Abschluss der 4. Paneuropäischen Umweltministerkonferenz
MEDIEMITTEILUNGAbschluss der 4. Paneuropäischen UmweltministerkonferenzMehr Mitsprache
der Öffentlichkeit in UmweltfragenAnlässlich der vierten Paneuropäischen Umweltministerkonferenz
in Aarhus (DK) haben die europäischen Umweltminister die UNO-Konvention über die
Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltfragen verabschiedet. Diese hat zum Ziel,
den Zugang zu Informationen über die Umwelt zu erleichtern und die Mitsprache der
Öffentlichkeit bei Entscheidungen, welche Auswirkungen auf die Umwelt haben können,
zu verbessern. Die Schweiz sieht sich dabei in einer Doppelrolle: als Vorbild und
als Lernende.Die neue UNO-Konvention "über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung
an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten"
wurde heute an der vierten Paneuropäischen Umweltministerkonferenz im dänischen
Aarhus von 37 Umweltministerinnen und Umweltminister aus Europa und Zentralasien
unterzeichnet. Für die Schweiz setzte Philippe Roch, Direktor des Bundesamtes für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), die Unterschrift unter die Konvention.Erarbeitet
wurde die Konvention von der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE/UNO) im Rahmen
des Prozesses "Umwelt für Europa" - ein Zusammenschluss der Umweltministerinnen
und Umweltminister aus Europa, der GUS und aus Nordamerika, in dessen Namen 1991
im tschechischen Dobris, 1993 in Luzern, 1995 im bulgarischen Sofia und diese Woche
im dänischen Aarhus paneuropäische Umweltministerkonferenzen einberufen wurden.Die
Konvention stützt sich auf drei Säulen: - natürliche und juristische Personen sollen
Informationen über die Umwelt erfragen können; - die Öffentlichkeit ist frühzeitig
in Entscheidungen einzubeziehen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können; -
Personen, denen eine Information über die Umwelt verwehrt wurde, soll der Zugang
zu einem Rechtsmittel offenstehen. Für manche Staaten Herausforderung und Chance
zugleichDie neue Konvention öffnet Individuen und Organisationen den Weg, sich persönlich
und direkt in Umweltfragen einzuschalten. Sie gibt am Beispiel des Umweltbereichs
aber auch ein Vorbild für die Sicherstellung und Ausübung demokratischer Rechte.
Insbesondere für Staaten in Osteuropa, wo die demokratischen Strukturen oft erst
aufgebaut werden, stellt die Ratifikation der Konvention gleichzeitig Herausforderung
und Chance dar.Auch im Westen Europas sind zur Umsetzung der Konvention grosse Anstrengungen
nötig, selbst wenn diese "nur ein Minimum an öffentlichen Rechten gewährt", wie
der dänische Umweltminister Svend Auken festhielt. Als einziges EU-Land war Deutschland
nicht bereit, die Konvention zu unterzeichnen.Hinsichtlich der Umsetzung der neuen
Konvention konnte BUWAL-Direktor Philippe Roch auf den beispielhaften Einbezug der
Schweizer Öffentlichkeit in Umweltfragen mittels Volksabstimmungen, Vernehmlassungen
und dem im Umweltschutzgesetz (USG) festgehaltenen Beschwerderecht für ausgewählte
Umweltorganisationen hinweisen. Dennoch verbleiben der Schweiz einige Hausaufgaben:
um den Informationszugang in Umweltfragen sicherzustellen, ist eine Änderung des
USG notwendig. Im Prozess Umwelt für Europa ist die Schweiz damit Lehrende und Lernende
zugleich.Bern, 25. Juni 1998Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie,
KommunikationPressedienstAuskunft:- Stefan Schwager, stv. Leiter der Abteilung Internationales,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 079 423 45 62- Katharina
Häberli, Abteilung Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. 079 423 45 62