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Leerer Brennstoffbehälter verlässt die Schweiz

MEDIENMITTEILUNG

Leerer Brennstoffbehälter verlässt die Schweiz

Ein für den Transport von abgebrannten Brennelementen bestimmter Behälter soll
heute das Kernkraftwerk Leibstadt in leerem Zustand verlassen. Das Anfang Mai vom
Bundesamt für Energie (BFE) erlassene Transportverbot für abgebrannte
Brennelemente bleibt indessen bis auf weiteres in Kraft.

Ein Anfang Mai 1998 angelieferter Transportbehälter, der für den Abtransport von
abgebrannten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) bestimmt gewesen
war, wird ohne Beladung nach Frankreich zurückgeschoben. Da bis auf weiteres ein 
vom
BFE erlassenes Transportverbot für abgebrannte Brennelemente besteht, hat die Besitzerin
des Behälters, eine französische Transportfirma, den Behälter zurückverlangt.

Der jetzige Rückschub des leeren Behälters gab dem KKL und der Aufsichtsbehörde 
in den
letzten Tagen Gelegenheit, eine äusserst umfangreiche Messprozedur zum Nachweis 
der
Kontaminationsfreiheit zu erproben. Die Messresultate liegen weit unter den zugelassenen
Grenzwerten. An diesem Pilotversuch waren auch Vertreter der SBB, des Schweizerischen
Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verbandes sowie der Kantonspolizei Aargau zugegen. 
Ein
verbessertes Messverfahren ist eine der Massnahmen, welche von der Hauptabteilung 
für die
Sicherheit der Kernanlagen (HSK) nach Bekanntwerden der festgestellten Kontaminationen
an Transportbehältern und -wagen gefordert worden sind.

Die früher erteilten Bewilligungen für Eisenbahn- und Strassentransporte von abgebrannten
Brennelementen bleiben sistiert, bis die noch offenen Fragen bezüglich der festgestellten
Kontaminationen geklärt und entsprechende Gegenmassnahmen getroffen worden sind.
Selbstverständlich werden bis zu diesem Zeitpunkt auch keine neuen Bewilligungen 
erteilt.

Bern, 28. Juli 1998

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskunft:	Presse- und Informationsdienst UVEK, Tel. 031/322 55 11
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