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Casino in Sarnen: Automaten standen nicht "in Betrieb"

Pressemitteilung

Casino in Sarnen: Automaten standen nicht "in Betrieb"

Externes Gutachten stützt Auffassung des EJPD

In dem in Sarnen geplanten Casino standen am 22. April 1998, am Tage des
Inkrafttretens der Geldspielautomatenverordnung (GSAV), keine
Geldspielautomaten "in Betrieb". Daher können die für das geplante
Casino vorgesehenen Geldspielautomaten nicht von der Ausnahmeregelung
(Art. 10 GSAV) profitieren, wonach bereits in Betrieb stehende
Geldspielautomaten "an ihrem bisherigen Standort und in bisherigem
Umfang weiter betrieben werden" können. Zu diesem Schluss gelangt ein
externer Gutachter, der auch die Obwaldner Behörden in dieser
Angelegenheit angehört hat. Das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement sieht sich deshalb nicht veranlasst, von seiner
bisherigen Position abzuweichen.

Der von Bundesrat Arnold Koller beauftragte Experte, Prof. Paul Richli,
Basel, hält in seinem Gutachten fest, dass die fraglichen
Geldspielautomaten am 22. April noch nicht in Betrieb standen, vielmehr
(bestenfalls) betriebsbereit waren. Der Experte unterstreicht zudem,
dass alle Betroffenen deutlich vor der geplanten Aenderung der
Homologationspraxis für Geldspielautomaten "gewarnt" worden waren. Sie
konnten daher Investitionen nicht gutgläubig vornehmen, sondern taten
dies auf ihr eigenes Risiko. Dies gilt nicht nur für das Casinoprojekt
Sarnen, sondern auch für eine Reihe weiterer Casinoprojekte, für die
ebenfalls schon erhebliche Investitionen getätigt worden sind.

29. Juni 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

(Zur Kontroverse um das geplante Automatencasino in Sarnen siehe auch
die Pressemitteilungen vom 6., 15., 17. und 26. Juni 1998)