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UVEK bewilligt 15 IRIS-Katamarane für die EXPO.01

MEDIENMITTEILUNG

UVEK bewilligt 15 IRIS-Katamarane für die EXPO.01

Mit seinem Entscheid vom 28. Juli 1998 erteilt das Eidg. Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der Association EXPO.01 die Konzes-
sion für den Betrieb von IRIS-Katamaranen auf dem Neuenburger-, Bieler- und Mur-
tensee sowie dem Broye- und dem Zihl-Kanal während der Dauer der Landesaus-
stellung EXPO.01. Die Zahl der IRIS-Katamarane wurde aufgrund des modifizierten
Transport- und Besucherkonzeptes und im Hinblick auf verstärkten Umwelt- und
Landschaftsschutz auf 15 Einheiten limitiert. Zusätzlich wurde die Konzession mit
verschiedenen Auflagen versehen, die aufgrund der Fahrversuche für die Erteilung 
der
Betriebsbewilligung noch konkretisiert werden.

Mit der Konzessionierung der 15 IRIS-Katamarane wird es der Association EXPO.01
ermöglicht, die vier Arteplages in Neuenburg, Biel, Yverdon und Murten mit einem 
attrakti-
ven Verkehrsmittel zu einem Ganzen zu vernetzen. Die grundsätzliche Genehmigung 
dieser
als Symbol und Bestandteil der EXPO.01 konzipierten Schiffe wurde jedoch in den
Bereichen Umwelt- und Landschaftsschutz, Sicherheit und Betrieb mit Auflagen versehen,
die aufgrund der Resultate der Testfahrten noch weiter überprüft und konkretisiert 
werden.
Erst mit der Einhaltung aller Auflagen kann in einem späteren zweiten Schritt die
Betriebsbewilligung für die Schiffe erteilt werden. Diese Auflagen umfassen im
wesentlichen:

- Beschränkung der Anzahl auf 15 anstelle der ursprünglich beantragten 20 Katamarane;

- Koordination des Betriebs der IRIS-Katamarane mit dem Transportangebot der bereits
existierenden Unternehmen des öffentlichen Verkehrs;

- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für den späteren Betrieb 
der
Schiffe;

- Ausrüstung der IRIS-Katamarane, dass sie auch von mobilitätsbehinderten Besucherinnen
und Besuchern des EXPO.01 genutzt werden können.

- Einhaltung der in der Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf
schweizerischen Gewässern (SAV) festgelegten Grenzwerte. Massgebend sind dabei die
schärferen Emissionsgrenzwerte der Stufe II.. Einbau von speziellen Filtern zur
Reduktion des Ausstosses von Russpartikeln;

- Ableitung der an Bord der IRIS-Katamarane anfallenden Abwasser direkt in die örtliche
Kanalisation an für diesen Zweck geeigneten Standorten, bzw. Uebergabe der Abwasser
an Entsorgungsstellen an Land;

- Beschränkung der Geräuschemissionen auf den in der Binnenschiffahrtsverordnung
festgelegten Grenzewert von 72dB(A);

- Verzicht der Betankung der IRIS-Katamarane auf den Seen durch ein
Tankschiff;Respektierung der besonderen Schutzzonen St. Petersinsel und Ufer zwischen
Grandson-Bonvillars-Onnens. Allenfalls notwendige Schutzmassnahmen müssen in
Absprache mit den zuständigen Stellen der Kantone und des Bundes bis zum 31.
Dezember 1999 geregelt sein;

- Nachweis, dass der Betrieb der IRIS-Katamarane unter Beachtung der nationalen 
wie
internationalen Sicherheitsbestimmungen durchgeführt werden kann;

- Kontinuierliche Ueberwachung des Betriebes der IRIS-Katamarane während der
gesamten Dauer der Landesaustellung durch die Association EXPO.01;

- Nach Abschluss der Testfahrten legt das UVEK in Absprache mit den zuständigen 
Stellen
des Bundes, der Kantone und den betroffenen Schiffahrtsunternehmen die Korridore 
und
die Höchstgeschwindigkeit für die IRIS-Katamarane fest.

Mit diesem Entscheid trägt das UVEK im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten den
berechtigten Interessen aller Betroffenen Rechnung. Gegen den Entscheid des UVEK 
kann
innert 30 Tagen beim Bundesrat Beschwerde erhoben werden.

Bern, 3. August 1998

	Eidgenössisches Departement für
	Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
	Pressedienst

Auskunftsstelle:

Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel.: 031/322 36 43