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Vernehmlassung zur Änderung des Nationalstrassengesetzes

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren zur
Aenderung des Nationalstrassengesetzes

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung des
Bundesgesetzes über die Nationalstrassen eingeleitet. Angehört werden die Kantone,
das Bundesgericht und verschiedene Parteien und Organisationen.

Die Änderung des Nationalstrassengesetzes sieht die Übertragung der
Genehmigungskompetenz für Ausführungsprojekte der Nationalstrassen von den Kantonen
auf den Bund und ein neues Rechtsmittelverfahren vor. Neu wird also der Bund die
Ausführungsprojekte genehmigen, die nach wie vor von den Kantonen in Zusammenarbeit
mit dem Bundesamt für Strassen erarbeitet werden. Zudem sollen alle Spezialverfahren 
im
Hauptverfahren zusammengelegt werden. Im gleichen Verfahren wird damit über die
Plangenehmigung an sich, aber auch über allfällige weitere Bewilligungen
(Rodungsbewilligung, fischereirechtliche Bewilligung usw.) entschieden. Mit diesen
Änderungen verbunden ist die Einführung von Verfahrensvorschriften. Diese
Verfahrensvorschriften basieren auf den in der Botschaft vom 25. Februar 1998 zum
Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren
vorgesehenen Vorschriften für verschiedene Anlagetypen wie Eisenbahnen,
Hochspannungsleitungen, Rohrleitungen usw.

Mit der geplanten Änderung des Nationalstrassengesetzes werden zwei der Massnahmen 
zur
Vermeidung der Kostensteigerungen im Nationalstrassenbau umgesetzt, welche die vom
Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe “Standards im Nationalstrassenbau” vorgeschlagen 
und
die der Bundesrat beschlossen hat. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe „Standards 
im
Nationalstrassenbau“ hatte festgestellt, dass das bisherige Auseinanderfallen von
hauptsächlicher Zahlungspflicht des Bundes und rechtlichem sowie politischem Entscheid
über das Ausführungsprojekt durch die Kantonsregierung eine Projektführung unter
Kostengesichtspunkten erschwerte. Dem wird durch die neue Kompetenzregelung
abgeholfen.

Bern, 19. August 1998

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskunft:
Ursula Schneider Schüttel, GS UVEK, Rechtsdienst		Tel. 031 322 81 22
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