Besserer Schutz für den Boden
MEDIENMITTEILUNGRevidierte Verordnung zum Schutze des BodensBesserer Schutz für
den BodenDer Boden soll künftig besser gegen chemische und physikalische Belastungen
geschützt werden. Dies ist das Ziel der revidierten Verordnung zum Schutze des Bodens
(VBBo). Sie enthält neu Grenzwerte für Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle
- für Problemstoffe, welche in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen sorgten.
Menschen, Tiere und Pflanzen sollen vor Gefahren bewahrt werden, die von bereits
belasteten Böden ausgehen. Der Boden soll zudem von Erosion und Verdichtung besser
geschützt werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft.Mit
dem neuen Umweltschutzgesetz, welches am 1. Juli 1997 in Kraft getreten ist, wurde
der Bodenschutz erweitert. Die bisherige, auf chemische Verunreinigungen beschränkte
Verordnung über Schadstoffe im Boden vom 9. Juni 1986 ist entsprechend angepasst
und umbenannt worden. Sie enthält neu Bestimmungen für drei Bereiche des physikalischen
Bodenschutzes, nämlich für die Bodenerosion, die Bodenverdichtung und für den Umgang
mit dem Boden vor allem beim Bauen von Anlagen.Da die meisten Bodenbelastungen nicht
wiedergutzumachen sind, bleibt die Vorsorge die oberste Maxime des Bodenschutzes.
Wie die Vernehmlassung zur Verordnung zeigte, ist die Notwendigkeit, die Lebensgrundlage
Boden langfristig zu schützen, absolut unbestritten.Neue und verschärfte Grenzwerte
für die chemische BelastungDie Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) enthält
neu drei Arten von Beurteilungswerten:Richtwerte dienen dem langfristigen und vorsorglichen
Schutz des Ökosystems Boden und seiner Funktionen im Naturhaushalt;Sanierungswerte
geben die chemischen Belastungen des Bodens an, welche die Gesundheit von Menschen,
Tieren oder Pflanzen gefährden;Prüfwerte liegen zwischen diesen beiden Werten und
weisen auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung hin, die im Einzelfall zu verifizieren
ist. Sie sollen vor allem den kantonalen Vollzug des Bodenschutzes vereinfachen.Die
bisherige Liste der Richtwerte für Schwermetalle und Fluor ist überarbeitet worden:
Gestrichen wurden die Werte für Cobalt und Thallium, eine Verschärfung erfuhren
die Werte für Kupfer, Zink, Chrom und Quecksilber. Zudem wurden Richt-, Prüf- und
Sanierungswerte für Dioxine und Furane, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK) und polychlorierte Biphenyle (PCB) in die VBBo aufgenommen.Bern, 3. Juli 1998Eidgenössisches
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft:- Jürg
Zihler, Chef der Sektion Boden und allgemeine Biologie, Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 52- Jean-Pierre Clément, Sektion Boden und
allgemeine Biologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) Tel. 031
322 68 67Beilage:Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo)