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Geldwäscherei: Gute Noten für die Schweiz

PRESSEMITTEILUNG

Geldwäscherei: Gute Noten für die Schweiz

Die Schweiz erhält für ihre Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei
gute Noten. Dies geht aus dem Jahresbericht der “Financial Task Force on
Money Laundering (FATF)³ hervor, der heute in Brüssel präsentiert wird.
Die Fachleute begrüssen dabei insbesondere die Einführung des
Geldwäschereigesetzes. Damit werde die wichtigste Lücke im
Abwehrdispositiv gegen die Geldwäscherei, nämlich die ungenügende
Erfassung des Nichtbankensektors, geschlossen.

Der Bericht beurteilt die Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei im
grossen und ganzen als positiv. Er hebt namentlich das neue Bundesgesetz
zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (GwG) hervor, das am 1.
April 1998 in Kraft getreten ist. Dank diesem Gesetz entsprechen die
Schweizer Vorkehrungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei den Empfehlungen
der FATF. Somit sind Diese begrüsdie , dass jeglFinanzaktivitäten mit
dem GwG weitgehend abgedeckt sind. Positiv hebt die Expertengruppe
sieauch hervor, dass mit dem GwG die Pflicht, einen Verdacht auf
Geldwäscherei zu melden, eingeführt wird. Allerdings könne Sie weist
allerdings auch darauf hin, dassmit einer restriktiven Auslegung dieser
Pflicht das angestrebte Ziel nicht erreicht werden kann. Zudem betont
die FATF die Bedeutung, die der mit dem aufgrund desGwG geschaffenen
Aufsichtsbehörde für den Nichtbankenbereich zukommt. Es ist an ihr, in
diesem Bereich eine wirksame Kontrolle auszuüben. . Des weiteren
beurteilt erachtetdie FATF die Strafmassnahmen als solide. In den
kommenden Jahren wird sie überprüfendarauf achten, ob die getroffenen
Massnahmen auch greifen.

Eine Prüfergruppe der FATF überprüfte hatvom 25. bis zum 27. Juni 1997
vor Ort die Vorkehrungen der Schweiz gegen die Geldwäscherei vor
Ortüberprüft. Die Nun wurdendie Ergebnisse dieser zweiten Überprüfung
werden heute veröffentlicht, und zwar im Rahmen des Jahresberichts der
FATF in Brüssel vorgestellt. in Brüssel der Öffentlichkeiturde.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
G.-A. Colombo, Delegierter EFV, Natel: 079 / 302.04.20

25.6.1998