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LSVA ist Voraussetzung für bilaterale Abkommen mit der EU

MEDIENMITTEILUNG

LSVA ist Voraussetzung für bilaterale Abkommen mit EU

Die LSVA ist eine Voraussetzung für den Abschluss der bilateralen Abkommen mit der
EU: mit der LSVA kann die im Landverkehrsabkommen vorgesehene Einführung der
40-Tonnen-Lastwagen kompensiert und die NEAT finanziert werden. Ohne Landver-
kehrsabkommen können die übrigen Abkommen mit der EU nicht abgeschlossen
werden.

Die Gegner der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) haben an einer Presse-
konferenz unter Beteiligung eines deutschen CSU-Politikers die Thesen aufgestellt, 
Europa
sei bei der Volksabstimmung über die LSVA vom 27. September kein Thema und eine 
für
die ganze Schweiz geltende LSVA sei nicht Bestandteil des Landverkehrsabkommens. 
Diese
Behauptungen sind falsch. Die flächendeckende LSVA durch den Entwurf des
Landverkehrsabkommens, das von der EU-Kommission und der Mehrheit der Mitgliedländer
unterstützt wird, vollumfänglich abgedeckt. Gemäss Abkommen darf eine
Alpentransitabgabe höchstens 15% der gesamten Strassenabgaben auf der Strecke Basel-
Chiasso (durchschnittlich 325.- - 330.- Fr. im Jahr 2005 für einen 40 Tönner) ausmachen; 
der
Rest der Abgabe ist durch die LSVA abzudecken. Das Landverkehrsabkommen wird das 
bis
2005 befristete Transitabkommen ergänzen und ablösen. Die übrigen sechs bilateralen
Abkommen mit der EU können nur abgeschlossen werden, wenn auch ein
Landverkehrsabkommen zu Stande kommt.

Gemäss Landverkehrsabkommen mit der EU soll die heutige 28-Tonnen-Limite in der 
gan-
zen Schweiz schrittweise auf 34 Tonnen (Jahr 2001) und 40 Tonnen (Jahr 2005) erhöht 
wer-
den. Dies wird innenpolitisch nur akzeptiert, wenn die höhere Gewichtslimite durch 
andere
Massnahmen ausgeglichen werden kann. Die auf dem ganzen Strassennetz erhobene LSVA
führt zu diesem Ausgleich und kann die heutige 28-Tonnen-Limite wirkungsvoll ersetzen.
Ohne LSVA würde der Lastwagenverkehr ungebremst zunehmen.  Bei den Bahnen käme es
zu einem Einbruch und Verlust von rund 5'000 Arbeitsplätzen.

Zudem trägt die LSVA zur Finanzierung der Grossprojekte der Bahn (NEAT, Bahn 2000,
HGV-Anschlüsse, Lärmsanierung) bei. Die NEAT ist Bestandteil des europäischen Hochge-
schwindigkeitsnetzes, des heutigen Transitvertrags und auch des neuen Landverkehrsab-
kommens. Zusammen mit der LSVA und der Effizienzsteigerung der Bahn trägt die NEAT
dazu bei, den alpenquerenden Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern und den Alpen-
schutz umzusetzen.

Bern, den 12. August 1998

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskunftsstelle: Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel.: 031/322 
36 43
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