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Solidaritäts-Stiftung in der Vernehmlassung

PRESSEMITTEILUNG

Solidaritäts-Stiftung in der Vernehmlassung

Die wachsenden Probleme im Zusammenhang mit Armut und Gewalt und
Konflikten erfordern mehr Solidarität im In- und Ausland. Dies ist das
Ziel der Stiftung solidarische Schweiz, zu deren Ausgestaltung der
Bundesrat bei  den interessierten Kreisen eine Vernehmlassung eröffnet
hat. Die Stiftung orientiert sich am Leitgedanken der Prävention. Sie
unterstützt Projekte und keine Einzelpersonen. Die Mittel stammen aus
der Bewirtschaftung eines Teils der Goldbestände der Schweizerischen
Nationalbank (SNB).

Die Stiftung will insbesondere jenen Menschen ein würdiges Leben
ermöglichen, die unter Armut und Gewalt leiden oder davon bedroht sind.
Wachsende Probleme sollen identifiziert und nachhaltig gelöst werden.
Mit ihrem auf Langfristigkeit ausgerichteten Handeln will die Stiftung
dazu beitragen, dass sich Probleme wie Armut, Gewalt, soziale und
ethnische Spannungen, Verletzung der Menschenrechte, Rassismus und
jegliche Form von Diskriminierung nicht weiter ausdehnen. Sie arbeitet
darauf hin, dass sich neue Genozide nicht wiederholen werden.

Die Stiftung richtet ihre Tätigkeit nach folgenden Grundsätzen aus: Sie
handelt dort, wo es sich nicht um originäre staatliche Aufgaben handelt
oder wo der Staat nicht mehr handeln kann. Angesichts der Gefahren, die
die gegenwärtigen und künftigen Generationen bedrohen, kommt bei der
Umsetzung dem Begriff der nachhaltigen Entwicklung, einschliesslich
sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte grundlegende
Bedeutung zu. Die Solidarität muss sowohl in der Schweiz als auch in
vielen Teilen der Welt verstärkt werden. Der künftige Stiftungsrat wird
die Mittel gleichgewichtig im In- und Ausland einsetzen. Schliesslich
leistet die Stiftung keine Individualhilfe, sondern unterstützt
ausschliesslich Projekte innerhalb der gesetzlich vorgesehenen
Aufgabensetzung. Im Rahmen der mehrjährigen Tätigkeits-programme, die
der Stiftungsrat beschliesst, werden die einzelnen Projekte zur
Umsetzung ausgeschrieben.

Hauptaufgaben

… Bekämpfung der Folgen existentieller Not und Förderung der Fähigkeit
zur Übernahme von Eigenverantwortung
… Einsatz gegen Ausgrenzung und für Integration sowie für die
Verwirklichung der Menschenrechte
… Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für benachteiligte Kinder und
Jugendliche
… Förderung der Verständigung und Versöhnung und des einvernehmlichen
Zusammenlebens unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen
… Hilfe beim Aufbau funktionsfähiger Gemeinschaftsstrukturen
… Beitrag zur Verhinderung von Völkermord, von gewaltsamen
Auseinandersetzungen und von Folter sowie zur Linderung deren Folgen;
Unterstützung von Projekten zugunsten deren Opfer.

Während der Anfangsphase stehen die Vermögenserträge nicht voll zur
Verfügung. Deshalb soll sich die Stiftung auf folgende
Aufgabenschwerpunkte konzentrieren: Sie soll dazu beitragen, neue Formen
wachsender Armut und Marginalisierung zu erkennen und zu bekämpfen und
die Integration der Betroffenen zu begünstigen. Weiter unterstützt sie
Vorhaben,welche benachteiligte Kinder und Jugendliche dazu befähigen,
ihr Potential zu entfalten und Eigenverantwortung in der Gesellschaft zu
übernehmen. Schliesslich fördert die Stiftung die Verständigung in der
Schweiz und Versöhnungsprozesse im Ausland. Sie hilft beim Aufbau
funktionsfähiger Strukturen einer demokratischen Gesellschaft nach
Krisen und Konflikten, besonders nach “vergessenen Konflikten³. Konkrete
Projektvorstellungen sind im beiliegenden Pressorohstoff enthalten.

Stiftung solidarische Schweiz und Shoa-Opfer

 Zukunftsgerichtet und dem Leitgedanken der Prävention folgend, will die
Stiftung solidarisches Handeln und Denken fördern sowie Armut, Not und
Gewalt lindern. Damit trägt sie zur Gestaltung einer menschenwürdigen
Zukunft bei. Zwar findet die Stiftung ihren Ursprung in der Erkenntnis
aus vergangenen Tragödien und erlittenem Leid, doch soll sie nicht auf
die Vergangenheit ausgerichtet sein, sondern in der Gegenwart und
Zukunft wirken. In Übereinstimmung mit der humanitären Tradition unseres
Landes untermauert sie ausdrücklich den Willen der Bevölkerung, auch
einen verstärkten und dauerhaften Beitrag zur Wiedereingliederung von
Gewalt-, Folter- und Genozidopfern zu leisten sowie Erinnerungs-,
Versöhnungs- und Präventionsarbeit in Zusammenhang mit Konflikten, Krieg
und Völkermord zu unterstützen. Es ist der Wille des Bundesrats, dass
die Stiftung in diesem Rahmen auch Projekte unterstützt, die mit den bis
heute andauernden Auswirkungen von Holocaust/Shoa zusammenhängen.

In Frage kommen beispielsweise Projekte zur Bewältigung traumatischer
Erfahrungen, aber auch Präventionsarbeit sowie wissenschaftliche
Projekte mit Bezug zum Holocaust.  Auch wenn die Stiftungsleistungen
grundsätzlich projektbezogen sind - dies im Gegensatz zum Fonds
zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa, der direkt
Individualhilfe leistet -, kommen sie letztlich einzelnen Menschen
zugute. Im Sinn der Erinnerung, des Respekts, der Humanität und der
Prävention kann und soll die Stiftung somit auch in diesem Zusammenhang
wertvolle Beiträge leisten.

Finanzierung der Stiftung

Die Revision des Währungsartikels ist eine Voraussetzung, damit Gold aus
der Bilanz der SNB ausgelagert und ins Eigentum der Stiftung
solidarische Schweiz übertragen werden kann. Die effektive
Goldübertragung an die Stiftung wird durch eine Änderung des
Nationalbankgesetzes ermöglicht: “Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens
des Bundesgesetzes über die “Stiftung solidarische Schweiz³ überträgt
die Schweizerische Nationalbank der Stiftung Gold im Wert von 7
Milliarden Franken, höchstens jedoch 500 Tonnen.³

Das Stiftungsgesetz wird nun bis Mitte September in die Vernehmlassung
bei interessierten Kreisen geschickt. Nach Auswertung der Konsultationen
soll die Botschaft Ende Jahr dem Parlament zugeleitet werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

23.6.1998