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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Uebernahme der EU-Sportboot-Richtlinie erst 2002/2003


MEDIENMITTEILUNGÜbernahme der EU-Sportboot-Richtlinie erst 2002/2003Die Schweiz 
wird vermutlich erst ab 2002/2003 die EU-Sportboot-Richtlinie in ihr Recht übernehmen. 
In der Schweiz hergestellte Boote brauchen somit nur für den Export in ein EU-Land 
eine CE-Zertifizierung. Das heisst aber auch, dass Schiffe, die in der Schweiz zugelassen 
werden sollen, weiterhin eine CH-Typenprüfung bzw. Einzelabnahme durch die zuständige 
Behörde benötigen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 6. Oktober 1995 über die 
Beseitigung der technischen Handeshemmnisse wurde eine Arbeitsgruppe geschaffen, 
welche die Übernahme der EU-Sportboot-Richtlinie ins schweizerische Recht vorbereitet. 
Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreter des Bundesamtes für Verkehr (Vorsitz), der 
kantonalen Schiffahrtsämter sowie des schweizerischen Bootsbauer-Verbandes an.Die 
Arbeitsgruppe ist zum Schluss gekommen, dass die EU-Sportboot-Richtlinie erst im 
Jahre 2002/2003 ins schweizerische Recht übernommen werden kann, weil viele dazugehörige 
Normen noch erlassen werden müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Vorschriften 
der heutigen schweizerischen Gesetzgebung, insbesondere der Binnenschiffahrtsverordnung. 
Konkret heisst es, ein Schiff muss weiterhin von der zuständigen Schweizer Behörde 
geprüft werden.Bern, 21. Juli 1998			Eidgenössiches Departement für Umwelt, Verkehr, 
Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle 
Kommunikation, Tel. 031 322 36 43