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Abschluss der 4. Paneuropäischen Umweltministerkonferenz


MEDIEMITTEILUNGAbschluss der 4. Paneuropäischen UmweltministerkonferenzMehr Mitsprache 
der Öffentlichkeit in UmweltfragenAnlässlich der vierten Paneuropäischen Umweltministerkonferenz 
in Aarhus (DK) haben die europäischen Umweltminister die UNO-Konvention über die 
Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltfragen verabschiedet. Diese hat zum Ziel, 
den Zugang zu Informationen über die Umwelt zu erleichtern und die Mitsprache der 
Öffentlichkeit bei Entscheidungen, welche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, 
zu verbessern. Die Schweiz sieht sich dabei in einer Doppelrolle: als Vorbild und 
als Lernende.Die neue UNO-Konvention "über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung 
an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten" 
wurde heute an der vierten Paneuropäischen Umweltministerkonferenz im dänischen 
Aarhus von 37 Umweltministerinnen und Umweltminister aus Europa und Zentralasien 
unterzeichnet. Für die Schweiz setzte Philippe Roch, Direktor des Bundesamtes für 
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), die Unterschrift unter die Konvention.Erarbeitet 
wurde die Konvention von der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE/UNO) im Rahmen 
des Prozesses "Umwelt für Europa" - ein Zusammenschluss der Umweltministerinnen 
und Umweltminister aus Europa, der GUS und aus Nordamerika, in dessen Namen 1991 
im tschechischen Dobris, 1993 in Luzern, 1995 im bulgarischen Sofia und diese Woche 
im dänischen Aarhus paneuropäische Umweltministerkonferenzen einberufen wurden.Die 
Konvention stützt sich auf drei Säulen: - natürliche und juristische Personen sollen 
Informationen über die Umwelt erfragen können; - die Öffentlichkeit ist frühzeitig 
in Entscheidungen einzubeziehen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können; - 
Personen, denen eine Information über die Umwelt verwehrt wurde, soll der Zugang 
zu einem Rechtsmittel offenstehen. Für manche Staaten Herausforderung und Chance 
zugleichDie neue Konvention öffnet Individuen und Organisationen den Weg, sich persönlich 
und direkt in Umweltfragen einzuschalten. Sie gibt am Beispiel des Umweltbereichs 
aber auch ein Vorbild für die Sicherstellung und Ausübung demokratischer Rechte. 
Insbesondere für Staaten in Osteuropa, wo die demokratischen Strukturen oft erst 
aufgebaut werden, stellt die Ratifikation der Konvention gleichzeitig Herausforderung 
und Chance dar.Auch im Westen Europas sind zur Umsetzung der Konvention grosse Anstrengungen 
nötig, selbst wenn diese "nur ein Minimum an öffentlichen Rechten gewährt", wie 
der dänische Umweltminister Svend Auken festhielt. Als einziges EU-Land war Deutschland 
nicht bereit, die Konvention zu unterzeichnen.Hinsichtlich der Umsetzung der neuen 
Konvention konnte BUWAL-Direktor Philippe Roch auf den beispielhaften Einbezug der 
Schweizer Öffentlichkeit in Umweltfragen mittels Volksabstimmungen, Vernehmlassungen 
und dem im Umweltschutzgesetz (USG) festgehaltenen Beschwerderecht für ausgewählte 
Umweltorganisationen hinweisen. Dennoch verbleiben der Schweiz einige Hausaufgaben: 
um den Informationszugang in Umweltfragen sicherzustellen, ist eine Änderung des 
USG notwendig. Im Prozess Umwelt für Europa ist die Schweiz damit Lehrende und Lernende 
zugleich.Bern, 25. Juni 1998Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, 
KommunikationPressedienstAuskunft:- Stefan Schwager, stv. Leiter der Abteilung Internationales, 
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 079 423 45 62- Katharina 
Häberli, Abteilung Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 
Tel. 079 423 45 62