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Vierte Paneuropäische Umweltministerkonferenz in Aarhus

MEDIENMITTEILUNG

Vierte Paneuropäische Umweltministerkonferenz in Aarhus

Die Neuen Unabhängigen Staaten Osteuropas im Focus der
Umweltminister

In Aarhus findet vom 23. bis 25. Juni 1998 die vierte
paneuropäische Umweltministerkonferenz "Umwelt für Europa"
statt. Zentrales Thema in Aarhus ist die Frage, wie die Staaten
Osteuropas und der GUS in Umweltbelangen künftig noch besser
unterstützt werden können. Unterzeichnet werden sollen eine
Konvention über die Beteiligung der Öffentlichkeit an
umweltrelevanten Entscheidungen sowie zwei neue Protokolle zur
Reduktion der Luftverunreinigung durch Schwermetalle und
persistente organische Schadstoffe. Der Bundesrat hat
beschlossen, diese Übereinkommen in Aarhus zu unterzeichnen.

Der Prozess "Umwelt für Europa" bietet ein einzigartiges Forum,
in welchem nationale und internationale politische Prozesse
entwickelt, Programme und Projekte zum Schutz der Umwelt
verwirklicht und darüber hinaus die Partnerschaften zwischen den
Behörden verschiedener staatlicher Ebenen, Parlamentarierinnen
und Parlamentariern, internationalen Organisationen, inter-
nationalen Finanzinstitutionen, der Wirtschaft und
Umweltorganisationen gefestigt werden können. Im Gegensatz zu
zahlreichen anderen europäischen Foren, wo der
Handlungsspielraum wegen der EU-Nichtmitgliedschaft der Schweiz
eingeschränkt ist, bietet der Prozess "Umwelt für Europa" sehr
günstige Rahmenbedingungen für eine aktive Rolle der Schweiz.
Die Schweizer Delegation steht in Aarhus unter der Leitung von
Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des Departements für
Umwelt, Energie, Verkehr, Kommunikation (UVEK). Er wird
begleitet von Philippe Roch, Direktor des Bundesamtes für
Umwelt, Wald und Landschaft sowie einer Delegation von
Umweltfachleuten aus der Verwaltung und Umweltorganisationen.

Verlagerung der Tätigkeitsschwerpunkte

Seit der letzen Umweltministerkonferenz in Sofia 1995 sind drei
Staaten in Osteuropa der OECD beigetreten, zehn haben bei der EU
ein Beitrittsgesuch gestellt. Um die Kriterien eines EU-
Beitritts bald erfüllen zu können, kommen diese Staaten in den
Genuss beträchtlicher Finanzmittel, welche ihnen auch notwendige
Investitionen in den Umweltschutz erlauben. Die Task Force,
welche an der Ministerkonferenz 1993 in Luzern für die Umsetzung
des Umweltaktionsprogrammes betraut wurde, soll daher ihre
Tätigkeitsschwerpunkte in Richtung GUS sowie Südosteuropa ver-
schieben. Eine vergleichbare Neuausrichtung ihrer bilateralen
Zusammenarbeit mit Osteuropa hat die Schweiz bereits
vorgenommen. Staaten Südosteuropas und Zentralasiens werden
heute stärker durch die Schweiz unterstützt als bisher.
Die Umweltministerinnen und -minister der Mitgliedsstaaten der
Europäische Wirtschaftskommission der UNO (ECE-UNO) werden in
Aarhus eine gemeinsame Ministererklärung verabschieden. Zudem
werden an der Konferenz eine rechtsverbindliche Konvention, zwei
Protokolle sowie eine Strategie zur Unterzeichnung vorliegen,
die auch von der Schweiz signiert werden:
Mit der Konvention der Europäischen Wirtschaftskommission der
UNO (ECE/UNO) verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, den
Zugang zu Information, die Beteiligung der Öffentlichkeit am
Entscheidungsprozess und den Zugang zu Rechtsmitteln in
Umweltfragen zu gewähren oder zu erweitern. Die Konvention
fördert den Demokratisierungsprozess in Europa.
Zwei Protokolle zur Genfer ECE-UNO Konvention über weiträumige
grenzüberschreitende Luftverunreiniugung haben zum Ziel, die
Belastung der Luft mit Schwermetallen und persistenten
organischen Schadstoffen zu reduziern. Die Unterzeichnerstaaten
verpflichten sich, ihre Emissionen an Cadmium, Quecksilber, Blei
und persistenten organischen Schadstoffen (z.B. Pestizide und
Dioxine) gegenüber einem zwischen 1985 und 1995 wählbaren
Referenzjahr zu reduzieren. Mit der Umsetzung der
Luftreinhalteverordnung und Stoffverordnung hat die Schweiz die
Anforderungen der Protokolle bereits weitgehend erfüllt.
Angesichts des grenzüberschreitenden Ausmasses der
Luftverschmutzung liegt das Interesse der Schweiz vor allem in
der Umsetzung der Protokolle in anderen europäischen Staaten.
Die Strategie zur Eliminierung von verbleitem Benzin sieht vor,
dass spätestens ab dem 1. Januar 2005 in den
Unterzeichnerstaaten kein verbleites Benzin mehr verkauft oder
hergestellt wird. Die Staaten sollen sich dazu verpflichten, das
Blei nicht durch Benzol oder andere aromatische und
toxikologisch ebenso bedenkliche Stoffe zu ersetzen. Diese von
der Schweiz unterstützte Strategie ist wegleitend für eine Reihe
von Staaten in Osteuropa sowie der EU, die mit der Umstellung
auf bleifreies Benzin begonnen haben bzw. dies beabsichtigen.

Diskussion über Umweltstrategien

Neben der Neuausrichtung des Prozesses "Umwelt für Europa" auf
die Staaten der GUS werden in Aarhus Debatten zu verschiedenen
Umweltthemen geführt:
Finanzierung von Umweltschutzmassnahmen und marktwirtschaftliche
Instrumente: In den Staaten Osteuropas besteht grosser
Nachholbedarf in Bezug auf Umweltschutz-Infrastruktur wie
Abwasserreinigung, Luftreinhaltung und Altlasten. Die Konferenz
in Aarhus diskutiert die Finanzierung entsprechender Massnahmen,
insbesondere die Rolle marktwirtschaftlicher Instrumente. Der
Transitionsprozess in Osteuropa bietet Gelegenheit,
marktwirtschaftliche Instrumente in der ganzen UNO/ECE-Region
einzuführen bzw. zu verstärken. Allen Staaten der Region soll
die international koordinierte Besteuerung des Flugbenzins
empfohlen werden. Die Debatte über marktwirtschaftliche
Instrumente liegt im Interesse der Schweiz.
Paneuropäische Strategie für die biologische und landschaftliche
Diversität: Im Zentrum der Debatte um die in Sofia ins Leben
gerufene paneuropäische Strategie für die biologische und
landschaftliche Diversität werden Methoden und Instrumente
stehen, die Umweltminister zum Schutz der biologischen und
landschaftlichen Diversität im Bereich der Landwirtschaft, des
Verkehrs oder der Raumplanung zur Verfügung stehen. Die Fragen
werden insbesondere vor dem Hintergrund der Bodenprivatisierung
in zahlreichen osteuropäischen Ländern sowie dem geplanten oder
angestrebten Beitritt zur EU erörtert. Für die Schweiz hat diese
Strategie innerhalb des Prozesses "Umwelt für Europa" Priorität.
Die Schweiz leitet das Executive Bureau der Strategie und hat
massgebend zur internationalen Implementierung seit Sofia
beigetragen. Mit dem Schweizer Landschaftsschutzkonzept kann sie
zudem konkrete Erfahrungen vorweisen.
Wirtschaft und Umwelt: Der "European Round Table of
Industrialists" und der "World Business Council for Sustainable
Development" werden eine freiwillige Initiative zur Erzielung
hoher Umweltstandards bei Investitionen in Ländern Osteuropas
und der GUS präsentieren. Da die beobachtete Umweltentlastung in
vielen osteuropäischen Ländern vor allem auf einer ökonomischen
Krise beruht, ist das Risiko einer stark zunehmenden
Umweltbelastung parallel zum erwarteten ökonomischen Aufschwung
nach wie vor gross. Entsprechend wird dem Einbezug der Pri-
vatwirtschaft in den Prozess grosses Gewicht beigemessen.
Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten
Entscheidungen: Der Zusammenschluss der europäischen
Umweltorganisationen, der die Umweltministerkonferenz begleitet
und massgebend mitgestaltet hat, lädt die Umweltminister ein,
Möglichkeiten und Probleme bei der Implementierung der neuen
Konvention über die Beteiligung der Öffentlichkeit am Ent-
scheidungsprozess von Umweltfragen zu diskutieren.

Bern, 15. Juni 1998

Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

- Stefan Schwager, stv. Leiter der Abteilung Internationales,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031
322 99 73

- Katharina Häberli, Abteilung Internationales, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 86

- Richard Ballaman, Abteilung Luftreinhaltung, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 64 96

Faktenblatt 1

Besorgniserregende Bilanz über die Umweltsituation in Europa

In ihrem neuesten Bericht "Europe's Environment: The second
Assessment" (Dobris + 3-Report) von Anfang Juni 1998 entwirft
die Europäische Umweltagentur ein aktuelles Bild des Zustandes
der Umwelt in Europa. Dieser Bericht liefert
Schlüsselinformationen zu Handen der vierten Ministerkonferenz
"Umwelt für Europa" in Aarhus/Dänemark. Es handelt sich um eine
Aktualisierung des Berichtes "Europe's Environment: The Dobris
Assessment", der an der dritten paneuropäischen
Umweltministerkonferenz 1995 in Sofia veröffentlicht wurde.
"Europe's Environment: The second Assessment" fokussiert auf die
zwölf Schlüsselprobleme, die im ersten Bericht identifiziert
wurden. Er stellt dar, wie sich die Situation seit Beginn des
"Umwelt für Europa"-Prozesses 1990 verändert hat. Weiter
identifiziert der Bericht die sozio-ökonomischen Faktoren, die
Druck auf die europäische Umwelt ausüben und zieht Bilanz über
die Wirksamkeit von nationalen und internationalen Massnahmen,
die zum Schutz der Umwelt ergriffen wurden.
Die zwölf im Bericht untersuchten Hauptprobleme sind: die
Klimaveränderung, der Abbau der stratosphärischen Ozonschicht,
die Versauerung von Böden und Gewässern, das bodennahe Ozon,
Chemikalien, Abfall, die biologische Artenvielfalt, Flüsse und
Seen, Küsten und Meere, Bodenbelastungen, die städtische Umwelt
und Umweltkatastrophen.
Die Bilanz ist ernüchternd: Zwar konnten im Bereich der lokalen
Gewässer- und durch die Industrie bedingten Luftverschmutzung
Fortschritte erzielt werden. Die erzielten positiven Effekte im
Bereich der Luftreinhaltung wurden durch die starke Zunahme des
Verkehrs weitgehend kompensiert. Zugenommen hat in den neunziger
Jahren der Druck auf die vielerorts in Osteuropa und der GUS
noch reiche biologische und landschaftliche Diversität.
Im Einzelnen hält der Bericht "Europe's Environment: The second
Assessment" zu den zwölf Schlüsselbereichen folgendes fest:

- Klimaveränderung, Versauerung von Böden und Gewässern und
Abbau der stratosphärischen Ozonschicht: Gesamteuropäische
Anstrengungen - auch dank internationaler Umweltabkommen,
beispielsweise der Genfer UNO/ECE-Konvention über die
weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung - haben
in zahlreichen europäischen Staaten zu beträchtlichen
Reduktionen der Emissionen von Schwefeldioxid, Blei und zu
kleineren Emissionsreduktionen der Stickoxide und der
flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffe (ohne Methan)
geführt. Während in Westeuropa die Reduktionen auf
technische Verbesserungen und Umstrukturierungen der
Wirtschaft zurückzuführen sind, resultiert die
Emissionenreduktion in Osteuropa und der GUS aus dem
wirtschaftlichen Niedergang und ist vermutlich nur
vorübergehender Natur. Bei den CO2-Emissionen konnte in
Osteuropa und der GUS im industriellen Bereich ebenfalls ein
starker Rückgang der Emissionen festgestellt werden. Die CO2-
Emissionen aus dem Verkehr haben in ganz Europa jedoch
beträchtlich zugenommen und kompensieren die CO2-
Reduktionseffekte in anderen Sektoren. Die Emissionen aus
dem Verkehr tragen auch zur weiteren Versauerung und
Eutrophierung von Böden und Seen bei. Die Produktion und
Emission von ozonschichtabbauenden Substanzen konnte in
Europa um 80 bis 90 % reduziert werden.

- Bodennahes Ozon: Sommersmog-Situationen mit übermässig hohen
Ozonkonzentrationen sind in Europa immer noch häufig. Sie
gefährden die Gesundheit von Menschen sowie die
landwirtschaftlichen Erträge.

- Chemikalien: Die Gefährdung durch die chronische Exposition
der Bevölkerung mit zahlreichen punktuell und diffus
freigesetzten Chemikalien stellt ein nach wie vor schlecht
quantifizierbares Risiko dar.

- Abfall: Die zu entsorgenden Abfallmengen nehmen laufend zu.
Deponien sind immer noch die gängiste, weil billigste
Methode der Entsorgung. Je restriktiver die entspechenden
Gesetze in den einzelnen Staaten, desto mehr Abfälle werden
recykliert.

- Biologische Artenvielfalt: Der Druck auf die biologische und
landschaftliche Diversität hat infolge der Intensivierung
der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, dem Bau von
Verkehrswegen und Drainage-Kampagnen zugenommen.
Insbesondere die wertvollen und ausgedehnten Wald- und
Feuchtgebiete in Osteuropa und der GUS sind bedroht.

- Flüsse und Seen, Küsten und Meere: Infolge des übermässigen
Wasserverbrauchs und der Verluste durch lecke Kanalisationen
fliesst den Flüssen und Seen vielerorts nicht mehr genügend
Wasser zu. Das Grundwasser ist weitreichend verschmutzt.
Vielerorts führen hohe Nährstoffgehalte zur Eutrophierung
der Gewässer. Die europäischen Küsten und Meere werden
überfischt.

- Bodenbelastungen: Auf grossen Flächen sind die Böden
verschmutzt und erodieren kontinuierlich. Insbesondere auf
ehemaligen Standorten der Schwerindustrie müssen zahlreiche
Böden saniert werden.

- Städtische Umwelt: Der Bevölkerungsanteil in den Städten ist
nach wie vor zunehmend und insbesondere der Verkehr führt zu
immer grösseren Gesundheitsbelastungen. Hingegen bemühen
sich in der Zwischenzeit 290 europäische Städte, die lokale
Agenda 21 zu implementieren.

- Umweltkatastrophen: Während technisch bedingte Unfälle in
Westeuropa eher abnehmend sind, kann über die Situation in
Osteuropa und der GUS aus Mangel an Daten kaum eine Aussage
gemacht werden. In Europa zunehmend sind hingegen
"Naturkatastrophen", die möglicherweise auf unvorsichtige
Eingriffe in die Landschaft, oder auf Klimaveränderungen
zurückzuführen sind.

(Liste kann aus techn. Gründen nicht angezeigt werden.)

Eine 20-seitige Zusammenfassung (Executive Summary des Berichtes
"Europe's Environment: The second assessment") kann bei der
Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen bezogen werden.
European Environmental Agency EEA, Kongens Nytorv 6, DK-1050
Kopenhagen K
Tel. 0045 33 36 71 00, Fax. 0045 33 36 71 99, e-mail.
eea@eea.eu.int, Homepage: www.eea.eu.int

Faktenblatt 2

Genfer Konvention über grenzüberschreitende Luftverunreinigung

Die Konvention über weiträumige grenzüberschreitende
Luftverunreinigung wurde am 13. November 1979 in Genf anlässlich
der Umweltministerkonferenz der Mitgliedsstaaten der
Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (ECE-
UNO) von 32 Staaten und der Europäischen Gemeinschaft
unterzeichnet. Seither wurde es von 42 Staaten ratifiziert, zu
denen auch die Schweiz gehört. Die Konvention trat am 16. März
1983 in Kraft. In der Folge wurden fünf Zusatzprotokolle
ausgearbeitet. Die darin enthaltenen Anforderungen werden von
der Schweiz ebenfalls erfüllt. Es sind dies:

- Das Protokoll EMEP betreffend das Programm über die
Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der
weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen
(Genf 1984);

- Das Protokoll betreffend die Verringerung von
Schwefelemissionen um 30% (Helsinki 1985);

- Das Protokoll betreffend die Stabilisierung der
Stickoxidemissionen (Sofia 1988);

- Das Protokoll betreffend die Reduktion der Emissionen
flüchtiger organischer Verbindungen um 30% (Genf 1991);

- Das Protokoll betreffend die weitere Verringerung von
Schwefelemissionen  (Oslo 1994). Dieses Protokoll enthält
verbindliche Vorgaben für jedes Land (die im europäischen
Durchschnitt einer Verringerung um rund 60% entsprechen).
Am kommenden 24. Juni werden den Umweltministerinnen und -
ministern in Aarhus (DK) zwei weitere Protokolle zur
Unterzeichnung vorgelegt. Diese müssen anschliessend von den
Parlamenten der entsprechenden Länder ratifiziert werden.

Neuheit 1: Das Protokoll betreffend die persistenten organischen
Schadstoffe (POP)

Das Protokoll betreffend die persistenten organischen
Schadstoffe hat zum Ziel, die Produktion und den Einsatz
verschiedener toxischer Pestizide aufzuheben und die Emissionen
von Sekundärprodukten zu verringern, welche bei
Verbrennungsprozessen anfallen (z.B. das bei der
Kehrichtverbrennung freigesetzte Dioxin).

- Die Vertragsparteien treffen wirksame Massnahmen zur
Einstellung der Produktion und des Einsatzes folgender
Stoffe: Aldrin, Chlordan, Chlordecon, DDT, Dieldrin, Endrin,
Heptachlor, Hexabrombiphenyl, Hexachlorbenzol, Mirex,
polychlorierte Biphenyle (PCB) und Toxaphen. Die Bestände
werden, in Übereinstimmung mit der Basler Konvention über
die Sonderabfälle, auf umweltverträgliche Art und Weise
aufgehoben und/oder vernichtet.

- Gewisse Stoffe wie Lindan, PCB oder DDT können in ganz
bestimmten Situationen, für die es noch keine Alternativen
gibt, für eine begrenzte Zeit eingesetzt werden (z.B. kann
DDT entsprechend den Richtlinien der WHO zur Bekämpfung der
Träger von Malaria und Gehirnentzündung verwendet werden).

- Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre Emissionen an
Dioxinen und Furanen sowie an polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen und Hexachlorbenzol aus verschiedenen
Verbrennungsvorgängen durch Einsatz der besten verfügbaren
Technologie zu begrenzen.

Das Protokoll beruht auf einer Evaluation der Risiken für die
menschliche Gesundheit und für die Umwelt, die infolge der
Persistenz und der weiträumigen Verfrachtung verschiedener
toxischer Produkte auftreten. Die betroffenen Stoffe werden in
der Atmosphäre, den Böden und den Gewässern nur sehr langsam
abgebaut, was zur Folge hat, dass sie weiträumig verfrachtet
werden, bevor es zu einer Konzentration in den kalten Gebieten
der nördlichen Hemisphäre (hauptsächlich im Gebiet der Arktis
und in den Alpen) kommt.
Es ist unerlässlich, dass die Emissionen an persistenten
organischen Schadstoffen (POP) soweit als möglich reduziert
werden, um die Risiken der Einnahme und des Einatmens durch
verseuchte Umgebungsluft zu verringern. Fern von
Emissionsquellen bzw. Pestizideinsatz sind bereits chronische
Auswirkungen festzustellen, die mit der Bioakkumulation dieser
Produkte in den tierischen Fetten (Hirn, Leber, Fettgewebe)
zusammenhängen, wo sie die biologischen Mechanismen
beeinträchtigen. Die Stoffe werden im Laufe der gesamten
Nahrungskette angereichert und via Milch und Eier an die
Nachkommenschaft weitergegeben.

Neuheit 2: Das Protokoll über die Schwermetalle

Hauptquellen von Schwermetallemissionen in die Atmosphäre sind
Verbrennungs- und Feuerungsprozesse, die Metallindustrie und die
Abnutzung von Materialien (Korrosionsschutzfarbe, Abrieb von
Pneus, Metall usw.). Die Emissionen erfolgen im wesentlichen in
Form von Stäuben, die sich rasch im Umfeld des Ausstossgebiets
ablagern, sofern es sich im grössere Partikel handelt, während
Feinststäube weiträumig (je nach Wetterlage über mehrere hundert
Kilometer) verfrachtet werden können. Die Metalle gelangen als
trockene oder feuchte Ablagerungen in Boden,  Pflanzen und
Gewässer, wo sie sich anreichern können.
Der Mensch ist diesem Risiko ausgesetzt durch direktes Einatmen,
durch Konsum von verseuchten Nahrungsmitteln oder Wasser bzw.
durch die Aufnahme von Staub und Bodenpartikeln. Diese
Schwermetalle sind äusserst giftig und über natürliche Vorgänge
nicht abbaubar. Eine möglichst weitgehende Reduktion der
Emissionen ist daher unerlässlich, um das Einatmungs- und
Einnahmerisiko verringern zu können.
Das Protokoll über die Schwermetalle zielt in erster Linie
darauf ab, die durch menschliche Tätigkeiten verursachten
Kadmium-, Blei- und Quecksilberemissionen zu bekämpfen, welche
wesentliche Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit und
der Umwelt zur Folge haben können. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, ihre gesamten jährlichen Emissionen in die
Atmosphäre gegenüber einem zwischen 1985 und 1995 wählbaren
Referenzjahr zu reduzieren (Schweiz: 1985).
In den technischen Anhängen sind konkrete Massnahmen zur
Reduktion des Schwermetallausstosses vorgesehen. Diese
betreffen:

- die stationären Verbrennungsanlagen (z.B. Kohlenkraftwerke,
Kehrichtverbrennungsanlagen) und industrielle Verfahren
(z.B. Unternehmen der Metallindustrie), wo die besten
verfügbaren Technologien sowie Emissionsgrenzwerte für
bestimmte Verursacherkategorien zur Anwendung kommen (z.B.
Stahl- und Giessereiöfen, Zement- oder Glasfabrikation);

- den Schwermetallgehalt von Produkten wie Batterien (Blei-
Akkumulatoren, Quecksilber-Knopfbatterien, alkalische
Batterien usw.) oder Messinstrumenten (z.B. Thermometer);

- den Verzicht auf die Verwendung von verbleitem Benzin und
die Begrenzung des Restbleigehalts im sogenannt "bleifreien"
Benzin.

Eine Evaluation des Reduktionspotentials für ganz Europa stellt
folgende Verringerungen in Aussicht:
Bis im Jahr 2010 wird für ganz Europa für Blei mit einer
Reduktion der Emissionen um rund 60%, für Cadmium um 30% und für
Quecksilber um 20% (gegenüber 1990) gerechnet.

Faktenblatt 3

Konvention der ECE-UNO über den Zugang zu Information, die
Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess und den
Zugang zu Rechtsmitteln in Umweltfragen

Anlässlich der dritten Umweltministerkonferenz "Umwelt für
Europa" (Sofia, 23.-25. Oktober 1995) wurden «Richtlinien für
den Zugang zu Information über die Umwelt und die Beteiligung
der Öffentlichkeit in Umweltfragen» verabschiedet. Ausserdem
wurde die Ausarbeitung einer regionalen Konvention über die
Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Schweiz nahm an
diesen Verhandlungen teil, wobei sie ihr Kontaktnetz und ihren
Informationsaustausch - namentlich mit den NGOs im Umweltbereich
und dem Vorort - stets aufrechterhielt.

Die Konvention basiert auf drei Säulen:

- Zugang zur Information. Die Vertragsparteien garantieren,
dass sowohl natürliche als auch juristische Personen,
ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, ihres Wohnorts und
ihrer allfälligen Betroffenheit Informationen im
Umweltbereich erfragen können (Artikel 4). Die Vorschriften,
welche die Vertraulichkeit für den Handel und die Herstel-
lungsverfahren garantieren, entsprechen der schweizerischen
Gesetzgebung.

- Beteiligung der Öffentlichkeit an den
Entscheidungsprozessen: Die Vertragsparteien haben dafür zu
sorgen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig in Entscheidungen
über spezifische Tätigkeiten einbezogen wird, welche
Auswirkungen auf die Umwelt haben (Art. 6 und Anhang I).
Diese Bestimmung ist auch auf die Ausarbeitung von Plänen,
Programmen oder Rechtstexten anwendbar.

- Zugang zu Rechtsmitteln: Laut Artikel 9 der Konvention haben
die Vertragsparteien dafür zu sorgen, dass jede Person,
deren Informationsgesuch abgelehnt wurde, die Möglichkeit
hat, bei einer Gerichtsinstanz oder einem anderen durch das
Gesetz vorgesehenen unabhängigen und unparteiischen Organ
ein Rechtsmittel einzulegen.

Die Anforderungen betreffend die Beteiligung der Öffentlichkeit
und den Zugang zu Rechtsmitteln werden von der Schweiz erfüllt.
Der Zugang zu Informationen im Umweltbereich wird eine Änderung
des USG notwendig machen. Diese Konvention gestattet  es der
Schweiz, ihre Gesetzgebung mit dem EU-Recht in Einklang zu
bringen. Zudem fördert sie den Demokratisierungsprozess in der
gesamten ECE-UNO-Region und darüber hinaus, da diese
internationale Urkunde auch anderen Staaten zur Unterzeichnung
offensteht.