen rückläufige Haushaltsdefizite. Zur
Erreichung der Haushaltsziele bedarf es allerdings der integralen
Umsetzung der vom Bundesrat beantragten Entlastung aus dem
Stabilisierungsprogramm 98, der Kreditsperre im Voranschlag 1999 und der
Weiterführung des 3. Lohnprozentes für die Arbeitslosenversicherung.

Abbau der Defizite bis 2002 in Sicht

Aus heutiger Sicht dürften sich die Haushaltsdefizite 1999 - 2002 nach
Berücksichtigung der Kreditsperre, des Stabilisierungsprogramms und der
Weiterführung des 3. ALV-Lohnprozentes wie folgt entwickeln (prov.
gerundete Zahlen in Mrd-Franken):

                            V 1998  V 1999  P 2000  P 2001  P 2002
Defizite
Stand Ende Juli 1998          -7,6    -5,4    -4,7    -3,9    -2,2

Entlastungen                   ---    +1,2    +2,3    +2,9    +2,9
- Kreditsperre                 ---    +0,2    +0,2    +0,2    +0,2
- Stabilisierungsprogramm 98   ---    +0,5    +1,0    +1,6    +1,6
- Weiterführung
  3. Lohnprozent ALV           ---    +0,5    +1,1    +1,1    +1,1

Ergebnisse nach Entlastungen  -7,6    -4,2    -2,4    -1,0    +0,7

Haushaltsziele
(Defizitobergrenzen)           ---    -5,0    -2,5    -0,9    -0,9

Die Gesamtausgaben unter Einbezug des Stabilisierungsprogrammes 98
werden nach den Vorstellungen des Bundesrates in den kommenden vier
Jahren  nominell annähernd stabilisiert. Dabei ergibt sich bei den
meisten Aufgabenbereichen ein Nullwachstum oder sogar ein
Ausgabenrückgang. Wichtige Faktoren sind der erwartete
Konjunkturaufschwung und die damit verbundenen Verbesserungen auf dem
Arbeitsmarkt. So trägt beispielsweise die Arbeitslosenversicherung
(Arbeitslosenquote 2000-2002: 2,5 Prozent) ganz wesentlich zur
Entlastung des Haushaltes bei. Hingegen weisen die weiterhin stark
wachsenden Zinsausgaben, die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer
sowie die Sozialversicherungen ein beträchtliches Wachstum aus.
Besorgniserregend sind die finanziellen Folgen aus der verschärften
Situation im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Die entsprechenden
Perspektiven erschweren die Erreichung der Haushaltsziele. Selbst die
weit über dem bisherigen Finanzplan liegenden Eingaben für die Jahre
1999-2002 (1,3-1,4 Milliarden Franken pro Jahr) müssen zur Zeit als
optimistisch bezeichnet werden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat heute
eine erste Aussprache über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des
Kostenwachstums im Asylbereich geführt. Eine Auslegeordnung mit
möglichen Massnahmen wird dem Parlament voraussichtlich im Rahmen der
Botschaft zum Stabilisierungsprogramm unterbreitet.

Im Einnahmenbereich wurden die Prognosen gestützt auf die
wirtschaftlichen Annahmen (Realwachstum 99-02: 2,0 Prozent) und die gute
Entwicklung der Fiskaleinnahmen im laufenden Jahr einer weiteren
Überprüfung unterzogen. Die Schätzungen für den Voranschlag 1999 konnten
um rund 400 Millionen und für den Finanzplan 2000-2002 um 600 bis 900
Millionen erhöht werden. Der Löwenanteil der Verbesserungen entfällt auf
die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer, die Stempelabgaben und die
Verrechnungssteuer.

Die skizzierte Entwicklung zeigt, dass

- die im neuen Verfassungartikel verankerten Haushaltsziele erreichbar
sind. Die leichte Überschreitung der Defizitobergrenze im Zieljahr 2001
ist im Lichte der Unsicherheiten mehrjähriger Haushaltsprognosen nicht
von Bedeutung. Die Haushaltssanierung ist grundsätzlich auf Kurs.

- die Haushaltsziele nur bei integraler Realisierung der beantragten
Massnahmen, insbesondere des Stabilisierungsprogramm 98 eingehalten
werden können. Jeder Abstrich am Massnahmenpaket erhöht unweigerlich die
Gefahr einer Auslösung des in Artikel 24 UebBV vorgesehenen
Korrekturmechanismus.

- auch bei vollständiger Realisierung der vorgesehenen Entlastungen
praktisch kein Spielraum für nicht vorgesehene
Haushaltsverschlechterungen bleibt. Strikte Ausgabendisziplin und
Sicherung des Steuersubstrates werden deshalb weiterhin zuoberst auf der
finanzpolitischen Traktandenliste stehen müssen.

Die Botschaft zum Voranschlag 1999, der Bericht zum Finanzplan 2000 -
2002 sowie die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 98 werden dem
Bundesrat in der 2. Hälfte September zum Beschluss unterbreitet. Bei
dieser Gelegenheit soll detailliert über die Haushaltsentwicklung in den
kommenden Jahren orientiert werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

19.8.1998