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PRESSEROHSTOFF Die Stiftung solidarische Schweiz

PRESSEROHSTOFF

Die Stiftung solidarische Schweiz

Das vom Bundesrat lancierte Projekt der Stiftung solidarische Schweiz
ist ein politischer Akt, mit dem die Schweiz ihrer Dankbarkeit für 150
Jahre Frieden und Demokratie und ihrem Willen, die humanitäre Tradition
des Landes zu erneuern, Ausdruck gibt. Sie will damit im In- und Ausland
den stark bedrohten Grundwerten “Gemeinsinn³ und “Solidarität³ neuen
Gehalt und neue Ausstrahlungskraft verschaffen.

Solidarität als Grundwert des Zusammenlebens

Solidarität ist ein Grundwert unseres Sozialstaates und unserer
Aussenpolitik. Sie umfasst ver-schiedene Aspekte. Ursprünglich hat sich
dieser Grundwert aus privaten, später auch aus öffentlichen
An-strengungen und aus dem Willen des Staates, ein menschen-wür-diges
Dasein für die Ärmsten unter uns zu garantieren und sich in diesem Geist
auch international zu verpflichten, entwickelt. Heute umfasst diese
Solidarität jedoch nicht mehr nur die Existenzsicherung, sondern auch
Entwicklungsmöglichkeiten des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und
kulturellen Zusammenlebens. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die
Stiftung solidarische Schweiz dazu beitragen kann, solidarisches Handeln
in unserem Land zu verstärken.

Zweck und Leitgedanke

Die Stiftung will im In- und Ausland solidarisches Denken und Handeln
fördern, Insbesondere will sie jenen Menschen ein würdiges Leben
ermöglichen, die unter Armut und Gewalt leiden oder davon bedroht sind.
Leitgedanke der Stiftungstätigkeit ist die Prävention. Wachsende
Probleme sollen identifiziert und nachhaltig gelöst werden. Mit ihrem
auf Langfristigkeit ausgerichteten Handeln will die Stiftung dazu
beitragen, dass sich Probleme wie Armut, Gewalt, soziale und ethnische
Spannungen, Verletzung der Menschenrechte, Rassismus und jegliche Form
von Diskriminierung nicht weiter ausdehnen. Sie arbeitet darauf hin,
dass sich neue Genozide nicht wiederholen werden. Abgesehen von
Sofortaktionen wird die Stiftung nicht unmittelbar tätig, sondern wirkt
darauf hin, dass keine neue Krisenherde entstehen.

Handlungsgrundsätze

… Komplementarität, Partnerschaft und Mitverantwortung: Die Tätigkeit
der Stiftung soll jene des Staates und der privaten Organisationen
ergänzen. Sie handelt dort, wo es sich nicht um originäre staatliche
Aufgaben handelt oder wo der Staat nicht mehr handeln kann. Die Stiftung
wird selbst nicht operationell tätig, sondern eng mit staatlichen und
nichtstaatlichen Organisationen zusammenarbeiten. Für die Realisierung
der gemeinsamen Ziele nutzt sie die Kompetenzen, die Erfahrungen und das
vorhandene Fachwissen ihrer Partner.
… Nachhaltigkeit: Angesichts der Gefahren, die die gegenwärtigen und
künftigen Generationen bedrohen, kommt bei der Umsetzung dem Begriff der
nachhaltigen Entwicklung, einschliesslich sozialer, wirtschaftlicher und
ökologischer Aspekte grundlegende Bedeutung zu.
… Ausgewogenheit zwischen In- und Ausland: Die Solidarität muss sowohl
in der Schweiz als auch in vielen Teilen der Welt verstärkt werden. Es
ist Aufgabe des künftigen Stiftungsrats, die Mittel gleichgewichtig im
In- und Ausland einzusetzen.
… Unterstützung von Projekten, nicht von Personen: Die Stiftung leistet
keine Individualhilfe, sondern unterstützt ausschliesslich Projekt
innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Aufgabensetzung. Damit
unterscheidet sich die Stiftung von anderen sozialen und karitativen
Organisationen, die Personen und Familien unterstützen.

Hauptaufgaben

… Bekämpfung der Folgen existentieller Not und Förderung der Fähigkeit
zur Übernahme von Eigenverantwortung
… Einsatz gegen Ausgrenzung und für Integration sowie für die
Verwirklichung der Menschenrechte
… Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für benachteiligte Kinder und
Jugendliche
… Förderung der Verständigung und Versöhnung und des einvernehmlichen
Zusammenlebens unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen
… Hilfe beim Aufbau funktionsfähiger Gemeinschaftsstrukturen
… Beitrag zur Verhinderung von Völkermord, von gewaltsamen
Auseinandersetzungen und von Folter sowie zur Linderung deren Folgen ;
Unterstützung von Projekten zugunsten deren Opfer.

Inland: Integration, Eigenverantwortung, Zusammenleben

Die Stiftung hat vor allem jene Menschen im Auge, die durch die Maschen
des sozialen Netzes gefallen sind und die nicht in den Genuss der
tradi-tionellen staatlichen und nichtstaatlichen Hilfeleistungen
kom-men. Sie will dazu beitragen, die Fähigkeit zur Übernahme von
Eigenverantwortung jener Menschen fördern, die in der Schweiz unter
sozialer Marginalisierung, Diskriminierung und Gewalt leiden oder davon
bedroht sind, insbesondere Frauen, Kinder und Jugendliche. Zudem will
die Stiftung einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung des
Zusammenlebens der verschiedenen kulturellen Gruppen leisten.

Ausland: Beitrag zum guten Funktionieren der zivilen Gesellschaft
Massnahmen zum guten Funktionieren der zivilen Gesellschaft enthalten
auch präventive Elemente, nämlich die Vorbeugung von Krisen und
Spannungen. Man kann nicht von Solidarität sprechen, solange die
Existenzgrundlagen und die Einhaltung der Grundrechte nicht
sichergestellt sind. Nach dem Willen des Bundesrates soll die Stiftung
in Ländern, in denen Demokratisierungsprozesse im Gang sind, zum Aufbau
funktionsfähiger demokratischer Gemeinschaftsstrukturen beitragen. Die
Schweiz hat ein Fachwissen, das sie unter Berücksichtigung der
jeweiligen lokalen Verhältnisse zur Verfügung stellen und zugänglich
machen kann.

Schwerpunkte in der Anfangsphase

Während der Anfangsphase stehen die Vermögenserträge nicht voll zur
Verfügung. Deshalb soll sich die Stiftung auf folgende Schwerpunkte
konzentrieren:

… Die Stiftung soll dazu beitragen, neue Formen wachsender Armut und
Marginalisierung zu erkennen und zu bekämpfen und die Integration der
Betroffenen zu begünstigen.
 Ein möglicher Tätigkeitsbereich ist die Bekämpfung der Armut in der
Schweiz, die neue und ergänzende Formen der Intervention verlangt:
Impulsprogramme für neue Formen sozialer Unterstützung, wo staatliche
Hilfe nicht mehr möglich ist; Pilotprojekte zur Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit und zur beruflichen Wiedereingliederung von
ausgesteuerten Personen; Zugang zu Bildung oder Weiterbildung.
 Im Ausland können Strukturen des sozialen Schutzes für Personen
aufgebaut werden, die nicht in den Genuss institutioneller Hilfe kommen.
Dazu gehören etwa Programme zur Vorbeugung von armutsbedingten
Krankheiten durch das Bereitstellen funktionstüchtiger
Sanitäreinrichtungen.

… Die Stiftung soll benachteiligte Kinder und Jugendliche dazu
befähigen, ihr Potential zu entfalten und Eigenverantwortung in der
Gesellschaft zu übernehmen.
In der Schweiz finanziert die Stiftung Projekte zur besseren sozialen
und beruflichen Eingliederung von Kindern und Jugendlichen aus
benachteiligten Familien sowie Projekte zur Prävention und zum Abbau der
Gewalt unter Jugendlichen in den Städten und Agglomerationen. Ebenfalls
kann die Stiftung die Suche nach innovativen Lösungen begünstigen,
welche die Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit zum Ziel haben. Ein
weiteres Wirkungsfeld ist die Förderung von Austauschprogrammen zwischen
sprachlich und kulturell verschiedenen Jugendgruppen.
 Im Ausland können unter anderem Projekte zur beruflichen und
ausbildungsmässigen Eingliederung junger Leute finanziert werden, die
keinen Rückhalt in der Familie haben und weder staatliche noch private
Unterstützung erhalten. Die Stiftung kann auch Programme zur Vermeidung
von Diskriminierung und Misshandlung von Kindern sowie zur Integration
der Opfer in die Gesellschaft finanzieren (z.B. Projekte gegen
Kinderarbeit).
… Die Stiftung fördert die Verständigung in der Schweiz und
Versöhnungsprozesse im Ausland. Sie hilft beim Aufbau funktionsfähiger
Strukturen einer demokratischen Gesellschaft nach Krisen und Konflikten,
besonders nach “vergessenen Konflikten³.
 In der Schweiz trägt die Stiftung dazu bei, der Intoleranz und der
Gewalt unter den verschiedenen hier lebenden Gemeinschaften in jenen
Bereichen vorzubeugen, in denen der Staat keine ausreichenden
Handlungsmöglichkeiten hat.
 Im Ausland kann die Stiftung Programme zur Verarbeitung traumatischer
Erlebnisse nach Völkermord und Krieg unterstützen. In Frage kommen
spezifische Rehabilitationsprogramme für Frauen und Kinder, für Folter-
und Minenopfer sowie für Waisenkinder und Kinder, die infolge des Kriegs
von ihren Eltern und Familien getrennt wurden. Die Stiftung finanziert
auf den Schulunterricht ausgerichtete Lehr- und Lernprogramme zur
Förderung des friedlichen Dialogs, der Toleranz und der
Auseinandersetzung mit der Vergangenheit.

Stiftung solidarische Schweiz und Shoa-Opfer

Zukunftsgerichtet und dem Leitgedanken der Prävention folgend, will die
Stiftung solidarisches Handeln und Denken fördern sowie Armut, Not und
Gewalt lindern. Damit trägt sie zur Gestaltung einer menschenwürdigen
Zukunft bei. Zwar findet die Stiftung ihren Ursprung in der Erkenntnis
aus vergangenen Tragödien und erlittenem Leid, doch soll sie nicht auf
die Vergangenheit ausgerichtet sein, sondern in der Gegenwart und
Zukunft wirken. In Übereinstimmung mit der humanitären Tradition unseres
Landes untermauert sie ausdrücklich den Willen der Bevölkerung, auch
einen verstärkten und dauerhaften Beitrag zur Wiedereingliederung von
Gewalt-, Folter- und Genozidopfern zu leisten sowie Erinnerungs-,
Versöhnungs- und Präventionsarbeit in Zusammenhang mit Konflikten, Krieg
und Völkermord zu unterstützen. Es ist der Wille des Bundesrats, dass
die Stiftung in diesem Rahmen auch Projekte unterstützt, die mit den bis
heute andauernden Auswirkungen von Holocaust/Shoa zusammenhängen.

In Frage kommen beispielsweise Projekte zur Bewältigung traumatischer
Erfahrungen, aber auch Präventionsarbeit sowie wissenschaftliche
Projekte mit Bezug zum Holocaust.  Auch wenn die Stiftungsleistungen
grundsätzlich projektbezogen sind - dies im Gegensatz zum Fonds
zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa, der direkt
Individualhilfe leistet -, kommen sie letztlich einzelnen Menschen
zugute. Im Sinn der Erinnerung, des Respekts, der Humanität und der
Prävention kann und soll die Stiftung somit auch in diesem Zusammenhang
wertvolle Beiträge leisten.

Organisation der Stiftung

Die Stiftung solidarische Schweiz ist eine unabhängige Stiftung des
öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die
Stiftungsorgane sind:

Stiftungsrat: 			Präsident/In & Mitglieder vom Bundesrat ernannt
				Mitglieder haben Schweizer Bürgerrecht
Geschäftsstelle:		geschäftsführendes Organ der Stif-tung
		erfüllt administrative Aufgaben
		kleine, pro-fessionelle Verwaltungseinheit
Ausschüsse: 		bestehend aus Stiftungsratsmitgliedern
		z.B. Finanzausschuss: erarbeitet Vorschläge für
		die Anlagestrategie und die Richtlinien über die
Vermögensverwaltung aus
Jury:	 	Beratung des Stiftungsrates bei der
		Verleihung des Solidaritätspreises
			internationale Zusammensetzung

Leistungsarten

… Unterstützung von Projekten: Hauptanteil der Stiftungsmittel,
Festsetzung von mehrjährigen Tätigkeitsprogrammen, Ausschreibung oder
Einladung zur Eingabe von Projekten;

… Finanzierung von Sofortaktionen mit einem kleinen Teil des Budgets
(ca. zehn Prozent), unbürokratische, rasche Hilfe in unerwartet
eintretenden Situationen, Starthilfe bis staatliche Hilfsträger
handlungsfähig sind, schnelles Entscheidverfahren;

… Verleihung des Solidaritätspreises: Preisverleihung auf Vorschlag
ei-ner internationalen Jury, Preissumme von ca. einer Million,
Verleihung periodisch an staatliche oder private Organisationen aus dem
In- oder Ausland. Gründe für die Preisverleihung: öffentliche
Anerkennung für ein innovatives Projekt, Ausrichtung eines
substantiellen Zu-schusses für die betreffende Organisation; Beitrag zur
Verbreitung des entsprechenden Fachwissens sowie Aufzeigen der von der
Stiftung unterstützten Ziele.

Finanzierung der Stiftung

… Heute besteht zwischen der geschriebenen und gelebten
Währungswirklichkeit eine breite Kluft. Obwohl die Währungsverfassung
den Schweizerfranken immer noch an das Gold bindet, existiert diese
Goldbindung in der Praxis längst nicht mehr. Mit der Revision des Geld-
und Währungsartikels in der Bundesverfassung sollen Verfassung und
Wirklichkeit wieder in Übereinstimmung gebracht werden. Durch die
Aufhebung der Goldbindung kann eine marktnähere Bewertung des
Goldbestandes der Nationalbank und die Umwandlung der für die
Geldpolitik nicht mehr benötigten Goldreserven in ertragsreichere
Anlagen vorgenommen werden.

… Die Revision des Währungsartikels ist eine Voraussetzung, damit Gold
aus der Bilanz der SNB ausgelagert und ins Eigentum der Stiftung
solidarische Schweiz übertragen werden kann. Die effektive
Goldübertragung an die Stiftung wird durch eine Änderung des
Nationalbankgesetzes ermöglicht: “Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens
des Bundesgesetzes über die “Stiftung solidarische Schweiz³ überträgt
die Schweizerische Nationalbank der Stiftung Gold im Wert von 7
Milliarden Franken, höchstens jedoch 500 Tonnen.³

Vermögensbewirtschaftung

Die Stiftung wird dafür sorgen, dass der Realwert aus der Veräusserung
des an die Stiftung übertragenen Goldes erhalten bleibt. Bei der
Aufhebung der Stiftung fällt das Stiftungskapital an die SNB zurück. Das
an die Stiftung übertragene Gold soll etappenweise, über einen Zeit-raum
von mehreren Jahren verkauft werden. Die Vermögensbewirtschaftung
erfolgt über externe Vermögens-verwalter gemäss Anlagestrategie und
Richtlinien des Stiftungsrates. Die Rendite, die auf einer möglichst
umwelt- und sozialverträglichen Anlagepolitik basiert, soll jährlich ca.
300- 350 Millionen Franken (ca. 5 %) betragen.

EIDGENOESSISCHES FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

23.6.1998