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Investitionsschutzabkommen mit Botswana und Äthiopien

PRESSEMITTEILUNG
Investitionsschutzabkommen mit Botswana und Äthiopien
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 Im Rahmen der Afrika-Initiative am diesjährigen Forum von Crans Montan
a
wurden heute von Staatssekretär Franz Blankart zwei
Investitionsschutzabkommen unter-zeichnet: das eine mit George K.
Kgoroba, Handels- und Industrieminister der Re-publik Botswana, das
andere mit Haile Tadesse, Generaldirektor der äthiopischen
Investitionsbehörde.

Mit diesen Abkommen wollen die Vertragsparteien die Rechtsstellung ihrer
Investo-ren im Gebiet des jeweiligen Vertragspartners verbessern und
günstige Rahmen-bedingungen für ausländische Investitionen schaffen
. Die
Abkommen sehen im we-sentlichen die Nichtdiskriminierung der Unternehmen
der anderen Vertragspartei sowie den freien Transfer von Erträgen und
anderen im Zusammenhang mit Inve-stitionen stehenden Geldern vor. Im
weiteren sollen Enteignungen nur möglich sein, wenn sie den gesetzliche
n
Vorschriften entsprechend und gegen Entschädigung erfolgen.
Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Investor und dem Gaststaat
können einem Schiedsgericht unterbreitet werden.

Vor dem Hintergrund einer zunehmend integrierten Weltwirtschaft sollen
Investiti-onsschutzabkommen es den Unternehmen erleichtern, ihre
Produktion zu interna-tionalisieren. Bis heute hat die Schweiz über 85
Abkommen dieser Art mit Ländern Afrikas, Lateinamerikas, Asiens und
Europas abgeschlossen.

Bern, 26. Juni 1998

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Dienst für internationale Investitionsfragen und Technologietransfer,
Rolf Gerspacher Tel. 031 / 324 08 43