Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Besserer Schutz für den Boden


MEDIENMITTEILUNGRevidierte Verordnung zum Schutze des BodensBesserer Schutz für 
den BodenDer Boden soll künftig besser gegen chemische und physikalische Belastungen 
geschützt werden. Dies ist das Ziel der revidierten Verordnung zum Schutze des Bodens 
(VBBo). Sie enthält neu Grenzwerte für Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle 
- für Problemstoffe, welche in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen sorgten. 
Menschen, Tiere und Pflanzen sollen vor Gefahren bewahrt werden, die von bereits 
belasteten Böden ausgehen. Der Boden soll zudem von Erosion und Verdichtung besser 
geschützt werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft.Mit 
dem neuen Umweltschutzgesetz, welches am 1. Juli 1997 in Kraft getreten ist, wurde 
der Bodenschutz erweitert. Die bisherige, auf chemische Verunreinigungen beschränkte 
Verordnung über Schadstoffe im Boden vom 9. Juni 1986 ist entsprechend angepasst 
und umbenannt worden. Sie enthält neu Bestimmungen für drei Bereiche des physikalischen 
Bodenschutzes, nämlich für die Bodenerosion, die Bodenverdichtung und für den Umgang 
mit dem Boden vor allem beim Bauen von Anlagen.Da die meisten Bodenbelastungen nicht 
wiedergutzumachen sind, bleibt die Vorsorge die oberste Maxime des Bodenschutzes. 
Wie die Vernehmlassung zur Verordnung zeigte, ist die Notwendigkeit, die Lebensgrundlage 
Boden langfristig zu schützen, absolut unbestritten.Neue und verschärfte Grenzwerte 
für die chemische BelastungDie Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) enthält 
neu drei Arten von Beurteilungswerten:Richtwerte dienen dem langfristigen und vorsorglichen 
Schutz des Ökosystems Boden und seiner Funktionen im Naturhaushalt;Sanierungswerte 
geben die chemischen Belastungen des Bodens an, welche die Gesundheit von Menschen, 
Tieren oder Pflanzen gefährden;Prüfwerte liegen zwischen diesen beiden Werten und 
weisen auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung hin, die im Einzelfall zu verifizieren 
ist. Sie sollen vor allem den kantonalen Vollzug des Bodenschutzes vereinfachen.Die 
bisherige Liste der Richtwerte für Schwermetalle und Fluor ist überarbeitet worden: 
Gestrichen wurden die Werte für Cobalt und Thallium, eine Verschärfung erfuhren 
die Werte für Kupfer, Zink, Chrom und Quecksilber. Zudem wurden Richt-, Prüf- und 
Sanierungswerte für Dioxine und Furane, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 
(PAK) und polychlorierte Biphenyle (PCB) in die VBBo aufgenommen.Bern, 3. Juli 1998Eidgenössisches 
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft:- Jürg 
Zihler, Chef der Sektion Boden und allgemeine Biologie, Bundesamt für Umwelt, Wald 
und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 52- Jean-Pierre Clément, Sektion Boden und 
allgemeine Biologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) Tel. 031 
322 68 67Beilage:Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo)