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ASTRA - neue Parkscheibe

MEDIENMITTEILUNG

Neue Parkscheibe

Der Bundesrat hat am 1. April 1998 eine Teilrevision der Signalisationsverordnung 
(SSV)
beschlossen und auf den 1. Juni 1998 in Kraft gesetzt.

Im Rahmen dieser Teilrevision wurde eine neue Parkscheibe eingeführt, welche als
Kontrollinstrument für alle Parkzeitbeschränkungen ab einer halben Stunde verwendet
werden kann. Die neue Parkscheibe ist somit nicht nur in der Blauen und Roten Zone
anzubringen, sondern auch dort, wo eine Parkzeitbeschränkung mit dem Signal "Parkieren 
mit
Parkscheibe" (4.18) und einer die maximale Parkdauer anzeigenden Zusatztafel angezeigt
wird. Altrechtliche Parkscheiben dürfen noch bis Ende 2002 in der Blauen und Roten 
Zone
verwendet werden.

Keine Verkürzung der erlaubten Parkdauer in der Blauen Zone

Entgegen anderslautenden Medienberichten werden die bisher in der Blauen Zone maximal
erlaubten Parkzeiten durch die neue Parkscheibe nicht verkürzt, sondern unverändert
beibehalten. Im Unterschied zur altrechtlichen enthält die neue Parkscheibe nur 
noch ein Feld
zur Anzeige der Ankunftszeit. Unverzüglich nach dem Parkieren von Fahrzeugen ist 
auf der
neuen Parkscheibe der Pfeil auf den der Ankunftszeit nachfolgenden Strich einzustellen.
Ausgehend von dieser Einstellung beträgt die zulässige Parkdauer in der Blauen Zone 
eine
Stunde. Infolge der Halbstunden-Einteilung auf der Parkscheibe entstehen somit für 
die
Fahrzeuglenker keinerlei zeitliche Einbussen gegenüber der altrechtlichen Parkscheibe. 
Die
korrekte Einstellung wird auf der Rückseite der neuen Parkscheibe vermerkt.

Rechenbeispiel für die Ankunftszeit 14.10 Uhr:

Auf der altrechtlichen Parkscheibe ist die "Ankunft" auf "14.00 - 14.30" einzustellen, 
was
eine Abfahrtszeit von spätestens 15.30 Uhr ergibt.
Auf der neuen Parkscheibe ist der Pfeil auf den der Ankunftszeit nachfolgenden Strich
einzustellen, was infolge der Halbstunden-Einteilung ein Einstellen auf 14.30 Uhr 
ergibt. Die
maximale Parkdauer von einer Stunde ab Einstellungszeit endet somit ebenfalls um 
15.30
Uhr.

Bern, 6. Juli 1998
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Peter Friedli, Stv Sektionschef, Hauptabteilung Strassenverkehr
Tel. 031 / 323 42 87