Uebernahme der EU-Sportboot-Richtlinie erst 2002/2003
MEDIENMITTEILUNGÜbernahme der EU-Sportboot-Richtlinie erst 2002/2003Die Schweiz
wird vermutlich erst ab 2002/2003 die EU-Sportboot-Richtlinie in ihr Recht übernehmen.
In der Schweiz hergestellte Boote brauchen somit nur für den Export in ein EU-Land
eine CE-Zertifizierung. Das heisst aber auch, dass Schiffe, die in der Schweiz zugelassen
werden sollen, weiterhin eine CH-Typenprüfung bzw. Einzelabnahme durch die zuständige
Behörde benötigen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 6. Oktober 1995 über die
Beseitigung der technischen Handeshemmnisse wurde eine Arbeitsgruppe geschaffen,
welche die Übernahme der EU-Sportboot-Richtlinie ins schweizerische Recht vorbereitet.
Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreter des Bundesamtes für Verkehr (Vorsitz), der
kantonalen Schiffahrtsämter sowie des schweizerischen Bootsbauer-Verbandes an.Die
Arbeitsgruppe ist zum Schluss gekommen, dass die EU-Sportboot-Richtlinie erst im
Jahre 2002/2003 ins schweizerische Recht übernommen werden kann, weil viele dazugehörige
Normen noch erlassen werden müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Vorschriften
der heutigen schweizerischen Gesetzgebung, insbesondere der Binnenschiffahrtsverordnung.
Konkret heisst es, ein Schiff muss weiterhin von der zuständigen Schweizer Behörde
geprüft werden.Bern, 21. Juli 1998 Eidgenössiches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle
Kommunikation, Tel. 031 322 36 43