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LSVA: Millionen für die Kantone


MEDIENMITTEILUNGLeistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA): Millionen für die 
KantoneJetzt steht fest, wieviel Geld die Kantone aus dem LSVA-Ertrag erhalten sollen. 
Eine Arbeitsgruppe hat einen Verteilschlüssel erarbeitet, der den Kantonen zur Stellungnahme 
unterbreitet wird. Besonders berücksichtigt werden die Berg- und Randgebiete.Die 
Kantone erhalten einen Drittel des Ertrags der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. 
Bei Einnahmen von voraussichtlich 750 Millionen Franken im Jahr 2001 erhalten sie 
einen Betrag von 250 Millionen Franken und bei Einnahmen von voraussichtlich 1,5 
Milliarden Franken im Jahr 2005 einen Betrag von 500 Millionen Franken.Zur Verteilung 
des Kantonsdrittels an die einzelnen Kantone hat das Generalsekretariat des UVEK 
eine Arbeitsgruppe eingesetzt. In dieser haben Vertreter von verschiedenen Kantonen 
massgeblich mitgewirkt. Die Arbeitsgruppe hat ihren Auftrag am 22. Juni 1998 mit 
folgenden Ergebnissen abgeschlossen:Gemäss Verfassungs- und Gesetzesbestimmung werden 
die Auswirkungen der Abgabe in Berg- und Randgebieten besonders berücksichtigt. 
Der Anteil, der deswegen vorab an die Kantone mit Berg- und Randgebieten geht, beträgt 
zwischen 50 und 62,5 Millionen Franken im Jahr 2001 bzw. zwischen 100 und 125 Millionen 
Franken im Jahr 2005. Von dieser Regelung profitieren insbesondere jene Kantone, 
die mit der Bahn schlecht erschlossen sind, grosse Distanzen zu Wirtschaftszentren 
aufweisen und in denen 40-Tönner nur beschränkt verkehren können.Darüber hinaus 
hat die Arbeitsgruppe die gesetzlich vorgesehen Kriterien für Verteilung an die 
Kantone gewichtet. Sie hat sich nach eingehenden Diskussionen auf folgende Gewichtungen 
geeinigt: Strassenlänge 20%, Strassenlasten 20%, Bevölkerung 50%, Motorfahrzeugsteuern 
10%. Die starke Gewichtung der Bevölkerung ergibt sich aus ihrer Betroffenheit durch 
die externen Auswirkungen des Schwerverkehrs (ungedeckte Gesundheitskosten, Lärm- 
und Unfallkosten, Kosten von Gebäudeschäden).Die Anteile der einzelnen Kantone am 
Ertrag der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe sind aus der beiliegenden Tabelle 
ersichtlich. Bei den Beträgen ergeben sich vorläufig noch Bandbreiten. Diese sind 
darauf zurückzuführen, dass gemäss Beschluss der Arbeitsgruppe noch offen ist, ob 
die vorab-Anteile der Berg- und Randgebiete eher 20 oder  25 Prozent betragen sollen.Diese 
Ergebnisse dienen als Grundlage für die Verordnung zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. 
Die Kantone wurden orientiert; sie werden vor der definitiven Festlegung Gelegenheit 
haben, sich bei der Vernehmlassung zur Verordnung zu äussern.Bern, 24. Juni 1998Eidgenössisches 
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft:Ulrich 
Sieber, Pressesprecher UVEK, Tel. 031/322 55 48