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Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 1998

PRESSEMITTEILUNG

Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 1998
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 Der Bundesrat hat heute den Bericht über zolltarifarische Massnahmen
zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der Bericht enthält die
folgenden, im
1. Semester 1998 in Kraft gesetzten Beschlüsse:
- die Senkung des Normal-Zollansatzes für Rohkaffee auf das Niveau
Ansatzes für Entwicklungsländer. Dadurch werden alle Einfuhren von
Rohkaffee ohne Ursprungsbescheinigung zum heutigen Präferenz-Zollansatz
zugelassen. Die Importeure werden dadurch vom unverhältnismässigen
Aufwand für die Beschaffung eines Ursprungszeugnisses entlastet, und der
vor dem Inkrafttreten der Zollpräferenzenverordnung gültige Zustand
wurde wieder hergestellt.
- die Verlängerung für 1998 der Zollfreikontingente, welche die
Europäische Union und die Schweiz 1995 für gewisse Produkte vereinbart
haben. Bei der Einfuhr in die Schweiz sind davon vor allem Limonaden,
Tierfedern und Tabakwaren betroffen. Bei der Einfuhr in die EU geniessen
Pektin, Kaffee- und Tee-Extrakte sowie verarbeitete Nahrungsmittel
(nicht jedoch landwirtschaftliche Rohstoffe) Zollfreiheit.

Bern, 19. August 1998
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bundesamt für Aussenwirtschaft, Sektion Ein- und
Ausfuhrpolitik, Albert Ebinger, Tel. 031/324 08 10