Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Ausreisefrist für abgewiesene Asylsuchende aus der BR Jugoslawien bis 30.9.98 verlängert

Pressemitteilung

Die Ausreisefrist für abgewiesene Asylsuchende aus der Bundesrepublik
Jugoslawien bis 30. September 1998 verlängert

Bundesrat Arnold Koller hat heute entschieden, die bereits am 12. Juni
1998 erfolgte Sistierung der Ausreisefrist für rechtskräftig abgewiesene
Asylsuchende aus der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) bis zum 30.
September 1998 zu verlängern. Diese Massnahme  betrifft insgesamt 9'700
Personen. Von dieser Regelung ausgenommen bleiben Personen, die in der
Schweiz straffällig wurden. Eine ähnliche Praxis verfolgen auch unsere
Nachbarstaaten.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Zusammenstösse zwischen der
Befreiungsarmee Kosovo (UCK) und den serbischen Sicherheitskräften in
der Zentral- und Westregion der Provinz, ist in den nächsten Wochen mit
keiner wesentlichen Verbesserung der Lage zu rechnen. Bundesrat Arnold
Koller hat daher das Bundesamt für Flüchtlinge angewiesen, die
Ausreisefrist für die abgewiesenen  Asylsuchenden aus der BRJ bis Ende
September 1998 zu verlängern. Von der generellen Fristverlängerung sind
5'640 Personen mit bereits abgelaufener Ausreisefrist betroffen. Hinzu
kommen 4'060 Personen, deren Aufenthaltsrecht in der Schweiz zwischen
Ende Juli und Ende September auslaufen würde (insgesamt 9'700). Von der
Sistierung sind, wie bis anhin, Straffällige ausgenommen, wobei die
Familienmitglieder dieses Personenkreises in der Schweiz bleiben dürfen.

Um die Not der betroffenen Bevölkerung vor Ort zu lindern, hat die
Schweiz bereits 3,6 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Damit
werden Nothilfeprogramme des UN-Hochkommissariates für Flüchtlinge
(UNHCR), des Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) und
weiterer schweizerischer Hilfswerke unterstützt.

Im Laufe des Monats September 1998 wird - aufgrund der dann aktuellen
Lage in der Provinz Kosovo - über das weitere Vorgehen entschieden.

21. Juli 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte:
Informationsdienst des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF)
Tel. 031 / 325'93'50