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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Kommission Frankreich-Schweiz für nukleare Sicherheit


MEDIENMITTEILUNGGemischte Kommission Frankreich-Schweiz für die nukleare SicherheitDie 
gemischte Kommission Frankreich-Schweiz für die nukleare Sicherheit hat ihre neunte 
jährliche Sitzung am 18. Juni 1998 in Mulhouse, Frankreich, abgehalten. Die Mitglieder 
der Kommission nahmen Kenntnis von den neusten Entwicklungen in den Bereichen Reaktorsicherheit 
umd Strahlenschutz. Sie besprachen die wichtigsten Ereignisse.  Die Kommission beschäftigte 
sich mit den Lehren, die aus den Problemen zu ziehen sind, die sich mit dem Transport 
von gebrauchtem Kernbrennstoff ergeben haben. Ihre Mitglieder stellten fest, dass 
der Kontakt zur Bevölkerung verbessert werden muss, damit der Unterschied zwischen 
Sauberkeits- und Gesundheitsnormen besser erklärt werden kann. Sie erörterten auch 
die Funktionstüchtigkeit der Informationsnetze im Unglücksfall.  Die französische 
Seite stellte die technische und rechtliche Lage des Schnellen Brüters "Superphénix" 
vor, der endgültig abgestellt ist. Sie informierte über die laufenden Verfahren 
und den Zeitplan für die ersten Abbruch-Schritte. Die schweizerischen Mitglieder 
erhielten die Zusicherung, dass sie über diesen Fall auch in Zukunft mit Vorrang 
informiert würden.Zum Thema Strahlenschutz haben die Delegationen Informationen 
zur Überwachung des Personals, der Bevölkerung und der Umwelt ausgetauscht. Besprochen 
wurde vor allem die Entdeckung und die Auswirkungen der Cäsiumhaltigen Wolke, die 
von einem spanischen Stahlwerk ausging und sich über Teile Europas ausbreitete.Was 
die Zwischen- und Endlagerung von radioaktiven Abfällen betrifft, fand eine gegenseitige 
Information über die jüngsten Entwicklungen in beiden Ländern statt.Schliesslich 
haben die beiden Ko-Präsidenten Vorschläge genehmigt, wie Experten der beiden Länder 
sich an gegenseitig gemischten Inspektionen beteiligen können. Das Prinzip solcher 
Inspektionen hatten sie ein Jahr zuvor genehmigt. Ziel ist die Vertiefung der Kenntnisse 
über die Inspektionspraktiken in beiden Ländern. Die Mitglieder der Kommission haben 
am 19. Juni das Kernkraftwerk Fessenheim besucht.Die Delegation der Schweiz umfasste 
Vertreter des Bundesamtes für Energie (BFE), der Hauptabteilung für die Sicherheit 
der Kernanlagen (HSK), des Kantons Genf, der Direktion für Völkerrecht (DV/EDA), 
des Paul Scherrer Instituts (PSI) und der Nationalen Alarmzentrale (NAZ). Die französische 
Delegation bestand aus Vertretern der Direktion für die Sicherheit der Kernanlagen 
(DSIN), der Regionaldirektion für Industrie, Forschung und Umwelt (DRIRE) der Regionen 
Elsass und Rhône-Alpes, des Amtes für den Schutz vor ionisierenden Strahlen (OPRI) 
und der Unterstützenden Mission für die Einschränkung des nuklearen Risikos (MARN) 
der Direktion für Verteidigung und zivile Sicherheit.Bern, 30. Juni 1998Eidgenössisches 
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft: Pierre 
Multone, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56 20