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Verstärkte Zusammenarbeit mit Italien bei Bekämpfung von Kriminalität und illegaler Migration

Pressemitteilung

Verstärkte Zusammenarbeit mit Italien bei Bekämpfung von Kriminalität
und illegaler Migration

Drei schweizerisch-italienische Verträge in Rom paraphiert

Die Schweiz und Italien wollen künftig bei der Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration stärker
zusammenarbeiten. Heute Samstag konnten in Rom Verhandlungen auf
Expertenstufe mit der Paraphierung eines Vertrages über
Polizeikooperation, eines Rückübernahmeabkommens und eines
Zusatzvertrages zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen abgeschlossen
werden. Die drei Verträge sollen noch im Herbst in Rom unterzeichnet
werden.

Bessere Polizeizusammenarbeit
Das Abkommen über die Polizeikooperation soll die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit verbessern. Es regelt
insbesondere die Ziele und Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den
zuständigen Polizei- und Zollbehörden, namentlich die direkte
Kooperation zwischen den Verbindungsbüros in der Grenzzone (Koordination
von Aktionen und Informationsaustausch).

Gegen die illegale Migration
Mit dem Rückübernahmeabkommen wollen die Schweiz und Italien illegalen
Wanderungsbewegungen entgegenwirken. Dieses Abkommen bestimmt die
Voraussetzungen und das Verfahren für die Übernahme von Personen durch
Italien, die von dort aus illegal in die Schweiz eingereist sind und
sich illegal hier aufhalten - und umgekehrt. Es regelt zudem die
formlose Rückübernahme eigener Staatsangehöriger sowie die
Durchbeförderung von Personen aus Drittstaaten.

Rechtshilfe: Zentralstelle für wichtige Fälle
Mit dem Zusatzvertrag zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen wollen
die Schweiz und Italien das Rechtshilfeverfahren vereinfachen und
beschleunigen. In Zukunft kann die Justizbehörde des ersuchenden Staates
ein Rechtshilfegesuch direkt an die zuständige Justizbehörde des
ersuchten Staates richten. Das Europäische Rechtshilfeübereinkommen
sieht als Regel den Weg über die Justizministerien vor. Zudem sieht der
Zusatzvertrag die Schaffung einer "Zentralstelle Italien" beim Bundesamt
für Polizeiwesen (BAP) vor, die bei Fällen von Korruption oder
organisiertem Verbrechen und bei Rechtshilfegesuchen, die mehrere
Kantone betreffen, das Rechtshilfegesuch selber vollziehen kann.

Die Schweizer Delegation wurde von Anton Widmer, Direktor des
Bundesamtes für Polizeiwesen (BAP), geleitet. Der Tessiner Regierungsrat
Alex Pedrazzini nahm als Vertreter der Konferenz der kantonalen Justiz-
und Polizeidirektoren an den Verhandlungen teil.

Bilaterale Verträge mit allen Nachbarstaaten
Mit Frankreich konnte am 11. Mai 1998 bereits ein Vertrag über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Grenzpolizei,
Polizei, Justiz und Bekämpfung der illegalen Migration unterzeichnet
werden. Mit Deutschland stehen Vertragsverhandlungen für eine verstärkte
Zusammenarbeit der Polizei- und Grenzorgane vor dem Abschluss. Mit
Österreich sind Verhandlungen über ein solches Grenzpolizeiabkommen vor
kurzem aufgenommen worden. Die Schweiz will mit diesen bilateralen
Staatsverträgen verhindern, als Nichtmitglied der EU und von Schengen zu
einer Drehscheibe für die grenzüberschreitende Kriminalität und die
illegale Migration zu werden.

Die Schweiz unterzeichnete mit Deutschland bereits Ende 1993 ein
Rückübernahmeabkommen, das seit 1. Januar 1996 angewendet wird.
Gegenwärtig werden mit Frankreich und Österreich Vertragsverhandlungen
über Anpassung und Erneuerung der geltenden Rückübernahmeabkommen aus
den Jahren 1965 bzw. 1955 geführt.

Im Bereich der Rechtshilfe hat die Schweiz bereits Zusatzverträge zum
Europäischen Rechtshilfeübereinkommen mit Deutschland, Oesterreich und
letztes Jahr mit Frankreich abgeschlossen.

11. Juli 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst