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Alcopops: Importe erleichtert

PRESSEMITTEILUNG

Alcopops: Importe erleichtert

Importierte alkoholische Mischgetränke, sogenannte Alcopops, werden 1998
nicht mehr nach Bruttogewicht, sondern mit 32 Franken pro Liter 100 %
Alkohol besteuert. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung über
die besondere Monopol-gebühr angepasst und so eine Übergangs-regelung
geschaffen. Damit ist die Steuer auf Alcopops im Vergleich zu ähnlichen
Alkoholika nicht mehr überhöht. Die strengen Jugendschutz-bestimmungen
des Alkoholgesetzes gelten für diese Getränke nach wie vor.

Die trendigen Drinks aus einem gezuckerten Getränk oder Fruchtsaft und
Ethyl-alkohol sind seit wenigen Jahren im Handel erhältlich und fanden
besonders bei Jugendlichen einen reissenden Absatz. Ab Anfang Dezember
1997 hat die Eidge-nössische Alkoholverwaltung die Alcopops bzw.
Designerdrinks dem Alkoholgesetz unterstellt. Damit ist der Zugang -
gerade für junge Konsumentinnen und Konsumen-ten - erschwert worden:
Durch die Besteuerung wurden die Getränke verteuert, gleichzeitig gilt
landesweit das Abgabealter von 18 Jahren.

Die ordentliche Monopolgebühr bei Importprodukten von 5.90 Franken pro
Kilo-gramm brutto verteuerte eine Drei Deziliter-Flasche um rund drei
Franken, so dass der Import zusammenbrach. Mit dem neuen Steuersatz für
Alcopops von 32 Franken pro Liter 100 % Alkohol sinkt die Steuer auf
rund 50 Rappen.
Für Alcopops gelten aber weiterhin die restriktiven Werbebestimmungen
sowie landesweit die Trinkalterslimite von 18 Jahren.

Die unterschiedliche Besteuerung zwischen importierten und einheimischen
Alkoholika wird gemäss den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem
GATT/WTO ab Juli 1999 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt werden inländische
und impor-tierte Produkte gleich hoch besteuert sein.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

22.6.1998