PRESSEMITTEILUNG ___________________________________________________________________ Der Bundesrat hat die Jahresrechnung 1997 der Exportrisikogarantie (ERG) ge-nehmigt und eine Neuordnung der Prämien beschlossen. 1997 hat die ERG erneut mit einem sehr guten Rechnungsergebnis abgeschlossen. Die Erfolgsrechnung weist einen Ertragsüberschuss von 21 2 Mio. Fr. (1996: 23 Mio.) aus. Dies ermöglichte es, dem Bund 250 (138) Mio. Fr. auf früher gewährten Vorschüssen zurückzuzahlen. Zum Ert rag haben namentlich Auflösungen von Wertberichtigungen (299 Mio.), Zinseinnahmen aus Umschuldungsabkommen (125 Mio.) Prämieneinnahmen (94 Mio.) und die Aktivierung von Umschuldungsguthaben (52 Mio.) beigetragen. Der Aufwand setzt sich zusammen aus Rückstellungen auf dem Garantieengagement (285 Mio.), Schadenzahlungen an Exporteure (53 Mio.) und Zinsen an den Bund (22 Mio.). In der Bilanz stehen dem verbleibenden Bun-desvorschuss von 1'340 Mio. Fr. wertberichtigte Umschuldungsguthaben von 1'788 Mio. Fr. gegenüber. Der Verlustvortrag beträgt noch 491 Mio . Fr. Die neu erteilten Garantien sind um 74% auf 2'480 Mio. Fr. gestiegen. Sie betreffen insbesondere sechs Grossprojekte von je über 5 0 Mio. Fr. in der Türkei, in China und in Bahrain. 56% der Garantien wurden jedoch für Geschäfte unter 5 Mio. Fr. erteilt. Die Ma-schinenindustrie beanspruchte 83%, die chemische Industrie 14% der Garantien. Die Wirtschaftskrise in Asien bremste die Nachfrage für Grossprojekte, stimulierte aber die Nachfrage für Märkte, die bis anh in ohne ERG finanziert worden waren. Verluste sind bis anhin in dieser Region nicht entstanden. Am 1. Juli 1998 tritt eine neue Prämienordnung in Kraft. Diese orientiert sich an den im Rahmen der OECD von den Industrieländern beschlossenen Mindestgebühren. Ziel dieser multilateralen Vereinbarung ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermei-den, die für Exporteure durch unterschiedliche Prämien für gleiche Risiken entste-hen. Die OECD-Regelung sieht eine Einstufung der Importländer in sieben Risiko-kategorien und Mindestgebühren nach Risikokategorie sowie Dauer und Qualität der Garantie vor. Faktisch werden die Mindestgebühren zu einer internationalen Harmonisierung führen. Im Rahmen der Prämienrevision wurden einige weitere Be-stimmungen der ERG, insbesondere die Wartefrist für die Schadenvergütung, den internationalen Usanzen angepasst. Die Prämien werden aufgrund dieser Anpas-sungen teils erhöht, teils reduziert; im Mittel werden sie jedoch spürbar sinken. Die Prämienrevision erhöht die Konkurrenzfähigkei t der ERG als Exportförderungsin-strument und damit die Unterstützung der schweizerischen Exportwirtschaft. Bern, 22. Juni 1998 EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT Presse- und Informationsdienst Auskunft: Bundesamt für Aussenwirtschaft, ERG - Exportförderung, Kurt Schärer, Tel. 031 / 324 08 95