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1. August - kein nationaler Abfallverbrennungstag

MEDIENMITTEILUNG

Am Nationalfeiertag an die Umwelt denken

1. August - kein nationaler Abfallverbrennungstag

Auch dieses Jahr werden am Nationalfeiertag im ganzen Land die 1. August-Feuer
brennen. Dazu kann trockenes, naturbelassenes Holz problemlos verwendet werden.
Das Verbrennen von Abfällen aller Art gefährdet jedoch Gesundheit und Umwelt und
ist zudem gesetzeswidrig.

Ältere Farbanstriche für Möbel, Fensterläden usw. enthalten giftige Schwermetalle, 
die in
einem offenen Feuer freigesetzt werden. Bei einer Verbrennung von
kunststoffbeschichtetem Holz im Freien können untolerierbare Dioxin-Belastungen
entstehen. Zum Schutz der Umwelt und der eigenen Gesundheit vor Belastungen mit
Dioxin- und Schwermetallen sind einige einfache, aber wichtige Punkte zu beachten:

? Trockenes, naturbelassenes Holz kann problemlos verbrannt werden. Geeignet sind 
Holz
aus dem Wald (Reisig, Äste, Stämme usw.), Holzabschnitte aus Sägereien oder
Schwemmholz aus Gewässern. Zum Anfeuern kann Papier, keinesfalls jedoch
Sonderabfälle wie Altöl, Autoreifen oder Lösungsmittel verwendet werden.

? Altholz aus Gebäudeabbrüchen (Balken, Täfer, Fenster usw.) und Möbel (Tische,
Schränke, Betten, Matratzen usw.) dürfen nicht im Freien verbrannt werden. Auch
Holzabfälle aus holzverarbeitenden Betrieben oder Baustellen wie z.B. Spanplattenreste,
Schalungstafeln und Gerüstbretter gehören nicht in ein offenes Feuer.

? Ein besonders hohes Risiko besteht beim Verbrennen von Holz, welches mit
Holzschutzmitteln behandelt oder druckimprägniert wurde wie z.B. Eisenbahnschwellen,
Telefonstangen, Gartenmöbel, Palisaden, Zäune sowie PVC-beschichtetes Holz, da dabei
hochtoxische Luftschadstoffe entstehen. Solche Abfälle wie auch Kunststoffprodukte
und -verpackungen usw. müssen in einer dafür speziell ausgerüsteten
Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt werden, wo die Abgase mit grossem technischem
Aufwand gereinigt werden.

Die Beachtung dieser einfachen Regeln hilft mit, dass der 1. August nicht zu einem
nationalen Tag der Abfallverbrennung mit ungewollten Folgen für Gesundheit und Umwelt
wird.

	Bern, 23. Juli 1998

	BUNDESAMT FÜR UMWELT WALD UND LANDSCHAFT

	Informationsdienst

Auskunft

n	Richard Ballaman, Abteilung Luftreinhaltung, Sektion Grundlagen, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) Tel. 031 322 64 96.