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Verordnung zum neuen schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen

PRESSEMITTEILUNG

Verordnung zum neuen schweizerisch-amerikanischen
Doppelbesteuerungsabkommen

Der Bundesrat hat die Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erlassen und rückwirkend auf den 1.
Februar 1998 in Kraft gesetzt.

Der Verfahrensfragen zum DBA USA-Schweiz, welches am 19. Dezember 1997
in Kraft getreten war, werden in einer bundesrätlichen Verordnung
geregelt. Dieser Weg war bereits beim alten DBA USA-Schweiz gewählt
worden.

Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung übernimmt im wesentlichen
die Grundsätze der bisherigen bundesrätlichen Verordnung, soweit sich
aufgrund der geänderten Bestimmungen im neuen DBA keine Anpassungen
aufdrängen.

Die Verordnung regelt die Steuererhebung und Steuerrückerstattung bei an
der Quelle erhobenen schweizerischen Steuern auf Kapitalerträgen und auf
anderen Einkünften aus schweizerischen Quellen sowie die Voraussetzungen
für die Entlastung von an der Quelle erhobenen Steuern der Vereinigten
Staaten. Sie tritt rückwirkend auf den 1. Februar 1998 in Kraft.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

15.6.1998