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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG

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 Der Bundesrat hat die Jahresrechnung 1997 der Exportrisikogarantie
(ERG) ge-nehmigt und eine Neuordnung der Prämien beschlossen.
1997 hat die ERG erneut mit einem sehr guten Rechnungsergebnis
abgeschlossen. Die Erfolgsrechnung weist einen Ertragsüberschuss von 21
2
Mio. Fr. (1996: 23 Mio.) aus. Dies ermöglichte es, dem Bund 250 (138)
Mio. Fr. auf früher gewährten Vorschüssen zurückzuzahlen. Zum Ert
rag
haben namentlich Auflösungen von Wertberichtigungen (299 Mio.),
Zinseinnahmen aus Umschuldungsabkommen (125 Mio.) Prämieneinnahmen (94
Mio.) und die Aktivierung von Umschuldungsguthaben (52 Mio.)
beigetragen. Der Aufwand setzt sich zusammen aus Rückstellungen auf dem

Garantieengagement (285 Mio.), Schadenzahlungen an Exporteure (53 Mio.)
und Zinsen an den Bund (22 Mio.). In der Bilanz stehen dem verbleibenden
Bun-desvorschuss von 1'340 Mio. Fr. wertberichtigte Umschuldungsguthaben
von 1'788 Mio. Fr. gegenüber. Der Verlustvortrag beträgt noch 491 Mio
.
Fr. Die neu erteilten Garantien sind um 74% auf 2'480 Mio. Fr.
gestiegen. Sie betreffen insbesondere sechs Grossprojekte von je über 5
0
Mio. Fr. in der Türkei, in China und in Bahrain. 56% der Garantien
wurden jedoch für Geschäfte unter 5 Mio. Fr. erteilt. Die
Ma-schinenindustrie beanspruchte 83%, die chemische Industrie 14% der
Garantien. Die Wirtschaftskrise in Asien bremste die Nachfrage für
Grossprojekte, stimulierte aber die Nachfrage für Märkte, die bis anh
in
ohne ERG finanziert worden waren. Verluste sind bis anhin in dieser
Region nicht entstanden.
Am 1. Juli 1998 tritt eine neue Prämienordnung in Kraft. Diese
orientiert sich an den im Rahmen der OECD von den Industrieländern
beschlossenen Mindestgebühren. Ziel dieser multilateralen Vereinbarung
ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermei-den, die für Exporteure durch

unterschiedliche Prämien für gleiche Risiken entste-hen. Die
OECD-Regelung sieht eine Einstufung der Importländer in sieben
Risiko-kategorien und Mindestgebühren nach Risikokategorie sowie Dauer
und Qualität der Garantie vor. Faktisch werden die Mindestgebühren zu

einer internationalen Harmonisierung führen. Im Rahmen der
Prämienrevision wurden einige weitere Be-stimmungen der ERG,
insbesondere die Wartefrist für die Schadenvergütung, den
internationalen Usanzen angepasst. Die Prämien werden aufgrund dieser
Anpas-sungen teils erhöht, teils reduziert; im Mittel werden sie jedoch

spürbar sinken. Die Prämienrevision erhöht die Konkurrenzfähigkei
t der
ERG als Exportförderungsin-strument und damit die Unterstützung der
schweizerischen Exportwirtschaft.
Bern, 22. Juni 1998
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft,
ERG - Exportförderung, Kurt Schärer, Tel. 031 / 324 08 95