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Rückführungen in den Kosovo ausgesetzt

Pressemitteilung

Rückführungen in den Kosovo ausgesetzt

Bundesrat Arnold Koller hat heute entschieden, die Ausreisefristen für
abgewiesene Asylsuchende aus der jugoslawischen Provinz Kosovo generell
bis Ende Juli 1998 zu erstrecken. Davon profitieren über 6'000
abgewiesene Asylsuchende, deren Ausreisefristen bereits abgelaufen sind
oder vor Ende Juli ablaufen würden. Ausgenommen von der Fristerstreckung
sind Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind.

Bereits am Montag hatte der Bundesrat entschieden, auf Sonderflüge in
den Kosovo zu verzichten, einen Vertreter des Katastrophenhilfekorps
nach Albanien zu entsenden und das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge
bei der Errichtung von Aufnahmestrukturen in Albanien zu unterstützen.
Gleichzeitig beauftragte er das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF),
verschiedene Optionen in bezug auf die Behandlung abgewiesener
Asylsuchender zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Zudem sollte die Politik der Schweiz mit den Nachbarstaaten koordiniert
werden.

Das Bundesamt für Flüchtlinge kommt in seiner Analyse zum Schluss, es
bestehe eine erhebliche Gefahr, dass der Konflikt im Kosovo weiter
eskaliert. In den Nachbarstaaten wird die Situation ähnlich
eingeschätzt. Ein Grossteil der deutschen Bundesländer hat die
Rückführungen - mit Ausnahme solcher für straffällig gewordene Personen
- bereits sistiert. Dasselbe gilt für Frankreich und Österreich. Diese
Tatsachen haben Bundesrat Koller veranlasst, die Ausreisefristen bis
Ende Juli 1998 zu erstrecken und damit einer möglichen Gefährdung von
Rückkehrenden Rechnung zu tragen. Auf Ende Juli hin soll die Lage neu
beurteilt und über das weitere Vorgehen entschieden werden.

12. Juni 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte: 	Roger Schneeberger, Informationschef BFF,
Tel. 031/325 93 50