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Der Bundesrat nimmt Stellung zur Parlamentarischen Initiative über die Stasi-Tätigkeit

Pressemitteilung

Der Bundesrat nimmt Stellung zur Parlamentarischen Initiative über die
Stasi-Tätigkeit in der Schweiz

Historischer Experte mit besonderen Kompetenzen soll eingesetzt werden

Der Bundesrat hat am Montag die Stellungnahme zum Entwurf eines
Bundesbeschlusses über die Untersuchung des Verhältnisses der Schweiz
zur ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gutgeheissen. Er hat
das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die
Stellungnahme an die Rechtskommission des Nationalrates zu überweisen.
Nach Verabschiedung des Beschlusses durch die Eidgenössischen Räte wird
die Federführung für das Geschäft an das Eidgenössische Departement des
Innern übergehen.

Vorgeschichte: Parlamentarische Initiative Frey

Am 14. Juni 1995 reichte Nationalrat Walter Frey eine Parlamentarische
Initiative (Amtliches Bulletin Nationalrat 1996 S. 965f) ein, in der er
verlangte, dass ein Sonderbeauftragter einzusetzen sei. Dieser solle
über die Tätigkeit des "Ministeriums für Staatssicherheit" (Stasi) der
ehemaligen DDR in der Schweiz Klarheit schaffen sowie Bundesversammlung
und Oeffentlichkeit über seine Erkenntnisse und Massnahmen orientieren.
Der Nationalrat gab am 17. Juni 1996  der Parlamentarischen Initiative
Folge, worauf die Rechtskommission des Nationalrates einen Bericht mit
einem Entwurf zu einem Bundesbeschluss im Sinne der Initiative
ausarbeitete (Bundesblatt 1998 Nr. 17 S. 2363ff) und den Bundesrat Ende
1997 zur Stellungnahme einlud.

Grundzüge des Beschlusses

Ziel des Beschlusses ist es, innerhalb von fünf Jahren abzuklären, wie
weit die Schweiz von den Aktivitäten des Staatsicherheitsdienstes der
DDR betroffen war und wie sich die betroffenen Institutionen und ihre
Organe verhalten bzw. bewährt haben. Die Untersuchung soll einem vom
Bundesrat zu ernennenden, weisungsungebundenen Experten mit besonde-ren
Akteneinsichtskompetenzen auf der Basis einer historischen Abklärung
anvertraut werden. Das Unter-suchungsergebnis soll in einem Bericht
dargestellt  und publik gemacht werden. Strafrechtliche Massnahmen, die
sich direkt auf die Untersuchungsergebnisse abstützen, wären
auszuschliessen.

Formal und inhaltlich orientiert sich der Beschlussesentwurf am
"Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 betreffend die historische und
rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der
nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten
Vermögenswerte" (Systematische Sammlung des Bundesrechts 984).

Bundesrat mit dem Vorgehen einverstanden

Der Bundesrat hat sich schon aufgrund mehrerer parlamentarischer
Vorstösse zum Anliegen einer besonderen Untersuchung der fraglichen
Materie geäussert und sich jeweils für eine möglichst umfassende
Aufklärung der Stasi-Aktivitäten in der Schweiz ausgesprochen. Er hielt
die historische Aufklärung  aber vorab für eine Aufgabe der unabhängigen
Wissenschaft. Mittlerweile hat der Wunsch nach einer vom Bund
durchgeführten Aufklärung im Nationalrat eine Mehrheit gefunden, und es
ist vorgesehen, die Abklärungen einem unabhängigen, weisungsungebundenen
Experten zu übertragen.

Die voraussichtlichen Kosten von ungefähr 4 Millionen Franken, verteilt
auf fünf Jahre, scheinen dem Bundesrat vertretbar, zumal allenfalls
später notwendige Abklärungen infolge Verschlechterung der Quellenlage
einen bedeutend grösseren Aufwand verursachen könnten.

15. Juni 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst