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Elemente des Stabilisierungsprogramms bereit

PRESSEMITTEILUNG

Elemente des Stabilisierungsprogramms bereit

Der Bundesrat hat nach Rücksprache mit Kantonen und Sozialpartnern die
noch offenen Fragen des Stabilisierungsprogramms, das am Runden Tisch
ausgehandelt wurde, geklärt: Die Kantonsbeiträge an die AHV sollen
erhöht werden, was den Bundeshaushalt um jährlich 180 Millionen
entlastet. Zudem hat der Bundesrat die Änderungen bei der
Arbeitslosenversicherung (ALV) im Detail festgelegt. Diese Massnahmen
werden in die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 98¹ integriert, die
im Herbst an das Parlament verabschiedet wird. Das gesamte Paket hat ein
Entlastungspotential von zwei Milliarden.

Der Sparbeitrag der Kantone beträgt 500 Millionen Franken.
Entlastungs-massnahmen von 314 Millionen Franken in den Bereichen
Verkehr, Berufsbildung, Stipendien sowie Straf- und Massnahmenvollzug
waren bereits früher weitgehend bereinigt worden. Die Differenz zum
vereinbarten Sparbeitrag im Jahr 2001 betrug somit 186 Millionen
Franken. Dafür standen folgende Massnahmen zur Diskussion: Die Erhöhung
der Kantonsbeteiligung an den Prämienvertbilligungsbeiträgen in der
Krankenversicherung, die Beteiligung der Kantone an den Kosten der
Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) der ALV oder die Erhöhung
der Kantonsbeiträge an die AHV.

Der Bundesrat hat sich nach Abwägung der verschiedenen Elemente für eine
Erhöhung der Kantonsbeiträge an die AHV entschieden. Dabei handelt es
sich nicht nur um jene Massnahme, die am einfachsten umzusetzen ist.
Auch lässt sie sich aus Gründen der breiten politischen Akzeptanz und
Durchsetzbarkeit am besten verwirklichen. Schliesslich wird das
Grundsystem der AHV nicht beeinflusst. Der Bundeshaushalt wird damit
bereits ab 1999 um rund 180 Millionen Franken entlastet. Eine zeitliche
Befrisrtung dieser Lastenverschiebung wird geprüft.

Weiter hat der Bundesrat im Bereich der ALV den Massnahmenkatalog des
Runden Tisches konkretisiert. Daraus ergeben sich für die Bundeskasse im
Jahr 2001 Entlastungen von rund 180 Millionen Franken. So wurde in
Ergänzung zu früheren Beschlüssen die soziale Abfederung beim Wechsel
vom Lohn- zum Taggeldkonzept im Rahmen von Beschäftigungsprogrammen im
Detail festgelegt (Inkraftsetzung geplant für 1.1.2000 ).

Erhöhung des versicherten Verdienstes

Gleichzeitig hat sich der Bundesrat im Grundsatz für eine Erhöhung des
versicherten Verdienstes in der Unfall- und der Arbeitslosenversicherung
von 97.200 auf 106.800 ausgesprochen; die Massnahme soll nach Absprache
mit den Sozialpartnern auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt werden.
Ebenfalls hiess er die Unterbreitung eines dringlichen einjährigen
Bundesbeschluss gut, der die unterbruchsfreie Erhebung des dritten
Lohnprozents für die ALV sicherstellt.

Nach diesen letzten Vorentscheiden sind nun alle Elemente beisammen,
damit das Eidgenössische Finanzdepartement dem Bundesrat bis Ende
September die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm unterbreiten kann.
Das gesamte Paket hat ein Entlastungspotential von rund zwei Milliarden
Franken. Zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung ist die befristete
Weiterführung des 3. und die Deplafonierung eines weiteren Lohnprozents
vorgesehen. Weiter sollen ungerechte Besteuerungslücken geschlossen
werden. Die verschiedenen Elemente des Stabilisierungsprogrammes will
der Bundesrat dem Parlament gleichzeitig und rechtlich verknüpft in
einem einzigen, referendumsfähigen Mantelerlass unterbreiten.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Siegenthaler, Stv. Direktor Eidg. Finanzverwaltung, Tel: 031 / 322
60 51

1.7.1998